BIM | Datenblatt Bezugssysteme

Datenblatt Bezugssysteme

Themenfeld 3 · Bevor das erste Bauteil entsteht · Stand 09/2026, Prüftag 05.08.2026, Korrekturen vom 06.08.2026 und Nachprüfung am 09.09.2026

Dieses Blatt beantwortet eine Frage: In welchem Bezugssystem liegt ein Projekt, und woran erkennt der Empfänger das. Es hält die Zahlen, Feldnamen und Stände des Themenfelds an einem Ort, jede mit Fundstelle und Prüfdatum, damit man sie in eine Bieterfrage oder in den Abwicklungsplan schreiben kann.

Die Herleitung steht auf drei Seiten dieses Themenfelds: Wo das Modell liegt, Bestandsdaten annehmen und Sparten und Baugrund. Begriffe stehen im BIM-Lexikon, Versionsstände auf dem Blatt Versionen und Stände, zum Rechnen hilft der Projektmaßstab-Rechner.


Lage ETRS89, UTM-Zonen und die EPSG-Codes

Was giltLagebezug ETRS89, Abbildung UTM auf dem Ellipsoid GRS80. Deutschland liegt in den Zonen 32 und 33, Grenzmeridian 12 Grad Ost, Mittelmeridiane 9 und 15 Grad Ost, Maßstabsfaktor 0,9996. In der Sprache der Vermessung heißt dasselbe Lagestatus 4891
Seit wannETRS89 1991 beschlossen, UTM 1995. Seit 01.07.2025 gilt die Realisierung ETRS89/DREF91/R2025: in der Lage liegen die Änderungen im Subzentimeterbereich, in der Höhe bei wenigen Zentimetern, die amtlichen Höhen des DHHN2016 bleiben unberührt2
FundstelleVerfahrensbeschreibung ETRS89/UTM, Version 1.2, Stand 11.08.2021, Abschnitte 3.2 bis 3.4.4
Prüfstand05.08.2026, Fassung am 06.08.2026 auf Version 1.2 umgestellt. Die Pressemitteilung wurde über den Spiegel einer Landesvermessung gelesen

Die Zonengrenze ist eine Rechenlinie der Abbildung: Die Länder bilden ihre Fläche in aller Regel einheitlich in einer Zone ab. Die Zuordnung Land für Land steht hier nicht, weil die geprüfte Aufstellung aus dem Jahr 2021 stammt; die Zone des Projekts sagt die Landesvermessung.1

Der Ostwert und seine Zonenkennziffer

CodeBezeichnungOstwertFalse Easting
25832UTM Zone 32Nohne Zonenkennziffer500.000 m
25833UTM Zone 33Nohne Zonenkennziffer500.000 m
4647Zone 32N (zE-N)mit Zonenkennziffer32.500.000 m
5650Zone 33N (zE-N)mit Zonenkennziffer33.500.000 m
3044Zone 32N (N-E), Nordwert zuerstohne Zonenkennziffer500.000 m
5652Zone 32N (N-zE), Nordwert zuerstmit Zonenkennziffer32.500.000 m

Merkblatt Zonenkennung und Einzelabfragen im EPSG-Register, 05.08.2026.3

Die Leseregel braucht keine Formel: Acht Vorkommastellen im Ostwert heißen mit Zonenkennziffer, sechs heißen ohne. Sechsstelliger Ostwert minus 500 000 ergibt den Abstand vom Mittelmeridian in Metern.4 Beim Eintragen bleibt die Zahl unverändert, man setzt den passenden Code.

Welche Schreibweise kommt, hängt am Produkt: Geländemodelle, Laserpunkte und Orthophotos kommen ohne Kennziffer, Liegenschaftskarte und Hauskoordinaten mit. Seit der Registerrevision vom 12.11.2025 führt das Register zusätzliche Codes, eine amtliche deutsche Bestätigung lag am 05.08.2026 aber nicht vor, und keiner der vier gewohnten Codes ist als veraltet gekennzeichnet.3

Rechtswert oder x

Zwei verbreitete Vorlagen beschriften dieselbe Tabelle gegensätzlich, die eine führt den Ostwert als x, die andere den Nordwert. Die deutsche Autodesk-Hilfe zu Civil 3D 2026 setzt Hochwert gleich Y und Rechtswert gleich X.5 Wer eine solche Tabelle ausfüllt, schreibt deshalb Ostwert und Nordwert hin.

