BIM | Die Gemeinsame Datenumgebung

Die Gemeinsame Datenumgebung

Ist eine Cloud-Ablage schon eine Gemeinsame Datenumgebung?

Themenfeld 6 · Zusammenarbeiten und nachweisen · Lesezeit 7 Minuten

In den Unterlagen steht, die Daten liefen über eine Gemeinsame Datenumgebung, und im Büro liegt das Projekt in einem Cloudordner bei Dropbox oder OneDrive. Ob das dasselbe ist, lässt sich nicht mit ja oder nein beantworten. Es hängt daran, was so ein Ort leisten muss und was davon eine schlichte Ablage von allein erledigt.


Was gemeint ist

Eine ist der vereinbarte Ort, an dem die eines Projekts liegen und ihren Bearbeitungsstand mitführen. Container ist der Oberbegriff für jede gelieferte benannte Einheit, vom Fachmodell bis zum Prüfbericht.

Gemeinsam meint nicht, dass alle alles sehen, sondern dass alle dieselbe Ordnung benutzen. Wer einen Container einstellt, weiß, wer ihn verwenden darf, und wer ihn abruft, weiß, in welchem Stand er ist.

Die Frage „Ablage oder Datenumgebung“ ist falsch gestellt. Die Richtlinie VDI 2552 Blatt 5 führt die gemeinsame Dateiablage als eine von drei technischen Umsetzungen,1 und das Rahmendokument Datenmanagement des Bundes nennt die einfache Ablageplattform als Stufe 1 von drei Ausbaustufen.2 Ausbaustufe 2 ergänzt geregelte Abläufe und den offenen, organisierten Austausch zwischen allen Beteiligten, Ausbaustufe 3 künftig datenbankbasierte Prozesse.2 Die Frage lautet: welche Stufe, und reicht sie?

Was ein Container darf, bestimmt sein Zustand; der Ordnername ändert daran nichts. Die Normenreihe kennt vier davon.2

  • In Bearbeitung heißt ungeprüft und nur im eigenen Gewerk verwendbar.
  • Geteilt erlaubt den Austausch zwischen den Fachdisziplinen; den Wechsel löst die liefernde Seite aus, nachdem sie selbst geprüft hat.
  • Veröffentlicht heißt gültig und für Planung oder Ausführung verwendbar; hier gibt der für die Freigabe Verantwortliche frei, im Zweifel der Auftraggeber.3
  • Archiviert wird nicht mehr genutzt und bleibt trotzdem abrufbar.

„Freigegeben“ ist kein fünfter Zustand: Das Rahmendokument schreibt den dritten als „veröffentlicht/freigegeben“,2 sonst meint das Wort den Vorgang davor oder einen Statusnamen, den ein Projekt selbst vereinbart hat.4 Weitere Zustände darf ein Projekt einführen, das Rahmendokument stellt das frei.2 Welche gelten, steht in den Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) und im Abwicklungsplan.


Was das für dein Büro heißt

Nehmen wir das gedachte Beispiel dieser Seiten, eine Ortsdurchfahrt über 800 Meter mit Mischwasserkanal, geplant von einem Büro mit acht Leuten.

In unserer Anlage 7 steht, die Datenumgebung werde gestellt, nicht aber von wem. Die Bieterfrage klärte es: Das Tiefbauamt stellt keine Plattform; die Leitfäden sehen diesen Fall vor, weil nicht jeder Auftraggeber eine bereitstellen kann.3 Wir schlagen deshalb unsere Nextcloud vor und kalkulieren die Bereitstellung als eigenen Posten (siehe „Was die BIM-Leistung kostet“ in Themenfeld 2).

Warum nicht Autodesk Forma, das wir über unsere Civil-3D-Abos ohnehin nutzen könnten? Unsere Anlage 7 fordert keine Prüfabläufe, und bei einem Auftraggeber und wenigen Übergaben bleibt die Handarbeit bei Zustand und Freigabe überschaubar. Die Nextcloud läuft schon auf unserem Server, das Tiefbauamt kommt ohne Autodesk-Konto hinein, und die Daten bleiben im Haus. Was Autodesk Forma und andere Plattformen mit Civil 3D leisten, zeigt der Cloud-Plattform-Finder dieses Themenfelds.

Wie die Umgebung aufgebaut ist

Manche Auftraggeber trennen die Arbeitsumgebung des Auftragnehmers von der Projektumgebung, andere führen alle vier Zustände bei sich; der Muster-BAP des Bundes lässt es offen.5

Wir bauen sie nach: ein Arbeitsbereich für den unfertigen Stand, daneben ein Projektbereich mit drei Ordnern. Im Abwicklungsplan sagen wir zu: Das Tiefbauamt hat bis zum Ende der letzten Leistungsphase Zugriff, der Verlauf hält die älteren Stände, und am Schluss übergeben wir den archivierten Stand.

