BIM | Prüfen, bevor jemand anderes prüft

Prüfen, bevor jemand anderes prüft

Darf die Datei rausgehen?

Themenfeld 6 · Zusammenarbeiten und nachweisen · Lesezeit 6 Minuten

Der Titel ist zweideutig, deshalb zuerst die Auflösung. Gemeint ist die Koordination, die die eingegangenen Lieferungen und das zusammengeführte Modell durchsieht, bevor beides als eigene Lieferung an den Auftraggeber geht. Nicht gemeint ist der Fachplaner, der seine eigene Datei vor dem Versand kontrolliert. Was an einer Lieferung lässt sich maschinell prüfen, und was bleibt trotzdem offen?


Was gemeint ist

Wer liefert, prüft seine eigene Datei vor dem Versand; das führt die Seite „Was beim Export verloren geht“ in Themenfeld 5 aus. Wer empfängt, ist die , und sie prüft mehrere fremde Dateien darauf, ob sie zueinander und zum Lieferplan passen.

Die Eingangskontrolle wiederholt davon nur, ob die Lieferung anschlussfähig ist: Format und Version, Bezugssystem, Einheiten, die Kennung mit Änderungsstand und die Vollständigkeit gegen den Lieferplan. Fällt eine Lieferung hier durch, geht sie zurück; sonst meldet der nächste Lauf Treffer, die nur an der falschen Lage oder Einheit einer einzigen Datei hängen.

Danach wird in einer festen Reihenfolge geprüft, Stufe für Stufe wie auf einer Leiter; diese Prüfleiter ist nicht beliebig geordnet. Zuerst die Syntax, dann das Schema, dann das öffentliche Prüfregelwerk mit den Vereinbarungen der Softwarehersteller, zuletzt die projektbezogene (IDS). Die Reihenfolge ist nötig, weil eine Prüfregel gültige Daten voraussetzt; ein Modell mit Syntax- oder Schemafehlern ist unter Umständen nicht prüfbar.1

Die ersten drei Stufen deckt der von buildingSMART ab; seine Eckdaten stehen auf dem Datenblatt Formate und IFC in Themenfeld 5. Die Prüfregel prüft er nicht, in seiner Prüfliste stand sie am 14.08.2026 nicht.2 Seine eigene letzte Stufe heißt „gängige Praxis“ und erzeugt nur Warnungen.2 Wer den Bericht weiterreicht, muss den Unterschied kennen, sonst wird aus einem Hinweis ein Streit über einen Mangel.


Was das für dein Büro heißt

Nehmen wir das gedachte Beispiel dieser Seiten, eine Ortsdurchfahrt über 800 Meter mit Mischwasserkanal, geplant von einem Büro mit acht Leuten.

Vor DÜP 4, dem Koordinationsmodell mit Prüfbericht am Ende der dritten Leistungsphase, prüft unsere Projektleiterin. Die Fachmodelle Straße und Kanal gehen zuerst durch die Eingangskontrolle, danach durch die Prüfleiter.

So läuft die Prüfung, Stufe für Stufe 1 Syntax 2 Schema 3 Prüfregelwerk 4 Prüfregel bleibt offen ist es eine gültige STEP-Datei passt der Inhalt zur Schemaversion Vereinbarungen der Softwarehersteller ist drin, was bestellt wurde Geometrie, Abstände, Summen diese drei prüft der Prüfdienst anderes Werkzeug Die Reihenfolge ist nicht beliebig: eine Merkmalsprüfung an einer schemafehlerhaften Datei sagt nichts aus.
Das letzte Feld, Geometrie, Abstände und Summen, markiert die Grenze der Kette.

