BIM | Welches Format wofür

Welches Format wofür

Welches Format schicke ich wem?

Themenfeld 5 · Liefern · Lesezeit 7 Minuten

Am Ende eines Planungsstands steht eine Lieferung, und die besteht selten aus einer Datei. Der Auftraggeber bekommt etwas anderes als der Vermesser, und die Baustelle bekommt wieder etwas anderes. Wer entscheiden will, was er exportiert, muss also zuerst wissen, wer die Datei aufmacht und womit. Die Frage nach dem Format kommt erst danach.


Was gemeint ist

Die naheliegende Frage vor einer Lieferung lautet, welches Format am meisten kann. Sie führt in die Irre, weil sie das Gegenüber weglässt. Ein Format, das der Empfänger nicht einliest, transportiert nichts.

Die brauchbare Frage steht in einem Leitfaden aus dem kommunalen Kanalaustausch, und sie richtet sich an beide Seiten: Vor der Datenübergabe stimmen sie ab, welches Format der Empfänger einlesen kann, und nehmen dafür nach Möglichkeit die höchste kompatible Version.1

Das Wort kompatibel wird dabei gern überlesen. Es heißt von beiden Seiten lesbar; die höchste kompatible Version ist deshalb nicht die neueste, sondern die neueste, die das Zielsystem noch öffnet. Wer aus Gründlichkeit den aktuellsten Stand liefert, liefert womöglich an ein Programm, das ihn nicht annimmt.

Kaum ein Empfänger will das ganze Modell; die meisten wollen einen Ausschnitt, den ihr System liest. Eine Lieferung ist ein Ausschnitt, und im kommunalen Tiefbau kommen dafür sieben Arten von Empfängern zusammen, vom Auftraggeber über den Vermesser bis zum Betreiber des Netzes.

Ordnen lassen sich die danach, wer über ihre Beschreibung bestimmt. Offen heißt, die Beschreibung ist veröffentlicht und ein Gremium pflegt sie, wie bei IFC. Halboffen heißt veröffentlicht, aber ein Hersteller bestimmt das Tempo, wie bei DXF. Nativ ist das Arbeitsformat eines Programms, wie DWG.

Die Einteilung ist eine Arbeitshilfe und steht in keinem Regelwerk. Aufpassen muss man beim dritten Fach: Das Arbeitsformat ist kein Lieferformat, es geht zusätzlich mit, nie allein.


Was das für dein Büro heißt

Nehmen wir das gedachte Beispiel, eine Ortsdurchfahrt über 800 Meter mit Mischwasserkanal, geplant von einem Büro mit acht Leuten. Bei uns gehen die Lieferungen an vier Stellen, und jede bekommt etwas anderes: an das Tiefbauamt als Vergabestelle, an die Genehmigungsbehörde, an die Baufirma mit ihrer Maschinensteuerung und an den Betreiber des Kanals. Kalkulation und Bauoberleitung arbeiten im eigenen Haus mit dem Modell.

In unserem Vergabeordner sind die Anwendungsfälle 010, 050 und 080 angekreuzt, Nummern aus der Liste von BIM Deutschland; sie stehen für die Bestandserfassung und -modellierung, die Koordination der Fachgewerke und die Ableitung von Planunterlagen.

Das Tiefbauamt bekommt bei uns das Koordinationsmodell als , die Vorgänge als BCF und die Dokumente als PDF. Die Baufirma liest Pläne als PDF und DXF, ihre Maschine das Geländemodell als ; wann welche Lieferung geht, zeigt die Seite „Die letzte Meile“ dieses Themenfelds.

Was welcher Empfänger einliest

Die Empfänger wiederholen sich von Projekt zu Projekt, und ihre Erwartungen wiederholen sich mit.

