BIM | Die letzte Meile

Die letzte Meile

Kann der Bagger unser Modell lesen, und rechnet der Prüfer damit ab?

Themenfeld 5 · Liefern · Lesezeit 6 Minuten

Mit der Freigabe der Planung ist das Modell nicht fertig, es wird weitergereicht. Danach warten drei Empfänger, und keiner von ihnen nimmt die Datei so, wie sie in der Autorensoftware liegt. Wer prüft die Menge, was braucht die Maschine auf der Baustelle, und was will der Betreiber des Kanalnetzes am Ende behalten?


Was gemeint ist

Nach der Freigabe laufen drei Ketten los, die wenig gemeinsam haben: Ein Prüfer rechnet nach, eine Maschine braucht eine Fläche, und ein Betreiber pflegt das Netz, wenn das Projekt abgerechnet ist.

Jeder der drei will wissen, was auf seiner Seite gelesen und geprüft werden muss. Welches Format zu welchem Empfänger passt, ordnet die Seite „Welches Format wofür“ dieses Themenfelds.

Für die Menge gibt es als einzige der drei Ketten eine geschriebene Formvorschrift. Sie steht in den , einer Sammlung von Verfahrensbeschreibungen des Bundesverkehrsministeriums, die die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen veröffentlicht.

Die Allgemeinen Bedingungen dieser Sammlung sagen sinngemäß, dass die Eingabedaten für die Leistungsberechnung des Auftragnehmers keiner Formvorschrift unterliegen. Die Eingabedaten für die Prüfberechnung des Auftraggebers müssen dagegen den beschriebenen Formaten entsprechen.1 Womit der Auftragnehmer rechnet, ist damit frei, die Rechenregeln nicht. Das Format zählt erst, wenn der Auftraggeber nachrechnet.

Der zweite Empfänger stellt die geringsten Anforderungen und verzeiht am wenigsten. Eine Maschinensteuerung fragt nicht nach Klassen und Merkmalen. Sie braucht eine geschlossene Oberfläche mit Kanten, einen dokumentierten Lage- und Höhenbezug und einen benannten Freigabestand.2 Ohne diesen Stand ist die Fläche auf der Baustelle wertlos.

Alle drei Ketten hängen an Terminen, und die haben einen Namen. Ein Landesleitfaden für eine Straßenbauverwaltung nennt sie Datenübergabepunkte, also vereinbarte Übergabezeitpunkte mit einem festgelegten Stand.3 Er gilt nicht für Kommunen, die Sache hat aber jedes Projekt: Vor dem Termin entsteht eine qualitätsgesicherte Fassung, ein Stand in Bearbeitung geht nicht hinaus.


Was das für dein Büro heißt

Nehmen wir das gedachte Beispiel, eine Ortsdurchfahrt über 800 Meter mit Mischwasserkanal, geplant von einem Büro mit acht Leuten. In unserem Vergabeordner sind die Anwendungsfälle 100, bei BIM Deutschland die Mengen- und Kostenermittlung, und 160, die Abrechnung von Bauleistungen, nicht angekreuzt. Eine modellbasierte Abrechnung ist damit nicht vereinbart.

Die Menge und der Prüfer

Bodenabtrag und Bodenauftrag entstehen bei uns je Bauabschnitt, und die drei Bauabschnitte werden getrennt gebaut und abgerechnet. Die Mengen dürfen aus dem Verschneidungskörper kommen, dem Körper zwischen gewachsenem Gelände und geplanter Oberfläche. Geprüft werden sie nach dem Prismenverfahren, das Erdkörper zwischen zwei Dreieckshorizonten beschreibt und je Horizont an jeder Grundrissstelle genau einen Höhenwert verlangt.4

Das Prismenverfahren rechnet wie ein Geländemodell; nur ein Verschneidungskörper mit Überhang ist so nicht abrechenbar. Welche Ausgabe der allgemeinen Mengenberechnung gilt, steht auf der Seite „Was im Tiefbau anders läuft“ in Themenfeld 1.

intern, formfrei Prüfformat Modell Oberflächen und Körper Mengen- ermittlung Leistungs- verzeichnis geprüfte Abrechnung Der Auftragnehmer rechnet formfrei. Der Auftraggeber prüft nach Format. Bis zur eigenen Mengenermittlung ist kein Datenformat vorgeschrieben.
Die erste der drei Ketten, vom Modell bis zur geprüften Abrechnung. Die Formvorschrift greift dort, wo der Auftraggeber nachrechnet.