Die ersten drei Stufen am Prüfdienst

Der Testexport geht an den Dienst. Im Tiefbau trifft das die Achse: Von den drei Schemaversionen, die der Prüfdienst annimmt, enthält nur IFC4X3_ADD2 die Klasse IfcAlignment; steht IFC2X3 im Dateikopf, meldet der Dienst sie als Schemafehler, den jeder klaglos anzeigt.2

Der Dienst arbeitet im Netz, die Datei geht hoch. Nach Ziffer 9.1 (a) seiner Nutzungsbedingungen, die für alles Hochgeladene gilt und damit wohl auch für die IFC-Datei, räumt man buildingSMART und allen anderen Nutzern des jeweiligen Dienstes eine unbegrenzte, nicht ausschließliche, unbefristete, unwiderrufliche, gebührenfreie und weltweite Lizenz ein, das Material als Teil des Dienstes zu nutzen; die Rechte bleiben beim Nutzer.3

Ziffer 10.3 hält fest, dass buildingSMART außerhalb personenbezogener Daten keine Pflichten am übermittelten Material übernimmt und sich das Recht nimmt, es nach seinen Bedingungen zu nutzen, zu kopieren, zu verbreiten und an Dritte weiterzugeben; eine Löschfrist ließ sich nicht finden.3

Bei uns steht dazu nichts im Vertrag mit der Gemeinde, also gehen die Fachmodelle hoch; die Leitungsauskünfte bleiben draußen, weil die Anschreiben der Träger die Weitergabe beschränken. Wer die Datei nicht aus dem Haus geben will, betreibt den quelloffenen Dienst im eigenen Netz.4 Dafür braucht es eigene Systembetreuung.

Die eigene Prüfregel gegen den Export

Für die vierte Stufe nehmen wir die Prüfregel aus dem BIM-Portal des Bundes („Merkmale aus dem Katalog“ in Themenfeld 4) und lassen sie mit einem freien Prüfwerkzeug lokal laufen.

Sechs Facetten bilden ihren Baukasten, Klasse, Attribut, Klassifikation, Merkmal, Material und Zugehörigkeit. Damit fragt sie, ob ein Merkmal da ist, ob der Wert im vereinbarten Bereich liegt und ob die Klasse stimmt, und sie kann verlangen, dass etwas nicht vorkommt.1

Was sie nicht kann, schreibt das Handbuch selbst in einem eigenen Abschnitt über die Grenzen des Verfahrens, und den liest man besser vorher: Geometrie, berechnete Werte, externe Daten und fachspezifische Beziehungen bleiben außen vor.5 Zwei seiner Beispiele treffen den Tiefbau, die Durchdringung zwischen Trägern und Leitungen und ein Mindestabstand zur Grundstücksgrenze.5

Mengen prüft sie als Zahl, nicht als Körper, eine Einheit kann sie nicht vorschreiben, und den Dateinamen fasst sie nicht, weil der in der Ablage steht.

Fordert das überhaupt jemand? Drei Beobachtungen gehören zusammen. Das BIM-Portal gibt Anforderungen bereits als Prüfregel aus.6 Im Rahmendokument Datenmanagement des Bundes kommt der Begriff kein einziges Mal vor, BCF dagegen 36 Mal; das sagt etwas über dieses Dokument und noch nichts über die Prüfregel.7 Ein Nachweis, dass ein kommunaler Auftraggeber im Tiefbau so etwas fordert, war am 14.08.2026 nicht auffindbar.8

Wir prüfen also für uns, und das lohnt sich, weil jeder Befund, den wir vorher finden, keine Rückfrage des Auftraggebers und keine zweite Lieferung nach sich zieht.

Zu DÜP 4 legen wir einen Prüfvermerk bei, nicht den Lieferschein aus „Was beim Export verloren geht“: Der Vermerk hält fest, welche Stufe mit welchem Werkzeug bestanden ist und was offen blieb. Danach prüft das BIM-Management des Auftraggebers; woher seine Frist kommt, steht auf der Seite „Die Gemeinsame Datenumgebung“ dieses Themenfelds.

So sieht das in Civil 3D aus: Kopfzeile und grobe Zusammensetzung liest der Modell-Schnellcheck in Themenfeld 5. Den Weg eines Exports durch den Prüfdienst zeigt später der Tiefgang-Bereich Dialog für Dialog.

Woran du es prüfst

Darf die Datei rausgehen? Drei Fragen gelten den Dateien, die hereinkommen.