Baulagenetz und Passpunkte

WasInhaltHerkunft
Baulagenetzprojektbezogenes Festpunktfeld als Verdichtung der geodätischen Netze, mit Netzentwurf, Vermarkung, Einschaltung, Ausgleichung, Transformation und Nachweis der Standardabweichungen. Das Bauhöhennetz läuft analog über Nivellementvermessungstechnische Baubeschreibung6
Maßstab 1gesonderte Baulagenetze im projektbezogenen System übertragen die maßstabsfreie Planung spannungsfrei in die Örtlichkeit; unter einem Kilometer genügt oft eine ebene Transformation. Unter 10 mal 10 Kilometern zusätzlich verzerrungsfreie lokale Festpunktkoordinaten1Leitfaden Geodäsie und BIM7
zwei Passpunkteüber das rechnerische Minimum hinaus, mit bekannten Koordinaten im geodätischen System, am Rand oder außerhalb des Gebiets. Schon kleine Unterschiede in den Nachkommastellen der Transformationsparameter wirken auf großen DistanzenHandreichung Georeferenzierung8

Alte Festpunkte enthalten historische Messabweichungen, deshalb bleiben beim Überführen alter Daten regionale Restklaffen. Die Landesvermessungen stellen Transformationsgitter bereit, mit denen bundesweit Genauigkeiten unter einem Meter und in einzelnen Ländern unter drei Zentimetern erreicht werden; wer Zentimeter braucht, braucht die Stützpunkte seiner Katasterbehörde.7 Mit diesen Restklaffen begründet Nordrhein-Westfalen, warum es für das Liegenschaftskataster kein landesweites Transformationsmodell anbietet, und an einer Gemeindegrenze können zwei Katasterbehörden dieselben Altdaten unterschiedlich überführt haben.9


Maßstab Was die Abbildung mit den Längen macht

Was gilt„Eine am Mittelmeridian gemessene Strecke von 1 km wird durch den Maßstabsfaktor um 40 cm verkürzt abgebildet.“ Und: „Die durch die UTM-Projektion hervorgerufenen Streckenänderungen überschreiten die für Baumaßnahmen üblichen Toleranzen.“
Seit wannDie Werte gelten in der Fassung vom 11.08.2021. Die Vorgängerfassung vom 05.04.2020 führt andere Werte; Version 1.2 hat laut Versionsverlauf die Tabellen 1 und 3 berichtigt
FundstelleVerfahrensbeschreibung ETRS89/UTM, Version 1.2, Abschnitt 3.3.1, Tabelle 3, Randwerte 3.4.2 und 3.4.4, Höhenreduktion Tabelle 2 und 3.4.1.31
PrüfstandFassung 1.2 nachgeprüft am 06.08.2026. Bei einer älteren Datei zuerst auf das Deckblatt sehen
Abstand vom MittelmeridianProjektionsmaßstabauf 1 kmmittlere HöheHöhenmaßstabauf 1 km
0 km0,999600−40,0 cm50 m0,99999−1 cm
50 km0,999631−36,9 cm100 m0,99998−2 cm
100 km0,999723−27,7 cm250 m0,99996−4 cm
150 km0,999876−12,4 cm500 m0,99992−8 cm
200 km1,000091+9,1 cm1000 m0,99984−16 cm
250 km1,000367+36,7 cm

Verfahrensbeschreibung, Version 1.2, Tabelle 3 und Tabelle 2, auf Zentimeter je Kilometer umgerechnet.1

Drei Werte der linken Spalten merkt man sich: längentreu bei rund 180 Kilometern Abstand vom Mittelmeridian, an der echten Zonengrenze bei mittlerer Breite 51 Grad rund 14 Zentimeter Dehnung je Kilometer, in den erweiterten Zonenbereichen bis zu 60 Zentimeter je Kilometer.1

Für die Höhe steht die Entwarnung in derselben Quelle: Bis 250 Meter mittlerer ellipsoidischer Höhe bleibt die Höhenreduktion unter den üblichen Genauigkeitsanforderungen und Bautoleranzen.

Projektmaßstab, Faustzahl, Grenzlänge

BeziehungProjektmaßstab gleich Höhenmaßstab mal Projektionsmaßstab10
Faustzahlam Mittelmeridian und bei 100 Metern Höhe über dem Ellipsoid rund 0,99958, also rund 42 Zentimeter je Kilometer zu kurz. Eigene Rechnung nach der Beziehung aus Modul 2, Ellipsoid GRS80, Breite 51 Grad, keine amtliche Angabe. Der reine Projektionsanteil daneben beträgt belegte 40 Zentimeter je Kilometer
GrenzlängeDie Grenzabweichung von 3,0 Zentimetern für Nennmaße über 30 Meter ist damit nach rund 72 Metern erreicht, auf 800 Meter gerechnet sind es rund 33 Zentimeter. Der Wert 3,0 Zentimeter ist aus Modul 2 zitiert, nicht dem Normtext entnommen
Nulldurchgangrund 180 Kilometer für die reine Projektion, rund 184 Kilometer mit 100 Metern Höhe über dem Ellipsoid. Zwei richtige Zahlen, weil die eine ohne und die andere mit Höhe rechnet
Flächenein Hektar wird am Mittelmeridian um rund 8 Quadratmeter verzerrt9, innerhalb einer Zone bleibt die Flächenänderung unter einem Promille

Rechnen muss man das nicht von Hand. Ein frei zugängliches Online-Formular der Baufachlichen Richtlinien Vermessung gibt aus Zone, Ostwert, Nordwert und mittlerer Normalhöhe den Projektmaßstab aus und stellt die Streckenabweichung den Grenzabweichungen gegenüber.11