ZustandWas er erlaubtWer ihn setztWo er bei uns liegt
in Bearbeitungdas eigene Gewerkder BearbeiterArbeitsbereich
geteiltdie Fachdisziplinendie Projektleiterin als GesamtkoordinationOrdner „geteilt“
veröffentlichtPlanung und Ausführungdas BIM-Management des TiefbauamtsOrdner „veröffentlicht“
archiviertNachschlagendie ProjektleiterinOrdner „archiviert“

Die Spalte „Was er erlaubt“ folgt dem Bundesdokument,2 die beiden rechten unserem Beispielprojekt.

Bei uns ist ein Zustandswechsel das Verschieben in den nächsten Ordner plus eine Mitteilung in Textform. Eine Ablage der ersten Ausbaustufe bleibt sie trotzdem; von Hand bleiben Zustand, Freigabe und Protokoll.

Freigabe, Frist und Zugang

Mit dem ordnungsgemäßen Einstellen und der Mitteilung in Textform gelten die Daten am nächsten Werktag als zugegangen; daran knüpfen die Fristen an, die auf den Zugang abstellen.3 Ohne Protokoll steht im Streit vermutlich Aussage gegen Aussage.

Dieselbe Musterklausel stellt klar: Freigaben des Auftraggebers sind Kontrollschritte und entlasten den Auftragnehmer nicht von seiner werkvertraglichen Verantwortung.3 Die Freigabe nimmt dir also nichts ab; sie erlaubt nur die weitere Verwendung.

Eine Prüf- und Freigabefrist nennt unsere Anlage 7 nicht; die Bieterfrage verweist auf die Musterklausel: mindestens 14 Tage Prüfungsfrist vor der Abnahme, ab Modellübergabe.3 Drei Einschränkungen gehören dazu: Es ist eine Mindestfrist, keine Höchstfrist, sie gilt nicht für jede Lieferung, und sie wirkt erst, sobald sie vereinbart ist. Je steht die Frist im Abwicklungsplan.

Umgekehrt gilt ein Modell nicht durch Zeitablauf als freigegeben, solange das niemand vereinbart hat: Eine solche Regel war am 14.08.2026 in deutschen Mustern nicht auffindbar.6

Der Datenübergabepunkt ist so ein Zustandswechsel: Dort wechselt der qualitätsgesicherte Stand den Zustand und, je nach Bauart, auch die Umgebung.5 Den Lieferplan führt die Seite „Der BAP im kleinen Büro“ in Themenfeld 2.

Die Normenreihe verlangt eine eindeutige Kennung aus vereinbarten, durch ein Trennzeichen getrennten Feldern, daneben die Metadaten Status, Revision und Klassifikation; welche Felder und welches Zeichen, gibt sie nicht vor.7 Ein bundeseinheitliches Feldschema war am 14.08.2026 nicht auffindbar,6 in kommunalen Leitfäden ebenso wenig. Also schlagen wir eine vor; der Änderungsstand steht bei uns im Namen, weil die Ablage keine Metadatenfelder hat.

Zwei Vorlagen widersprechen sich: Bayern empfiehlt im Konjunktiv, Revisionsangaben aus dem Namen herauszuhalten,4 das Beispielschema des Bundes setzt den Index als letzten Namensbestandteil.3 Beides ist zulässig; gibt ein Auftraggeber eine Konvention vor, gilt seine.3

So sieht das in Civil 3D aus: Einen Zustand kennt Civil 3D nicht, den bekommt die Datei erst in der Datenumgebung. Wie du einen Container in Forma Data Management (früher Autodesk Docs) per Prüfablauf freigibst und in den Ordner „geteilt“ kopieren lässt,8 zeigt später der Tiefgang-Bereich Dialog für Dialog. Wie das Kanalnetz darin entsteht, zeigt das Fahrwasser-Kapitel Kanalnetz.

Woran du es erkennst

Ob deine Ablage eine Datenumgebung ist, entscheidet sich an drei Stellen. Geh sie an deinem System durch.

  • Der Zustand hängt am Container. Jede Datei trägt einen Zustand aus einem festgelegten Satz, und der steuert, wer sie verwenden darf. Ein Ordnername allein leistet das nicht, weil er nichts festhält.
  • Die Freigabe ist ein Ereignis. Es ist eindeutig, wer freigibt, und der Schritt ist mit Person und Zeitpunkt festgehalten. Ein Häkchen in einer Liste daneben genügt nicht, weil es sich später niemandem zuordnen lässt.
  • Es gibt ein Protokoll. Zugriffe und Lieferungen werden aufgezeichnet und lassen sich auswerten. Daran hängt der Nachweis, dass eine Lieferung zugegangen ist.