Verabreden lässt sich die modellbasierte Abrechnung trotzdem. Das Praxisdokument des Bundes zu den Anwendungsfällen lässt sie zu, wenn sie vereinbart ist und die geltenden Abrechnungsregeln abbildet. Der Bund hat dafür im Straßenbau die „Vereinbarung über die Bauabrechnung“; anderen Bereichen wird eine gleichwertige Vereinbarung über Verfahren, Formelkatalog und Datenaustausch empfohlen.5

Wo die Kette hakt

Zwischen Modellvolumen und prüffähiger Datei liegt ein eigener Verfahrensschritt, und die Dokumente dort haben verschiedene Takte. Die Verfahrensbeschreibungen von 2012 verlangen die Eingabedaten im in der Version 2.016, der Katalog steht inzwischen bei 2.023.6

Die lässt in ihrer Mengenphase X31 von der allgemeinen Mengenberechnung nur die Ausgaben 1979 und 2009 zu, die Ausgabe 2012 ausdrücklich nicht.7 Jedes Dokument ist für sich in Ordnung, sie sind nur nicht verzahnt.

Programme für die Massenberechnung dokumentieren eine Berechnung nach der Verfahrensbeschreibung und einen Export in den Straßenobjektkatalog; welche Katalogversion dabei herauskommt, sagen die Hilfen nicht.6 Im Regelwerk der Ausschreibungsschnittstelle ist die Bindung ans Modell längst vorgesehen: seit der Version 3.3 über globale Identifikatoren, seit der Ausgabe 2021-05 über die Katalogzuordnung.7

Was die Maschine und der Betrieb bekommen

Zum sechsten Datenübergabepunkt, bei uns DÜP 6 am Ende von Leistungsphase 5, gehen die Fachmodelle im Ausführungsstand und die Absteckdaten der Achse an die Baufirma; ihre Maschinensteuerung bekommt Geländemodell und Achse als , die Absteckdaten als DXF. LandXML hat seine letzte freigegebene Version 1.2 im Jahr 2008 bekommen;2 das macht es stabil, Merkmale aus einem Katalog kommen aber nicht mit.

Ein Anbieter von Maschinensteuerungen stellt LandXML als üblichen Weg dar; eine Erhebung dazu war nicht auffindbar, es bleibt also ein Hinweis. Wer den Stand freigibt, gehört schriftlich geregelt.2

Die dritte Kette endet im Kanalinformationssystem des Betreibers, das weiterläuft, wenn das Projekt vorbei ist; Form und Benennung erklärt die Seite „Kanal kommunal“ dieses Themenfelds. Viele Kommunen fordern die Bestandsdaten ihrer Baustellen seit Jahren, Treiber waren die Selbstüberwachungsverordnungen der Länder.8

Wie sehr die Abrechnung an einem Feld hängt, zeigt die Geländehöhe am Anschlusspunkt: Am Gebäudeanschluss ist sie nicht verpflichtend, und ohne Schacht fehlt dort die Grabenoberkante für die Aushubmenge.8

Bei der Straße fehlt dieses Ziel noch. Derselbe Landesleitfaden hält mit Stand Juni 2025 fest, dass es im Geschäftsbereich des Bundesverkehrsministeriums kein Betriebsmodell als Vorlage gibt; er gilt nicht für Kommunen.3 Die Abweichungsliste, die den gebauten vom geplanten Zustand unterscheidet, und das Bestandsmodell gehen am Ende von Leistungsphase 8 an den Betreiber.

So sieht das in Civil 3D aus: Wie ein Volumen zwischen zwei Oberflächen entsteht, steht im Fahrwasser-Kapitel zum Geländemodell. Welchen Weg du für den Export einer Oberfläche nimmst, zeigt später der Tiefgang-Bereich Dialog für Dialog.