Höhe DHHN2016, Höhenstatus und Quasigeoid

Was gilt„Höhe über Normalhöhen-Null (NHN) im DHHN2016″, Höhenstatus 170, im EPSG-Register unter 78373. Ohne Statusangabe ist eine Höhe im Bestand nicht bewertbar, weil in derselben Stadt drei Systeme umlaufen können
Seit wannüber mehrere Jahre gestaffelt: bundesweit bis zum Stichtag 30.06.2017, Nordrhein-Westfalen ab 01.12.2016, Aachen ab 01.01.2017, Düsseldorf erst ab 01.08.2018 nach Neuberechnung seiner Nivellementspunkte
FundstelleKundeninformationen der Städte Aachen und Düsseldorf und der Landesvermessung Bayern, Handreichung DHHN2016 der Baufachlichen Richtlinien Vermessung, Version 1.1, Stand 05.04.202012
Prüfstand05.08.2026. Ein Nachfolgesystem war nicht auffindbar, die Realisierung 2025 lässt das Höhensystem ausdrücklich unberührt2
HöhensystemStatusGültigkeitSprung und Altbestand
Normalhöhen-Null (NHN) im DHHN2016170ab 01.01.2017 in Aachen, ab 01.08.2018 in Düsseldorf+1,5 bis +2,0 cm in Aachen, rund +30 bis +55 mm in Düsseldorf, großräumig bis ±6 cm in Bayern
Normalhöhen-Null (NHN) im DHHN9216001.01.2004 bis 31.12.2016einzelne Bebauungspläne liegen weiter in diesem Status vor
Normal-Null (NN) im DHHN12100bis 31.12.2003für Altbestände verbindlich beibehalten

Kundeninformationen zum Höhenbezugssystem, geprüft am 05.08.2026.12

Ellipsoidisch ist nicht NHN

ZusammenhangDie ellipsoidische Höhe ist der senkrechte Abstand zum Ellipsoid GRS80 und fällt direkt aus einer GNSS-Messung an. Die Normalhöhe ist die ellipsoidische Höhe minus der Höhenanomalie
GrößenordnungDie Höhenanomalie liegt im Bundesgebiet zwischen 34 Metern an der Ostsee und 50 Metern im Süden1. Ungeprüft übernommen liegt eine GNSS-Höhe um diesen Betrag daneben; gefährlich ist der gemischte Fall, in dem ein einzelner Punktdatensatz ellipsoidisch bleibt
ModellGerman Combined Quasigeoid GCG2016/2023, Gitterweite 30″ × 45″, also rund 0,9 Kilometer, Genauigkeit rund ein Zentimeter im Flachland, bis zwei im Hochgebirge, an der Ostsee ein bis zwei, an der Nordsee zwei bis sechs. CC BY 4.0 mit Quellenvermerk13
PrüfstandProduktstand Februar 2024, gelesen am 05.08.2026. Die Spanne stammt nicht aus dieser Produktdokumentation, sondern aus der Verfahrensbeschreibung, Abschnitt 3.4.1.2

Weil sich der Boden in Bergsenkungsgebieten bewegt, braucht eine Höhenangabe dort ein Datum, sonst ist unklar, auf welchen Zustand sie sich bezieht. Der BIM-Leitfaden des kommunalen Netzwerks BIM.Ruhr empfiehlt einen Zeitstempel am Höhenbezug wegen der Bergsenkungen14, und die Handreichung DHHN2016 führt bergbaulich beeinträchtigte Gebiete als eigenen Fall.12


Datei Wo die Georeferenz in der Lieferung steht

Was giltDie Georeferenz besteht aus fünf Angaben an zwei Orten: in der Datei, damit die Software sie findet, und im Abwicklungsplan, damit ein Mensch sie prüfen kann. Auch die Eins ist eine Angabe: Der Vermerk „ohne Maßstabsänderung“ im Abwicklungsplan beantwortet die Frage; im IFC-Feld gilt ein ausgelassener Maßstab als 1,0, und das sagt nichts darüber, ob jemand entschieden hat
Seit wannfestzulegen spätestens zu Beginn des Vorprojekts, vor dem ersten Referenzmodell
FundstelleHandreichung Georeferenzierung von BIM-Modellen, Version 1.0, Stand 16.07.2025, Abschnitt 38
Prüfstand05.08.2026
AngabeIn welcher Form
ProjektkoordinatensystemLage und Höhe getrennt, jeweils mit EPSG-Code
Projektreferenzpunkt und -koteNullpunkt und Höhe, in lokalen und in Weltkoordinaten
Kartennordabweichungals Azimut, mindestens drei Nachkommastellen, im Uhrzeigersinn von der Ordinate
Maßstabsänderungmindestens fünf Nachkommastellen, im Beispiel 0,99987, wirkt nach der Handreichung nur auf die Lage
Zwei weitere Passpunktefür die Lage mindestens zwei, gleichmäßig verteilt, für die Höhe mindestens einer