Wer alle drei mit nein beantwortet, hat eine Ablage. Das ist die erste Ausbaustufe; Zustand, Freigabe und Protokoll bekommt sie durch Regeln im Abwicklungsplan oder durch eine Plattform.

Eine Ablage wie Dropbox oder das eigene OneDrive führt Versionen und Rechte, aber keinen Zustand am Container. Eine SharePoint-Bibliothek aus Microsoft 365, in der auch die Dateien der Teams-Kanäle liegen, leistet mehr: Mit eingeschalteter Inhaltsgenehmigung bekommt jede Datei einen Genehmigungsstatus. Damit ist die Freigabe zum Teil abgedeckt, die vier Zustände fehlen weiterhin.8

Eine Nextcloud kennt im Grundausbau keinen Zustand. Mit der App „Approval“ lässt sich eine Datei als ausstehend, genehmigt oder abgelehnt markieren, und ein prüffähiges Protokoll entsteht erst, wenn der Administrator die Protokollierung einschaltet. Damit steht sie ungefähr auf der Stufe von SharePoint.8

Plattformen wie Forma Data Management von Autodesk oder Bimplus von Allplan bringen Freigabeabläufe mit.8 Ob eine davon die drei Fragen mit ja beantwortet, entscheiden Edition und Einrichtung für dein Projekt.

Ein Kürzel wie S2 an der Datei ist ein Eignungscode aus dem britischen nationalen Anhang, der einen Zustand feiner abstuft. Verbindlich ist er, wenn AIA oder Abwicklungsplan ihn festlegen; in einer Plattform kann er auch nur Voreinstellung sein.

Drei Blicke in deine Unterlagen gehören dazu. Steht in der AIA, wer die Datenumgebung stellt und welche Bauart gilt? Steht dort eine Prüffrist? Verlangt sie eine Kennung mit Feldliste und Trennzeichen, oder darfst du eine vorschlagen? Fehlt eine Angabe, klärst du sie über eine Bieterfrage.

Die fünf Grundfunktionen, den Kriterienkatalog mit dreizehn Zeilen und die Codeliste führt das Datenblatt Koordination und Prüfung dieses Themenfelds.

Quellen

Fundstellen geprüft am 14.08.2026. Die Ortsdurchfahrt und ihre Angaben sind ein konstruiertes Beispiel.

  1. ↩ VDI 2552 Blatt 5, Ausgabe 2018-12, Abschnitt 7 mit 7.1 bis 7.3: drei technische Umsetzungen. Nur Gliederung, kein Richtlinientext.
  2. ↩ Rahmendokument Datenmanagement, Masterplan BIM Bundesfernstraßen, Fassung 1.0, Oktober 2021, Teil 2, Abschnitte 5 und 6.1 mit Tabelle 13 und Abbildung 7: Ausbaustufen, vier Zustände, Öffnungsklausel.
  3. ↩ BIM4INFRA2020, April 2019: Teil 5 (Muster-Vertragsbedingungen BIM), Paragraf 6 Absätze 3 und 4, Paragraf 7 Absatz 2; Teil 3, Abschnitte 8.5 und 9.1.
  4. ↩ Bayern, BIM-Leitfaden Straßen- und Brückenbau, Fassung 3.0, Januar 2024, Abschnitt 5.4 (Abbildung 32: Freigabe nach „Geteilt“, Autorisierung nach „Veröffentlicht“) und 5.5 (dynamische Metadaten).
  5. ↩ Baden-Württemberg, BIM-Leitfaden 2.0, Juni 2025, Abschnitt 3.3.1 (Trennung); NLStBV BIM-Standards, Fassung 1.08, Mai 2026, Abschnitte 6.1, 6.1.1, 6.1.2; Muster-BAP, Februar 2023, Kapitel 6.1.2.
  6. ↩ Nichtauffindbarkeit mit Suchweg, 14.08.2026: keine Freigabefiktion in zehn im Volltext geprüften Mustern, kein bundeseinheitliches Feldschema auf zwei Suchwegen.
  7. ↩ UK BIM Framework, Guidance Part C, Edition 1, September 2020, Abschnitt 2.2 zu DIN EN ISO 19650-1 Abschnitt 12.1 und Teil 2 Abschnitt 5.1.7.
  8. ↩ Herstellerangaben zu Dropbox, Microsoft 365, Nextcloud, Forma Data Management und Bimplus, geprüft am 23. und 26.09.2026; Fundstellen im Datenblatt Koordination und Prüfung.
Stand 09/2026