Das Vergabe-PDF lesen
Was bedeuten die paar Sätze zu BIM und die dreistelligen Nummern im Vergabe-PDF?
Themenfeld 1 · Zuerst verstehen · Lesezeit 6 Minuten
Im Vergabe-PDF steht ein Absatz zu BIM, oft dazu ein paar dreistellige Nummern. Damit ist die Leistung beschrieben, die du bepreisen sollst. Wie weit das ausformuliert ist, unterscheidet sich von Ausschreibung zu Ausschreibung stark, und daran hängt, ob sich der Aufwand überhaupt rechnen lässt. Beim ersten Lesen entscheidet sich deshalb, welche Fragen noch vor dem Angebot an die Vergabestelle gehen.
Was gemeint ist
Wenn BIM in einer kommunalen Ausschreibung auftaucht, dann in einer von fünf Formen. Sie unterscheiden sich im Klärungsgrad, und jede verlangt eine andere Reaktion. Welche Form vorliegt, sieht man nach wenigen Minuten.
- Der Ein-Satz-Hinweis. Die Leistung sei mit der BIM-Methode zu bearbeiten, und damit endet der Absatz. Ohne benannte Anwendungsfälle und ohne Angabe, wie tief Geometrie und Merkmale reichen müssen, lässt sich daraus kein Preis bilden, deshalb bleibt nur die Frage an die Vergabestelle.
- Der Eignungsnachweis. Unter den Referenzkategorien steht eine BIM-Referenz. Vor dem Teilnahmeantrag lohnt der Blick, ob die eigene Referenz die Mindestkriterien erfüllt.
- Die echte Anlage. Die Unterlagen verweisen auf die Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA), und das Dokument liegt bei. Dann lesen wir es, prüfen es gegen die eigene Werkzeugkette, und jede Lücke wandert auf die Fragenliste, weil sie sonst unbepreist in den Vertrag rutscht.
- Der Abwicklungsplan als Zuschlagskriterium. Der vorläufige BIM-Abwicklungsplan wird mitgewertet, oft mit vorgegebenen Kapiteln. Das ist Angebotsarbeit, die vor dem Zuschlag anfällt und Kalkulationszeit braucht.
- Die bepreiste Option. BIM bekommt eine eigene Preisposition. Der Mehraufwand gehört gerechnet und ausgewiesen, statt im Pauschalpreis zu verschwinden.
Die Reihe wertet nicht, eine bepreiste Option ist nur weiter geklärt als ein Ein-Satz-Hinweis. Vermutlich sind die ersten beiden Formen die häufigsten, und in den belegten Vergabefällen geben sie am wenigsten her.1 Drei der fünf Fälle stammen allerdings aus dem Hochbau und sagen nichts über ihre Verbreitung im kommunalen Tiefbau.
Was das für dein Büro heißt
Lesen wir das am gedachten Beispiel mit, einer Ortsdurchfahrt über 800 Meter mit Mischwasserkanal, deren Vergabeordner gerade vor uns auf dem Tisch liegt. Drei Zeilen unserer Leistungsbeschreibung fordern die Anwendungsfälle 010, 050 und 080, Nummern aus der Liste von BIM Deutschland,2 die für Bestandserfassung und -modellierung, Koordination der Fachgewerke und Ableitung von Planunterlagen stehen.
Die drei Zeilen verweisen auf die AIA, in unserem Vergabeordner die Anlage 7, und die hat vierzig Seiten. Nach den fünf Formen ist das die dritte, denn die Anlage liegt bei. Mit dem vorläufigen BIM-Abwicklungsplan, den die Gemeinde mit dem Angebot verlangt, kommt ein Stück der vierten Form dazu.
In einer Ausschreibung aus dem Hochbau wog ein solches Konzept fünfzehn Prozent in der Zuschlagswertung,3 bei uns steht keine Wertung dabei. Neben dem Lesen der Anlage liegt in unseren zehn Tagen Angebotsfrist also noch Schreibarbeit vor uns.