EmpfängerWas er brauchtÜbliches oder gefordertes Format
Auftraggeberprüfbare Modelle zum vereinbarten ZeitpunktIFC und BCF, dazu PDF oder Office-Dateien für alles, was Dokument bleibt
Prüfstelle und Genehmigungden abgeleiteten PlanPDF und DXF, solange kein modellbasierter Genehmigungsprozess vereinbart ist
VermesserPunkte, Gelände, BruchkantenLandXML für das Geländemodell, E57 und LAS für Messdaten
Leitungsträgerdie Lage seiner Sparte, meist als Auskunft an ihn herausuneinheitlich, im Regelfall die Auskunft als PDF
Bauunternehmenwas Kalkulation und Absteckung brauchenin der Praxis PDF und DXF, im Kanal das Kanalaustauschformat
MaschinensteuerungGelände und SollhöhenLandXML und DXF
BetreiberBestandsdaten für seine Datenbankdas Kanalaustauschformat in der Version, die seine Datenbank einliest

Rahmendokument Datenmanagement, Tabellen 1, 4 und 5 (Auftraggeber, Vermesser), Leitfaden aus dem Kanalbau (Bauunternehmen, Betreiber); Genehmigung, Leitungsträger und Maschinensteuerung sind Einschätzung.

Für den Anwendungsfall 080, der bei uns angekreuzt ist, führt der Bund in seiner Formatliste den Liefergegenstand „Pläne“ mit „PDF, DXF“.2 Das ist der aktuelle Stand seiner Formatliste; sie ist eine Empfehlung für Bundesfernstraßen, nicht für die Gemeinde, und zeigt, was üblich ist.

Bei uns bekommt die Genehmigung deshalb Pläne, und auf der Baustelle sieht es ähnlich aus: Derselbe Leitfaden beschreibt den Alltag so, dass Auftragnehmer bisher meist nur Pläne als PDF, DXF oder DWG bekommen.1

LandXML ist alt und trotzdem gesetzt, weil der Bund es für Geländemodelle führt.2 Dass die Steuerungen auf der Baustelle es lesen, belegen Herstellerangaben; eine Erhebung dazu fehlt.3 Für die Straße führt der Bund als Baulastträger daneben OKSTRA, ein Fachdatenmodell mit eigenem XML-Austauschformat und kein Bauwerksmodell.

Die Leitungsträger bekommen von uns selten etwas, dort läuft der Austausch in die Gegenrichtung; was sich aus einer Auskunft herausholen lässt, steht auf der Seite „Sparten und Baugrund“ in Themenfeld 3.

Was im Vergabeordner nicht steht

Die (AIA), in unserem Vergabeordner die Anlage 7, nennen die Liefergegenstände ohne Formatangabe; wo diese Zeilen stehen, zeigt die Seite „AIA lesen in neunzig Minuten“ in Themenfeld 2.

Fehlt das Format, fehlt auch die Version, und „IFC“ ohne Version ist eine unvollständige Vorgabe. Für uns heißt das fragen, vor dem Angebot als Bieterfrage und nach dem Zuschlag als Nachforderung. Einen Textbaustein dafür hält die Seite „Die dünne AIA“ in Themenfeld 2.

Wo der Vertrag ein Format nennt, ist die Wahl weg, auch wenn ein anderes mehr könnte. Ein Landesleitfaden formuliert das als Regel: In den AIA stehen die vorgeschriebenen Austauschformate, native Formate dürfen bei Bedarf zusätzlich mitgehen.4 Und selbst der Bund, der herstellerneutrale Formate verlangt, führt für Koordinationsmodelle neben IFC zwei herstellergebundene Formate in seiner Tabelle, CPA und SMC, die Projektdateien zweier Prüfprogramme.5


Woran du es prüfst

Vor dem Export beantwortest du drei Fragen.

  1. Wer bekommt die Datei, und mit welchem Programm öffnet er sie?
  2. Was steht in deinem Auftrag über Format und Version, und was steht dort nicht?
  3. Welche Version liest das Zielsystem, und wer hat dir das bestätigt?

