Was die BIM-Leistung kostet
Was kostet uns das, und wie bekommen wir es bezahlt?
Themenfeld 2 · Anbieten und zusagen · Lesezeit 6 Minuten
Im Angebot steht am Ende eine Zeile für die BIM-Leistung, und darin soll ein Preis stehen. Wer ihn setzt, ohne zu wissen, worauf er sich stützen kann, verschenkt Geld oder streitet später darüber. Deshalb lohnt der Blick darauf, was die Honorarordnung zu BIM wirklich sagt und was dafür im Vertrag stehen muss.
Was gemeint ist
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure kennt BIM im Tiefbau nicht. Wer den amtlichen Volltext samt Anlagen durchsucht, findet in den Leistungsbildern Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen nichts. Die eine Fundstelle steht im Hochbau, als eigene Besondere Leistung der Vorplanung mit dem Namen 3-D- oder 4-D-Gebäudemodellbearbeitung.1
Für die Kalkulation ist das die entscheidende Auskunft. Beide Leistungsbilder schulden die zeichnerische Darstellung, und die steckt im Grundleistungshonorar. Das Modell schuldest du nur, soweit es vereinbart ist, und bezahlt wird es nur dann.
Daraus wird, soweit eine BIM-Aufgabe über die Grundleistungen hinausgeht, die Besondere Leistung. Sie steht nicht in deinem Leistungsbild, sondern beruht darauf, dass die Verordnung ihre Aufzählung der Besonderen Leistungen ausdrücklich offenlässt.2 Ob eine BIM-Aufgabe zur Grundleistung gehört oder daneben tritt, entscheidet ihr Inhalt im Einzelfall. Grundlage ist eine Vereinbarung; in der Honorarordnung steht es nicht, auch wenn das oft behauptet wird.
Deshalb hängt alles an der Honorarvereinbarung in Textform. Bleibt bei einer Grundleistung die Höhe offen, springt der Basishonorarsatz ein. Für BIM-Leistungen außerhalb der Grundleistungen springt nichts ein, weil die Verordnung den Basishonorarsatz nur für Grundleistungen vorsieht.2 Ohne eine Zeile in Textform gibt es dafür keinen Anspruch aus der Honorarordnung.
Der Anspruch selbst ist damit nicht weg. Was beauftragt ist, wird nach dem Werkvertragsrecht vergütet, ohne Preisabrede zur üblichen Vergütung nach § 632 Absatz 2 BGB.3 Die musst du beziffern und belegen. Die Fundstellen sammelt das Datenblatt Rechtslage dieses Themenfelds.
Was das für dein Büro heißt
Nehmen wir das gedachte Beispiel, eine Ortsdurchfahrt über 800 Meter mit Mischwasserkanal, ausgeschrieben von einer Gemeinde und geplant von einem Büro mit acht Leuten.
Was zu liefern ist, sagen die Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA), in unserem Vergabeordner die Anlage 7. Bezahlt wird das über eine einzige Position, denn unser Formblatt Preis führt nur die Zeile „BIM-Leistungen gemäß Anlage 7“.
Wer diese Zeile ausfüllt, ohne sie aufzugliedern, nennt eine Summe, die er später nicht begründen kann. Also gliedern wir sie in der Kalkulation auf. Mit dem Zuschlagsschreiben auf diese Zeile ist die Textform erfüllt, weil Angebot und Annahme als Text vorliegen; was fehlt, ist der Umfang dahinter, denn den beschreibt nur die AIA, und die ist dünn.
Was hinter der einen Zeile steckt
Jeder Anwendungsfall, den die AIA ankreuzt, bringt ein Ergebnis mit, und das kostet Arbeit an Stellen, die das Grundleistungshonorar in der Regel nicht abdeckt.
In unserem Vergabeordner sind das die Anwendungsfälle 010, 050 und 080 aus der Liste von BIM Deutschland, also Bestandserfassung und -modellierung, Koordination der Fachgewerke und Ableitung von Planunterlagen.
| Posten | Warum er entsteht |
|---|---|
| Merkmale je Bauteil | Jede Haltung und jeder Schacht trägt die Merkmale, die die AIA verlangt. |
| Export und Prüfung je Lieferung | Jede Austauschdatei sehen wir vor der Abgabe im IFC-Viewer durch. |
| Abstimmung je Datenübergabepunkt | Vorbereitung, Übergabe und Rückmeldung fallen zu jedem Übergabepunkt neu an. |
| Gemeinsame Datenumgebung | Wer sie stellt, sagt unsere Anlage nicht, und solange das offen ist, können Lizenz und Pflege bei uns liegen. |
| Vorläufiger BIM-Abwicklungsplan | Er wird mit dem Angebot verlangt, entsteht also vor dem Zuschlag und vor jeder Vergütung. |
| Ergänzung des abgeleiteten Plans | Aus dem Modell fällt ein Plan, dem Angaben fehlen; die trägt jemand nach, bevor er in die Genehmigung geht. |
| Koordination und Einarbeitung | Die Koordination der Modelle kostet Zeit; die Honorarordnung nennt solchen Aufwand nur für die geteilte Beauftragung und nur in Textform.2 |
Die Aufgliederung ordnet unser Beispiel; die unteren Posten stehen in Katalogen öffentlicher Auftraggeber.