Was die drei Nummern verlangen
Woher solche Nummern stammen, steht meist nicht dabei. In der Regel kommen sie aus der harmonisierten Liste von BIM Deutschland, weil die Landesleitfäden sie übernommen haben; welchen Katalog unsere Gemeinde meint, fragen wir trotzdem nach. Gezählt wird in Zehnerschritten, damit später Fälle dazwischenpassen.
Ein Anwendungsfall beschreibt einen vereinbarten Zweck, für den das Modell benutzt wird. Die Liste stützt sich auf die VDI-Richtlinie 2552 Blatt 2 und versteht unter einer BIM-Anwendung, also dem Geschehen im Anwendungsfall, die Durchführung eines Prozesses oder Arbeitsschrittes mit der BIM-Methode, um vorher festgelegte BIM-Ziele zu erreichen.4 Der Prozess ist ohnehin da, mit Modell oder ohne, und die Nummer sagt nur, dass er künftig am Modell läuft.
Wer im Angebot einen Anwendungsfall bepreist, kalkuliert deshalb einen Zweck samt Ergebnis und keine Funktion. Wozu das Modell bei jeder unserer drei Nummern dienen soll, steht so in der Liste:
| Nummer | Bezeichnung in der Liste | Wozu das Modell dabei dienen soll |
|---|---|---|
| 010 | Bestandserfassung und -modellierung | Vermessung, Kanalbestand und Spartenauskunft werden zu einem Bestandsmodell, auf dem alles Weitere aufsetzt. |
| 050 | Koordination der Fachgewerke | Straße, Kanal und die Sparten liegen im selben Bauabschnitt und werden am Modell gegeneinander geprüft. |
| 080 | Ableitung von Planunterlagen | Lageplan und Längsschnitt entstehen aus dem Modell, weil die Genehmigung weiter über den Plan läuft. |
Bezeichnungen aus der Liste von BIM Deutschland,2 die rechte Spalte beschreibt unser Beispielprojekt.
Die Nummer sagt also, wozu das Modell dienen soll, und nicht, was am Ende abzugeben ist. Format, Zeitpunkt und Umfang der Lieferung stehen an anderer Stelle, und wenn sie dort fehlen, fehlen sie auch im Angebot.
Was in unserer Anlage 7 nicht steht
Ein Anwendungsfall-Katalog eigens für den kommunalen Tiefbau war am 31.07.2026 nicht auffindbar,5 also greift die Gemeinde zu dem, was das Land veröffentlicht hat. Unsere Anlage 7 ist aus dem Landesmuster übernommen und stellenweise unbereinigt, die orangen Musterhinweise stehen noch drin.
Die drei Anwendungsfälle sind angekreuzt, aber nicht für unser Projekt beschrieben. Was 010 an unserer Ortsdurchfahrt heißt, welche Sparten in welcher Genauigkeit ins Bestandsmodell sollen und wie mit der pauschalen Tiefenangabe der Leitungsauskunft umzugehen ist, steht nirgends.
Drei weitere Leerstellen ziehen sich durch das Dokument.
- Das Format fehlt. Die Liefergegenstände sind aufgezählt, aber ein Modell als Austauschdatei (IFC) oder als Zeichnung sind zwei verschiedene Arbeitsmengen.
- Die Informationsbedarfstiefe steht nur als Zahl. Wie tief ein Bauteil beschrieben sein muss, steht bei uns je Leistungsphase, ohne die Merkmalsliste daneben.
- Bei der Gemeinsamen Datenumgebung fehlt das Wer. Sie soll gestellt werden, nur steht in unserer Anlage nicht dabei, von wem. Das entscheidet darüber, ob im Angebot eine Plattform samt Lizenzen und Einrichtung steckt.
Woran du es prüfst
Der schnellste Weg zu den Nummern in deinem PDF führt über den Anwendungsfall-Wähler dieses Themenfelds. Er erklärt alle einundzwanzig Fälle, zeigt, welchen Projektphasen das Rahmendokument des Bundes sie zuordnet,6 und stellt die Kataloge nebeneinander.