Die fünf Stufen und ihre Bewertung

StufeWo die Angabe sitztFelderUrteil und Grenze
10IfcPostalAddress, verwiesen von IfcSiteStraße, Postleitzahl, Ort, Region, Landnicht empfohlen, keine Koordinate
20IfcSiteRefLatitude, RefLongitude, wahlweise RefElevationnicht empfohlen, keine Drehung, kein Feld für das Höhenbezugssystem
30IfcLocalPlacement des obersten Raumstruktur-ElementsRelativePlacement mit IfcCartesianPoint und IfcDirectionempfohlen, aber ohne Maßstab und ohne Zielsystem
40IfcGeometricRepresentationContext des IfcProjectWorldCoordinateSystem, TrueNorthempfohlen, Drehung an zwei Stellen ablegbar
50IfcMapConversion mit IfcProjectedCRS als ZielsystemEastings, Northings, OrthogonalHeight, XAxisAbscissa, XAxisOrdinate, Scale; im Zielsystem Name, GeodeticDatum, VerticalDatum, MapProjection, MapZone, MapUnitempfohlen, erst ab IFC4, und die Empfängersoftware muss es lesen

Feldnamen aus der IFC-Dokumentation15, Bewertung aus Tabelle 4 der Handreichung8, Herkunft der Stufen aus dem Aufsatz von 201916.

Zwei Sätze halten die Stufen im Rahmen. Die Handreichung schreibt: „Allerdings steht jede Stufe für sich und eine höhere Stufe beinhaltet nicht automatisch die Informationen der niedrigeren Stufe.“8 Der Leitfaden ergänzt: „Die Level beziehen sich nicht auf die Qualität (Richtigkeit, Genauigkeit) der Transformationsparameter.“7 Für den Alltag heißt das: „Level 30 ist die aktuelle Standardausgabe von BIM-Autorensoftware.“7

In der Datei sind von den sechs Feldern der Kartentransformation nur Ostwert, Nordwert und Höhe zwingend. Der EPSG-Code gehört in das Namensfeld des Zielsystems, sonst steht dort WKT und die Definition folgt in der Datei als Well-Known-Text; die Drehung liegt als Vektor vor, deshalb steht der Winkel nur im Abwicklungsplan.15

Nach dem Schema ist das Feld Scale ein Einheitenfaktor, der gleich auf alle drei Achsen wirkt; getrennte Faktoren für die Koordinaten bietet erst IfcMapConversionScaled. Die Handreichung meint mit Maßstabsänderung dagegen den Lagemaßstab; welches Feld ihn enthält, gehört deshalb in den Abwicklungsplan.

IFC 4.3 hat zwei Dinge dazugelegt: IfcMapConversionScaled mit getrennten Faktoren für x, y und z und IfcRigidOperation als reine Verschiebung ohne Verzerrung, gedacht unter anderem für gekürzte Kartenkoordinaten. Das optionale Feld VerticalDatum im Zielsystem gibt es schon seit IFC4.15

Wenn nicht IFC geliefert wird

FormatFeld für das BezugssystemVerbindlichkeit
IFC ab Version 4Name und Höhenbezug im Zielsystem der KartentransformationZielsystem gehört dazu, Drehung und Maßstab bleiben optional
LandXMLeigenes Element für das Koordinatensystemoptional, in der Praxis oft leer oder falsch gefüllt
ISYBAU, Formatversion 2024-06CRSLage bis 30 Zeichen, CRSHoehe bis 20 Zeichenfreie Zeichenkette, an keine Codeliste gebunden; CRSLage ist auch einzeln verzichtbar, CRSHoehe nur mitsamt seinem Geometrieblock

ISYBAU am Schema geprüft, LandXML nicht erneut am Schema geprüft; bei beiden steht die Angabe im Begleitschreiben.17

Die Prüfliste in sieben Fragen

Frage an die LieferungWo die Antwort steht
Lagebezugssystem?Namensfeld des Zielsystems als EPSG-Code, sonst Abwicklungsplan; bei ISYBAU CRSLage
Höhenbezugssystem?im Namen des Zielsystems als zusammengesetzter Code, sonst im Feld VerticalDatum; bei ISYBAU CRSHoehe; RefElevation hat kein solches Feld
Projektnullpunkt in beiden Systemen?Eastings, Northings, OrthogonalHeight, dazu die Tabelle im Abwicklungsplan
Gegen Kartennord gedreht, um wie viel?TrueNorth nennt die Richtung nach geografisch Nord und ist nur zur Information; die Drehung gegen Kartennord steht in der Achsrichtung der Kartentransformation (XAxisAbscissa und XAxisOrdinate), und bei Widerspruch gilt die Kartentransformation
Maßstab angesetzt, welcher?Scale, bei getrennten Achsen die Faktoren der skalierten Kartentransformation
Passpunkte zur Gegenprobe?zwei Punkte mit Koordinaten in beiden Systemen, in der Handreichung als Pyramiden mit eigenem Eigenschaftssatz
Kann die Empfängersoftware die Ablage lesen?nur durch Testexport und Testimport vor der ersten echten Lieferung

Ein Prüfwerkzeug für die Stufen gibt es in zwei Ständen: die alte, eigenständige Version in einem seit April 2023 unangetasteten, inzwischen archivierten Repositorium, und die weitergeführte Version im Sammelrepositorium derselben Arbeitsgruppe, Stand August 2024, mit dem Hinweis, sie könne nun IFC 4.3 prüfen. Vom Validierungsdienst ist nur belegt, dass er Syntax, Schema, informelle Regeln und Herstellervereinbarungen prüft.18 Wer keines von beidem einsetzt, bleibt bei Texteditor und zwei nachgerechneten Passpunkten.