Woran du es prüfst

Vor dem Angebot und vor der Bauvergabe klären vier Fragen den größten Teil dieser Kette. Sie kosten dich ein paar Minuten und ersparen dir die Diskussion, wenn die erste Menge abgewiesen wird.

  1. Steht im vorläufigen Abwicklungsplan, den du mit dem Angebot abgibst, auf welchem Weg aus dem Modell eine prüffähige Menge wird, also Verfahren, Zielformat und die Person, die dafür zuständig ist?
  2. Hast du vor der Bauvergabe die Stelle gefragt, die beim Auftraggeber nachrechnet, welche Ausgabe der Verfahrensbeschreibung sie annimmt? Welche gilt, steht auf der Titelseite des Dokuments und nicht im Dateinamen.
  3. Hat die Fläche, die auf die Maschine geht, einen benannten Freigabestand und einen dokumentierten Höhenbezug, und weiß die Baustelle, wer diesen Stand freigibt?
  4. Steht vor der Bauvergabe im Lieferverzeichnis ein Format für die Bauphase samt Empfänger, und sind die Mindestangaben je Objektart vereinbart, die die Seite „Kanal kommunal“ auflistet?

Der Datenübergabepunkt ist der Termin, an dem diese vier Antworten schriftlich vorliegen müssen; die erste gehört ins Angebot, die anderen drei vor die Bauvergabe. Nachträglich ist die Frage nur noch eine Bitte, weil jede Nachforderung dann Zeit und Geld kostet.

Die Versionen und Ausgaben der hier genannten Regelwerke führt das Blatt „Versionen und Stände“, den Lieferplan mit allen Punkten die Seite „Der BAP im kleinen Büro“ in Themenfeld 2, die Kette aus Verfahrensbeschreibung, Straßenobjektkatalog und Ausschreibungsschnittstelle samt Fundstellen das Datenblatt Formate und IFC dieses Themenfelds.

Quellen

Fundstellen geprüft am 11.08.2026, die Regelungen zur Bauabrechnung am 18.08.2026, einzelne Angaben am 16.09.2026. Die Ortsdurchfahrt ist ein konstruiertes Beispiel.

  1. ↩ REB, Allgemeine Bedingungen für die Anwendung der Verfahrensbeschreibungen, Ausgabe 2012, Abschnitt 3.2 „Datenübernahme“, Seite 3.
  2. ↩ sitepit, Fachbeitrag zur Vorbereitung von Geländemodellen für die Maschinensteuerung; LandXML-Herausgeberseite, Version 1.2 vom 29.07.2008; MTS, Dokumentation Datenformate im Tiefbau, am 16.09.2026 nur mit Anmeldung.
  3. ↩ BIM-Leitfaden 2.0 eines Landes für seine Straßenbauverwaltung, Stand Juni 2025: Datenübergabepunkte, qualitätsgesicherte Fassung, fehlendes Betriebsmodell.
  4. ↩ REB-VB 22.013 „Rauminhalte und Oberflächen aus Prismen“, Ausgabe 2012, Abschnitte 1.2 und 1.4.2; geprüft am 16.09.2026.
  5. ↩ Praxisdokument „BIM-Anwendungsfälle und rechtliche Rahmenbedingungen“ des Bundes, Stand Oktober 2021, erneut veröffentlicht Juli 2025; REB-VB 23.003, Ausgabe 2012, Vorwort; geprüft am 16.09.2026.
  6. ↩ REB-VB 22.013 Abschnitt 2.1 und 23.003 Anhang 1, Ausgabe 2012; OKSTRA-Migrationshinweise N0214 zur Version 2.023 vom 27.05.2026; Hilfe AKG VESTRA zu Massenberechnung und OKSTRA-Export, 16.09.2026.
  7. ↩ GAEB DA XML 3.3, Fachdokumentation Ausgabe 2023-01, Kapitel 7.1 und Schema; Fachdokumentationen 2019 und 2021-05, Abschnitt 4.6.2, zur Modellanbindung.
  8. ↩ BVBS Bundesverband Software und Digitalisierung im Bauwesen, Implementierungs-Leitfaden zur einheitlichen Nutzung von ISYBAU-Datenformaten, 13.11.2025, Abschnitt 1, Seite 4, und Abschnitt 10, Seite 10.
Stand 09/2026