Für drei Nummern der Liste fehlt im Rahmendokument der Steckbrief und damit die Phasenangabe; verbindlich ist die Zuordnung ohnehin nicht.6 Welche Phase gilt, steht in deiner AIA, sonst planst du eine Leistung in eine Phase, in der dein Auftraggeber sie nicht erwartet.
Was danach offen bleibt, geht als Bieterfrage an die Vergabestelle. Vier Fragen bringen den größten Ertrag, weil sie die Unschärfen treffen, die sonst zu Nachträgen führen:
- Aus welchem Katalog stammen die Nummern, und in welcher Ausgabe? Ohne diese Angabe ist nicht einmal der Titel des Falls sicher.
- Welches Ergebnis wird je Anwendungsfall erwartet, in welchem Format und zu welchem Zeitpunkt? Der Anwendungsfall benennt den Zweck, kalkulierbar wird er erst über das Ergebnis.
- Wer stellt die Gemeinsame Datenumgebung, und wer trägt ihre Kosten? Steht das nicht in der AIA, landet die Frage bei dir.
- Wer liefert die Grundlagen, und in welcher Qualität? Bestandsdaten, Lage- und Höhenbezug und die Benennungsregeln entscheiden bei der Bestandserfassung über den halben Aufwand.
Die vier Fragen gehören in die ersten Tage der Frist, weil eine Antwort nur nützt, solange Zeit zum Rechnen bleibt. Ab der EU-Schwelle kannst du eine unklare Leistungsbeschreibung rügen und notfalls vor die Vergabekammer bringen, darunter gilt das Nachprüfungsrecht des Bundes nicht;7 einzelne Länder eröffnen eine Nachprüfung nach Landesrecht. Ob dein Verfahren darüber liegt, entscheidet der geschätzte Auftragswert, nicht die Bekanntmachung.
Bleibt deine AIA auch nach der Antwort dünn, hilft die Seite „Die dünne AIA“ in Themenfeld 2 weiter. Liegt eine vollständige Anlage vor, zeigt die Seite „AIA lesen in neunzig Minuten“, welcher Teil den Aufwand bestimmt.
Fundstellen geprüft am 31.07.2026 und 08.09.2026. Die Ortsdurchfahrt ist ein konstruiertes Beispiel.
- ↩ Belege zu den fünf Formen in dieser Reihenfolge, europäischer Bekanntmachungsdienst TED, abgerufen am 31.07.2026: 94558-2026 München, 529662-2026 Wülfrath, 311447-2026 Homburg, 497014-2026 Cottbus, 516396-2026 Oberbergischer Kreis.
- ↩ „Standard-Anwendungsfälle“, BIM Deutschland, Version 2.1 vom 15.02.2022 (Datei V2.0), Tabelle 14 und Kapitel 3.2; Volltext geprüft am 31.07.2026 und 08.09.2026.
- ↩ Bekanntmachung 497014-2026 vom 17.07.2026, Entwicklungsgesellschaft Cottbus: BIM-Umsetzungskonzept mit fünfzehn Prozent Gewicht, Hochbau.
- ↩ Präambel der Liste von BIM Deutschland, Begriffsbestimmung nach dem Entwurf VDI 2552 Blatt 2:2021-04; die geltende Ausgabe stammt vom August 2022.
- ↩ Ein Anwendungsfall-Katalog eigens für den kommunalen Tiefbau war am 31.07.2026 nicht auffindbar, gesucht bei BIM Deutschland und in den Landesleitfäden.
- ↩ Rahmendokument „Anwendungsfälle für den Regelprozess“, V3.0, BMV, Februar 2026: achtzehn Steckbriefe, Phasenzuordnung ausdrücklich als Anregung.
- ↩ § 106 Absatz 1 GWB: Teil 4 des Gesetzes gilt erst ab den EU-Schwellenwerten; einzelne Länder haben eigene Verfahren nach Landesrecht.