Zwei Textbausteine

Bieterfrage„In welchem Lage- und Höhenbezugssystem sind die Modelle zu liefern? Wir bitten um Angabe der EPSG-Codes für Lage und Höhe sowie um Mitteilung, ob der Auftraggeber einen Projektnullpunkt vorgibt und ob ein Referenz- oder Mastermodell bereitgestellt wird.“
AbwicklungsplanLagebezugssystem mit EPSG-Code, Höhenbezugssystem mit EPSG-Code, Projektnullpunkt in lokalen und in Weltkoordinaten, Drehwinkel als Azimut mit mindestens drei Nachkommastellen, Maßstab mit mindestens fünf Nachkommastellen oder der Vermerk „ohne Maßstabsänderung“, zwei Passpunkte mit Koordinaten in beiden Systemen, dazu ein Satz zur gewählten Klasse

Selbst formuliert, Inhalt aus den Quellen dieses Abschnitts.


Genauigkeit Drei Skalen und die Felder dazu

Was giltGenauigkeit, Auflösung und Aktualität sind drei Zahlen. Am bundesweiten Geländemodell mit Gitterweite 1 m stehen sie nebeneinander: Auflösung Lage 1 m und Höhe 0,01 m, Höhenabweichung unter ±0,3 m, Aktualität 2000 bis 202219
Seit wannProduktstand 2025, Dokumentstand 28.04.2026. Ohne Erfassungsdatum bleibt ein Bestandsdatensatz unbewertbar
FundstelleBaufachliche Richtlinien Vermessung, 4. Auflage, Fußzeilenstand September 2018, Abschnitt 2.2 und Anlage A-1.320
Prüfstand05.08.2026. Schärfere Höhenwerte einzelner Länder sind nicht am Primärdokument geprüft, deshalb steht hier nur der bundesweite Wert
LageStandardabweichungHöheStandardabweichung
OGL0über 0,150 bis 1,000 mOGH0über 0,050 bis 0,500 m
OGL1über 0,050 bis 0,150 mOGH1über 0,020 bis 0,050 m
OGL2über 0,015 bis 0,050 mOGH2über 0,005 bis 0,020 m
OGL3über 0,005 bis 0,015 mOGH3über 0,002 bis 0,005 m
OGL4über 0,0005 bis 0,005 mOGH4über 0,0005 bis 0,002 m
OGL5bis 0,0005 mOGH5bis 0,0005 m

Baufachliche Richtlinien Vermessung, Abschnitt 2.2, in einfacher Standardabweichung.20

Neben dieser Skala laufen zwei weitere. L1 bis L5 nach DIN 18710-1, Ausgabe 2025-08, hat Grenzen bei 50, 15, 5 und 1 Millimetern, ebenfalls in einfacher Standardabweichung; die Werte stehen im Leitfaden Geodäsie und BIM,7 die obere Grenze von L1 ist dort verdruckt und wird hier nicht ersetzt.

Die dritte Skala kommt aus dem angelsächsischen Raum: LOA10 bis LOA50 nach der Spezifikation des U.S. Institute of Building Documentation, Version 3.1 von 2025, liegt bei 15 cm, 5 cm, 15 mm, 5 mm, 1 mm und null, aber bei 95 Prozent Sicherheitswahrscheinlichkeit.7

Darin steckt der Fallstrick: Die deutschen Klassen sind einfache Standardabweichungen, die amerikanische Skala arbeitet mit doppelten, und wer beide nebeneinanderlegt, vergleicht Zahlen mit dem Faktor zwei dazwischen. Das ist eine eigene Schlussfolgerung aus zwei belegten Angaben, sie steht so in keiner der Quellen. DIN 18710-1 ist in der Ausgabe 2010-09 zurückgezogen und durch 2025-08 ersetzt.21

Eine Forderung lässt sich mit der Faustformel derselben Richtlinie begründen: Standardabweichung rund ein Fünftel der Gesamttoleranz.20 Bei 3 Zentimetern sind das rund 6 Millimeter; das liegt in OGH2, gefordert wird aber der Wert und nicht die Klasse, weil OGH2 bis 20 Millimeter reicht. Zur Messgenauigkeit kommt die Modellierungsgenauigkeit, beide sind getrennt und je Bauteilklasse zu vereinbaren.7

Vom Erfassungsverfahren auf die Klasse schließen

KlasseMethoden, die die Quelle nennt
OGL0Luftbildphotogrammetrie und Luftbildinterpretation in Orthophotos, einfache terrestrische Verfahren wie Maßbandmessung, einfache satellitengeodätische Verfahren
OGL1satellitengestützte Verfahren mittlerer Genauigkeit, Tachymetrie geringerer Genauigkeit, Handaufmaß in Bezug zu vorhandener Geometrie
OGL2Tachymetrie mit Anschluss an ein Lagefestpunktfeld, präzise differentielle satellitengestützte Verfahren
OGL3Tachymetrie als Standardmessverfahren, präzise differentielle satellitengestützte Verfahren hoher Lagegenauigkeit
OGH0Luftbildphotogrammetrie, terrestrisches, flugzeuggestütztes und mobiles Laserscanning, satellitengestützte Verfahren mittlerer Genauigkeit
OGH1tachymetrische Höhenbestimmung einfacher Genauigkeit, satellitengestützte Verfahren mit eigener Referenzstation, terrestrisches Laserscanning, Luftbildphotogrammetrie
OGH2trigonometrische Höhenbestimmung mittlerer Genauigkeit, einfaches Nivellement, einfache Nahbereichsphotogrammetrie
OGH3technisches Nivellement als Standardmessverfahren, präzise trigonometrische Höhenbestimmung