Die unteren Zeilen fehlen im Angebot am häufigsten, weil sie in keiner Honorartafel stehen, sondern beim Auftraggeber. Ob der vorläufige Abwicklungsplan bezahlt wird, sagt unterhalb der Schwellenwerte kein Gesetz. Oberhalb verlangt § 77 Absatz 2 VgV eine Vergütung nur für verlangte Lösungsvorschläge zur Planungsaufgabe, etwa Entwürfe oder Berechnungen; ein Plan zum Ablauf ist das meist nicht.4
Die DEGES fragt den Abwicklungsplan als eigene Position über alle Leistungsphasen ab; ihre Muster-AIA verlangt den Konzeptstand (Version 0.0) aber mit den Angebotsunterlagen, also bevor die Position beginnt. Baden-Württembergs Straßenbauverwaltung vergütet vorläufigen Plan und Fortschreibung ausdrücklich nicht gesondert.5
Der abgeleitete Plan ist nicht fertig, wenn er aus dem Modell fällt. Die DEGES rechnet die Ergänzung fehlender Angaben in die Position Planableitung hinein und fragt diese gesondert ab.6
Womit wir den Aufwand begründen
Einen Umfang, den wir bei der Abgabe nicht kennen, bepreisen wir pauschal oder nach Aufwand. Die DEGES schreibt, Leistungen, deren Menge zum Ausschreibungszeitpunkt nicht abschließend bestimmt werden kann, seien pauschal oder aufwandsbezogen abzufragen.7
Bei BIM-Leistungen bestimmt die Gegenseite den Umfang, teils erst nach Vertragsschluss. Was an Informationslieferung fällig wird, legt die AIA fest, und der Abwicklungsplan schreibt es fort.
Ordnet der Auftraggeber eine Änderung an, greift das Bauvertragsrecht. Für Leistungen, die die Honorarordnung nicht erfasst, wird eine angeordnete Änderung nach den tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen vergütet, wenn nichts anderes vereinbart ist.8 Das gilt für Änderungen am vereinbarten Ergebnis. Was nur nötig ist, um es zu erreichen, bleibt beim Planer.8
Wer seine Stunden je Datenübergabepunkt festhält, verhandelt über eine angeordnete Änderung hinterher mit belegten Zahlen.
Woran du es prüfst
Bevor das Angebot rausgeht, lohnt eine halbe Stunde am eigenen Preis.
Zur Summe kommt man über die eigenen Stunden. Schätz je Posten, was er im Projekt kostet, und rechne die Abstimmung mit der Zahl der Datenübergabepunkte im Lieferplan hoch; so ist die Summe Zeile für Zeile begründet.
Ein Zeithonorar passt, wenn die Preisstruktur es zulässt, sonst rechnest du die Stunden in die Summe um; die Honorarordnung kennt weder Zeithonorar noch Stundensatz.1
- Such zuerst die Preisstruktur. Ein eigenes Preisblatt, eine prozentuale Bewertung des Grundleistungshonorars oder gar nichts entscheidet über Pauschale oder Aufwand.
- Trenne, was du ohnehin schuldest. Die zeichnerische Darstellung steckt im Grundleistungshonorar, alles darüber gehört in eine Vereinbarung in Textform. Fehlt sie, folgt aus der Honorarordnung kein Anspruch; es bleibt die übliche Vergütung nach § 632 BGB, die du belegen musst.3
- Setz die Datenumgebung als eigenen Posten an, solange offen ist, wer sie stellt. Sonst steckt im Preis eine Plattform samt Lizenzen, die still bei dir liegt.
Fehlt eine Antwort, fragst du nach, solange die Frist läuft. Kommt sie nicht, schreibst du deine Annahme in die Kalkulation, statt sie stillschweigend einzusetzen, und vermerkst den Punkt im vorläufigen Abwicklungsplan als nach dem Zuschlag abzustimmen, ohne eine geforderte Leistung einzuschränken, denn auch dieser Plan wird gewertet; eine Einschränkung im Angebot kann die Vergabestelle als Änderung der Vergabeunterlagen lesen.
Nach dem Zuschlag lässt sich vieles im Abwicklungsplan konkretisieren. Was den Umfang ausweitet, ist dagegen eine Vertragsänderung, und darüber verhandelst du aus der schwächeren Position. Die Rechte am Modell klärt die Seite „Wem das Modell gehört“ dieses Themenfelds.
Fundstellen geprüft am 31.07.2026 und 08.09.2026. Die Ortsdurchfahrt ist ein konstruiertes Beispiel.
- ↩ Amtliche HOAI-Fassung samt Anlagen 10, 12 und 13, Volltextsuche: BIM einmal im Hochbau, nie im Tiefbau, Zeithonorar und Stundensatz null Mal, geprüft am 31.07.2026.
- ↩ HOAI 2013, Fassung seit 2021, § 3 Absatz 2 Satz 2, § 7 Absatz 1, § 8 Absatz 3, amtlicher Volltext, geprüft am 08.09.2026.
- ↩ § 632 BGB, Vergütung ohne Preisabrede: Absatz 1 stillschweigend vereinbart, Absatz 2 übliche Vergütung, amtlicher Volltext, geprüft am 08.09.2026.
- ↩ § 77 Absatz 2 VgV, Vergütung verlangter Lösungsvorschläge oberhalb der Schwellenwerte, amtlicher Volltext, geprüft am 08.09.2026.
- ↩ DEGES BIM-Leistungskatalog Anlage 1 Position 000/010 (Januar 2024) und Muster-AIA Vers. 2.01 Abschnitt 4.1.1; BIM-Leitfaden 2.0 Baden-Württemberg Kapitel 4.2, geprüft am 08.09.2026.
- ↩ DEGES, Anlage 1, Position 080/010 Planableitung aus Modellen samt Ergänzung fehlender Angaben, geprüft am 31.07.2026.
- ↩ BIM-Leistungskatalog der DEGES, Standardisierte Rahmenbedingungen, Stand Januar 2024, Kapitel 2.2.3, geprüft am 31.07.2026.
- ↩ § 650q Absatz 2 mit § 650c Absatz 1 und § 650b Absatz 1 Nummer 2 BGB, Vergütung angeordneter Änderungen, geprüft am 08.09.2026.