An drei Stellen ist mehr als ein Format zulässig; dann entscheidet das Zielsystem. Beim Geländemodell nimmst du LandXML, wenn es auf die Baustelle oder ins Entwurfsprogramm geht, und IFC für das Koordinationsmodell.

Beim Kanal steht das Fachformat gegen IFC, und die Datenbank des Betreibers entscheidet, denn ältere Programme nehmen neuere Versionen nicht an. Was der Betreiber des Kanals verlangt, zeigt die Seite „Kanal kommunal“ dieses Themenfelds. Beim Bestand aus dem Kataster bringt NAS, die Schnittstelle des Liegenschaftskatasters, die Objekte mit ihren Daten mit; DXF bringt vor allem die Grafik. Wer beides braucht, gibt beide Dateien ab und legt fest, welche gilt.

In den Lieferplan gehören je Datenübergabepunkt drei Angaben: das Format ausgeschrieben, die Version, weil das Zielsystem daran hängt, und der Empfänger, der die beiden anderen bestimmt. Fehlt eine, ist die Zeile nur eine Absichtserklärung.

Den Lieferplan führt die Seite „Der BAP im kleinen Büro“ in Themenfeld 2, und in den meisten Mustern fehlt die Spalte Version; was ein Format transportiert, steht im Datenblatt Formate und IFC dieses Themenfelds, die Versionsstände im Blatt „Versionen und Stände“.

Ein Regelwerk nimmt dir die Formatvorgabe nicht ab: Städtische BIM-Leitfäden setzen zwar das offene Format und sprechen den Tiefbau an, verbindlich ist aber erst, was in deinen Vergabeunterlagen steht,6 und eine OKSTRA-Pflicht kommunaler Baulastträger war am 16.09.2026 nicht auffindbar.7

Nicht stillschweigend etwas anderes liefern: Wer statt des geforderten Formats ein anderes abgibt, weil es mehr kann, weicht von den Vergabeunterlagen ab. Der Weg ist die Bieterfrage vor der Angebotsabgabe, mit Fundstelle und Begründung.
Quellen

Fundstellen geprüft am 11.08.2026, einzelne Angaben am 12.08. und 16.09.2026. Die Ortsdurchfahrt ist ein konstruiertes Beispiel.

  1. ↩ BVBS Bundesverband Software und Digitalisierung im Bauwesen, Implementierungs-Leitfaden ISYBAU, 13.11.2025, Abschnitt 1, Seite 5, und Abschnitt 11, Seite 11. Arbeitsgruppenpapier der Hersteller, kein Behördendokument.
  2. ↩ Musterrichtlinie BIM, Rahmendokument Datenmanagement, Version 1.0 vom 12.10.2021, Tabellen 1 und 5; gilt für Bundesfernstraßen, nicht für kommunale Vorhaben.
  3. ↩ Verbreitung von LandXML an Maschinensteuerungen nach Herstellerangaben, keine eigene Erhebung; die Versionsstände des Formats führt das Blatt „Versionen und Stände“.
  4. ↩ BIM-Leitfaden 2.0, Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Stand Juni 2025, Abschnitt 3.5. Adressat ist die Straßenbauverwaltung des Landes.
  5. ↩ Rahmendokument Datenmanagement, Tabelle 4: Koordinationsmodelle mit IFC, CPA und SMC, zwei davon herstellergebunden; herstellerneutrale Formate fordert der Stufenplan Digitales Planen und Bauen, Abschnitt 4.1.
  6. ↩ BIM-Leitfaden der Landeshauptstadt Stuttgart, Version 001, Juni 2024, Vorbemerkung („kein normativer Charakter“), Abschnitte 8 und 8.4.2 (Festlegungen in den AIA). Abruf 16.09.2026.
  7. ↩ Suche am 16.09.2026 ohne Fund: OKSTRA-Pflicht kommunaler Baulastträger; Brandenburg führt OKSTRA für Landesstraßen ein und empfiehlt ihn Gemeinden (Verwaltungsvorschrift 01.04.2001).
Stand 09/2026