Baufachliche Richtlinien Vermessung, Anlage A-1.3, gekürzter Auszug.20

Terrestrisches Laserscanning steht in dieser Aufstellung nur in der Höhenspalte der beiden gröbsten Klassen und in der Lagespalte gar nicht. Das heißt nicht, dass ein Scanner ungenau misst: Die Genauigkeit einer flächigen Wolke im Projektbezug ist etwas anderes als die Messunsicherheit am Gerät. In einem Praxisbeispiel lag die Herstellerangabe zur lokalen Genauigkeit bei 6 Millimetern, die Lage der Raumpunkte nach dem Anschluss an ein Referenzpunktnetz bei ±1 Zentimeter.7

Die Felder, in denen die Antwort schon steht

Feld im ISYBAU-SchemaListeWas es aussagt
LagegenauigkeitsklasseV103Standardabweichung der Lage, angeboten nur OGL1 bis OGL3
HoehengenauigkeitsklasseV104Standardabweichung der Höhe, angeboten nur OGH1 bis OGH3
LagegenauigkeitsstufeV107woher die Lage stammt, zehn Ausprägungen
HoehengenauigkeitsstufeV108woher die Höhe stammt, neun Ausprägungen, darunter Nivellement, aus Bestandsunterlagen entnommen, von der Deckelhöhe abgeleitet, grafisch aus dem Höhenplan
ErfassungsverfahrenV109Tachymetrie, Luftbildvermessung, Konstruktion oder Digitalisierung, Ortung im Vortrieb, Sonstige, aus Migration
AbweichendesErfassungsVerfahrenHoeheV109wenn die Höhe anders erfasst wurde als die Lage

ISYBAU-XML-Schema, Formatversion 2024-06, am Schema geprüft.17

Alle diese Felder sind optional, eine Datei ohne Genauigkeitsangabe ist formal gültig, und die Wertelisten bieten nur die mittleren drei Klassen an. Im Liegenschaftskataster gilt dasselbe Prinzip: ALKIS führt die Attributart Q2D mit Herkunft als Prozessschritt, Zeitstempel und Genauigkeitsstufe, Multiplizität 0..1.22

Die Nachforderung in fünf Blöcken

BlockWas verlangt wird
A Genauigkeit je DatensatzKlasse oder Standardabweichung, getrennt für Lage und Höhe. Ob einfache oder doppelte Standardabweichung. Mess- und Modellierungsgenauigkeit getrennt, je Bauteilklasse
B Herkunft und VerfahrenErfassungsverfahren je Objekt. Stufe für Lage und Höhe getrennt. Erfassungs- oder Plandatum. Autor oder verantwortliche Stelle
C Nachweise und MessprogrammMessprogramm und Instrumente. Erreichte Genauigkeiten aus der Auswertung statt der Katalogwerte. Anschlusspunkte und ihre Prüfung. Unterschriebene Bestätigung des Aufstellers
D Punktwolkeerfasst von wem, wann, womit, mit welcher Punktauflösung, Einfärbung und welchem Koordinatenursprung. Registriert, zugeschnitten oder ausgedünnt von wem. Filterung, Prüfkriterien, Kontrollmessungen
E Merkmale am ObjektQuelle, Annahme, Datum, Messgenauigkeit, Autor. Abweichung für Bauteilklasse und Einzelexemplar. Kommentarfeld für eingeschränkten Zugang oder Sichthindernis

Baufachliche Richtlinien Vermessung, Leitfaden Geodäsie und BIM, kommunaler Metadatenkatalog.14

Nur Block E bleibt auch dann stehen, wenn man alles andere kürzt, weil seine Felder am Objekt in den nächsten Planungsschritt wandern. Dass man die Angaben nachfordert, hat einen belegten Grund: Der Anwendungsfall 010 verlangt die Genauigkeit als Modellmerkmal23, während eine verbreitete Muster-AIA in Abschnitt 8.2.6 zum Auftraggeber festhält: „Vor diesem Hintergrund nimmt der AG keine Definition des Level of Accuracy (LOA) vor“24.

Ein Vorwurf ist das an keine der beiden Seiten, denn die Muster-Formulierung ist begründet und das Rahmendokument nennt seine Inhalte selbst Empfehlungen. Für die Annahme folgt daraus: Verlass dich nicht darauf, dass die Genauigkeitsanforderung im Vertrag steht. Dieselbe Muster-AIA empfiehlt im Hinweistext zu ihrem Abschnitt 3, die Prüfung der Grundlagen dem Auftragnehmer aufzuerlegen.