  • Die Vollständigkeit. Liegt vor, was der Lieferplan nennt, und hat jede Datei Kennung und Änderungsstand?
  • Die gemeinsame Lage. Liegen die Modelle auf derselben Lage und in derselben Einheit? Sonst meldet der Lauf null Treffer, und das sieht aus wie Erfolg („Kollisionsprüfung im Tiefbau“ dieses Themenfelds).
  • Der Vorgang je Befund. Hat jeder Befund einen Vorgang mit Empfänger und Frist („Vorgänge führen“ dieses Themenfelds)?

Drei Fragen gelten dem Paket, das hinausgeht.

  • Die Version im Dateikopf. Steht dort die Version, die der Abwicklungsplan nennt, oder eine andere?
  • Der Lauf am Prüfdienst. Ist er ohne Fehler durch, und hast du die Warnungen eingeordnet?
  • Die Prüfregel. Ist sie bestanden, oder stehen die Abweichungen mit Begründung im Prüfvermerk?

Ob der Bericht des Dienstes als vertraglicher Nachweis gilt, legst du mit deinem Auftraggeber fest; eine Regelung dazu war am 14.08.2026 nicht auffindbar.

Vor der Werkzeugwahl beantwortest du drei Fragen.

  1. Stellt der Auftraggeber die Datenumgebung? Die Regelwerke des Bundes und der Länder gehen davon aus, dass er sie vorgibt; gibt er keine vor, schlägt der Auftragnehmer eine vor, und dann steht ihre Bereitstellung als eigener Posten im Angebot.
  2. Prüfst du für dich, oder lieferst du einen Nachweis? Für dich reicht die freie Kette; ein Nachweis braucht benennbare Regeln und Toleranzen, damit ein Dritter ihn wiederholen kann.
  3. Wer bezahlt die Koordinationszeit? Ob Koordination und Prüfung Grundleistung sind oder daneben treten, entscheidet ihr Inhalt; ins Angebot gehören sie in jedem Fall („Was die BIM-Leistung kostet“ in Themenfeld 2).

Wer eine Prüfleistung zusagt, sagt damit eine Werkzeugklasse zu: zusammenführen, anzeigen, prüfen, Vorgänge führen. Werkzeugketten altern schneller als Normen, deshalb stehen sie mit Namen auf dem Datenblatt Koordination und Prüfung dieses Themenfelds und die Preise im Blatt „Versionen und Stände“.

Quellen

Fundstellen geprüft am 14.08.2026. Die Ortsdurchfahrt und ihre Angaben sind ein konstruiertes Beispiel.

  1. ↩ IDS-Benutzerhandbuch zur Version 1.0.0, Abschnitt zu den Spezifikationen: gültige Daten als Voraussetzung, die sechs Facetten. Deutsche Bezeichnungen eigene Übersetzung.
  2. ↩ Repositorium buildingSMART/validate, Übersicht und Handbuch: vier Stufen, Warnung statt Fehler, IfcAlignment von den drei angenommenen Schemaversionen nur in IFC4X3_ADD2, keine Prüfregel in der Prüfliste.
  3. ↩ Nutzungsbedingungen von buildingSMART International, Fassung Februar 2026: Ziffer 1 nennt den Prüfdienst, 9.1 (a) und 10.3; keine Löschfrist gefunden.
  4. ↩ Repositorium des Prüfdienstes unter MIT-Lizenz, README zum Eigenbetrieb mit Docker Compose; der Regelteil ist einzeln ausführbar.
  5. ↩ IDS-Benutzerhandbuch zur Version 1.0.0, Abschnitt „Limitations“: Geometrie, berechnete Werte, externe Daten und fachspezifische Beziehungen bleiben außen vor; zwei Beispiele aus dem Tiefbau.
  6. ↩ BIM Deutschland, Newsletter 06/2025 zum BIM-Portal des Bundes: erweiterter Export als Prüfregel. Datenlizenz Deutschland Zero 2.0.
  7. ↩ Rahmendokument Datenmanagement, Masterplan BIM Bundesfernstraßen, Fassung 1.0, Oktober 2021, eigene Volltextsuche am 23.09.2026: null Treffer für IDS, 36 für BCF.
  8. ↩ Suchweg zur Nichtauffindbarkeit, 14.08.2026: vier Netzsuchen, eine Standards-Seite, eine Muster-Anforderung; kein kommunaler Nachweis im Tiefbau gefunden.
Stand 09/2026