Die Gegenrichtung kennt die Rechtsprechung: Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 15.05.2013, Aktenzeichen VII ZR 257/11, für Angaben zu Boden und Grundwasser gegenüber dem Tragwerksplaner entschieden, dass den Auftraggeber grundsätzlich die Obliegenheit trifft, die erforderlichen Angaben zu machen; auf andere Bestandsdaten und Vertragstypen ist das nicht übertragen.25

Dass eine Bestandserfassung aus gemischten Altquellen gelingt, zeigt ein Praxisbeispiel des Rahmendokuments: Grundinstandsetzung einer innerstädtischen Hauptverkehrsstraße, Leitungen aus Bestandsplänen im PDF-Format, Vermessung als DWG und eine Georadarbefahrung, Ergebnis ein Fachmodell im IFC-Format, 2021.23

Die Bieterfrage zur Genauigkeit

Bieterfrage„In welcher Lage- und Höhengenauigkeit werden die Bestandsdaten bereitgestellt? Wir bitten um Angabe je Datensatz, getrennt nach Lage und Höhe, um Nennung des Erfassungsverfahrens und des Erfassungsdatums sowie um Mitteilung, ob die Genauigkeitsangabe eine einfache oder eine doppelte Standardabweichung ist.“

Selbst formuliert, aus den Blöcken A und B abgeleitet.

Das Annahmeprotokoll in sieben Zeilen

ZeileWas dort steht
DatensatzDateiname und Format
Quelledie liefernde Stelle und das Datum der Übergabe
ErfassungErfassungsverfahren und Erfassungsdatum, oder der Vermerk, dass beides fehlt
Genauigkeitfür Lage und Höhe getrennt, mit dem Vermerk, ob eine einfache oder eine doppelte Standardabweichung gemeint ist
Nachforderungwas fehlt, wann es nachgefordert wurde und von wem
Annahmewelche Annahme ersatzweise getroffen wurde und an welchem Merkmal sie im Modell steht
Verantwortungwer das Protokoll führt und wer es gegenzeichnet

Selbst formuliert nach den Baufachlichen Richtlinien Vermessung20 und dem kommunalen Metadatenkatalog.14


Sparten Netzauskunft, Baugrund, Regelwerke

Was giltDie Netzauskunft ist ein Auszug zu einem Stichtag, kein Vermessungsnachweis. Die Erkundungspflicht liegt beim Bauausführenden: „Vor einem Bauvorhaben muss sich der Bauausführende über die Lage von Leitungen erkundigen und diese für die Zeit der Baumaßnahmen schützen.“26
Seit wannseit 2008 sind Netzbetreiber über die Anwendungsregel zur digitalen Erfassung verpflichtet. Digital erfasst heißt aber nicht eingemessen
FundstelleInfoblatt „Mindestanforderungen an Netzauskünfte“, Stand August 2016; die Vorbehalte stehen in vier Betreiber-Merkblättern27
Prüfstand05.08.2026. Unternehmensdokumente, kein Regelwerk; die Werte gelten für diese Betreiber
Wörtlich aus dem MerkblattWer schreibt das
„Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in den herausgegebenen Plänen enthaltenen Angaben und Maßzahlen unverbindlich hinsichtlich Lage und Verlegetiefe sind.“Wasser- und Abwassergesellschaft in Mecklenburg-Vorpommern
„Erdverlegte Leitungen verlaufen nicht zwingend geradlinig und auf dem kürzesten Weg.“dieselbe
„Sofern die Planauskunft zu Planungsmaßnahmen genutzt wird, dürfen die jeweiligen Planunterlagen nicht für die Bauausführung verwendet werden.“dieselbe
„Nur Einweisungen vor Ort sind verbindlich.“Stadtwerke in Mecklenburg-Vorpommern

Vier Betreiber-Merkblätter, abgerufen am 05.08.2026.27

Die Gültigkeit ist nicht einheitlich, und die Spanne ist selbst die Aussage: maximal zwölf Wochen bei einem Wasserversorger, vierzehn Tage bei einem Netzbetreiber in Niedersachsen. Ohne Feld am Objekt bleibt der Unterschied im Modell unsichtbar.

Die Höhe, und woran sie hängt

BetreiberMediumÜberdeckung
Wasser- und Abwassergesellschaft in Mecklenburg-VorpommernWasser, Haupt- und Versorgungsleitungen1,00 m bis 1,80 m
dieselbeWasser, Hausanschlussleitungen0,80 m bis 1,40 m
Netzbetreiber in Baden-WürttembergErdkabel0,50 m bis 1,20 m
derselbeGas und Wasser, Versorgungsleitung0,70 m bis 1,20 m
derselbeTelekommunikationsrohre Dritter0,10 m bis 0,50 m
Netzbetreiber in NiedersachsenKabel, Wasser, Gas0,60 bis 1,20 m · 1,00 bis 1,50 m · 0,45 bis 1,20 m

Unternehmensangaben dreier Betreiber, kein Regelwerk, abgerufen 05.08.2026.27

Die Bänder sind 40 bis 80 Zentimeter breit, und ein Betreiber schreibt dazu, die empfohlenen Verlegetiefen einschlägiger Regelwerke seien nicht verbindlich. Dieselbe Zahl kann sich auf drei Punkte beziehen: auf Normalnull oder ein Überdeckungsmaß, für Gas und Wasser auf die Oberkante Rohr (den Rohrscheitel), für Fernwärme auf die Rohrachse. Und die Lage ist teils gar nicht georeferenziert.27

2D, Korridor und der Baugrund

Sparten„Im Kontext des Abbilds der Bestandssituation gestaltet sich oftmals die Erfassung der Höhenlage der Leitungen (Wasser, Strom, Gas, Telekommunikation) schwierig, sodass mitunter keine 3D Repräsentationen möglich sind und entsprechende Daten meist nur als 2D Geometrie ins Fachmodell integriert werden können. Eine volumetrische 3D Darstellung bei Abwasserleitungen und Schächten ist i. d. R. möglich.“
Korridor„Um bestehende Lagetoleranzen abbilden zu können, werden oftmals erweiterte Leitungskorridore im Modell hinterlegt.“ Bei Freileitungen sind Schutzräume auszuweisen. Ein Korridor bildet seine Unsicherheit als Ausdehnung ab und kollidiert früher als eine Linie
Baugrund„Die mit dem Baugrundmodell einhergehenden Unsicherheiten sind äquivalent zu der von konventionellen 2D-Darstellungen im geotechnischen Bericht. Dies sollte aber ggf. explizit in den Verträgen festgehalten werden.“
FundstelleRahmendokument „Definition der Fachmodelle“, Musterrichtlinie BIM, Masterplan BIM Bundesfernstraßen, Version 1.0, Stand Oktober 2021, Abschnitte 3.9 und 3.4, für eine Gemeinde nicht bindend28
PrüfstandVolltext geprüft am 05.08.2026

Im Austauschschema hat der Baugrund eigene Klassen: IfcBorehole, IfcGeotechnicalStratum, IfcGeomodel, IfcGeoslice und IfcGeotechnicalAssembly als Klammer darüber, deren Verwendung optional ist, die aber Angaben zu Methodik und Unsicherheit enthalten kann.15 Die alte Nummer DIN 4022 wird nicht mehr geführt, ein Rückzugsdatum wurde nicht gefunden.29

Der Homogenbereich hängt am Gewerk

Mit dem VOB-Ergänzungsband 2015 (ATV DIN 18300:2015-08) wurden die Boden- und Felsklassen durch Homogenbereiche ersetzt; für Erdarbeiten gilt ATV DIN 18300 in der Ausgabe 2019-09, Abschnitt 2.3, die auch die VOB/C 2023 unverändert übernommen hat.30 Die VOB/C wird turnusmäßig neu herausgegeben, deshalb gehört der Ausgabestand vor jeder Verwendung in den Katalog.

Warum die Bündelung am Gewerk hängt, schreibt ein Merkblatt der Bundesanstalt für Wasserbau: „Im Regelfall kommen im Rahmen eines Bauvorhabens mehrere Gewerke mit unterschiedlichen Bauverfahren zum Einsatz, so dass es erforderlich sein kann, den Baugrund verfahrensabhängig in unterschiedliche Homogenbereiche einzuteilen.“31 Diese Gewerksbindung ist nach einer Zusammenstellung aus der geotechnischen Praxis belegt, nicht am Normtext.

Ohne Einschränkung schreibbar ist allein die Zuordnung des Rahmendokuments: Die Einteilung in Homogenbereiche gehört zum Fachmodell Baugrund, ihre Kennwerte zu den semantischen Informationen aus dem geotechnischen Bericht.28

Sechs Merkmale an jedem Bestandsobjekt

MerkmalWarum es an das Objekt gehört
QuelleEine Auskunft gilt nur für die Anlagen des angefragten Unternehmens; ohne dieses Feld sieht niemand, wer gar nicht gefragt wurde
AbrufdatumDer Auszug gibt den Bestand zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung an
Gültigkeit bisZwölf Wochen beim einen Betreiber, vierzehn Tage beim anderen
Erfassungsverfahrenauf sichtbare Bezugspunkte eingemessen oder auf das Festpunktnetz bezogen; das entscheidet über die Georeferenz
HöhenbezugspunktOberkante Rohr, Rohrachse oder Überdeckungsmaß, je nach Medium
Herkunft der Höhegemessen, aus einer Regelverlegetiefe angenommen oder nicht erhoben. Der wichtigste der sechs Werte

Aus den Betreiber-Merkblättern abgeleitet, geprüft am 05.08.2026.27

Hier steht bewusst keine Genauigkeitsklasse mit Zahlenwert: Ein bundesweit einheitliches Klassenschema für die Lagegenauigkeit von Spartendaten war am 05.08.2026 in den geprüften Regelwerken nicht auffindbar.32 Aus den sechs Feldern wird auch keine Notenskala gebaut, sonst verschwindet die Unschärfe hinter einer glatten Zahl.

Regelwerke mit Ausgabestand

RegelwerkWofür es gilt
DVGW GW 118:2017-04Erteilung von Netzauskünften, Gas und Wasser
VDE-AR-N 4203:2017-04Erteilung von Netzauskünften in Versorgungsunternehmen
DVGW GW 120:2021-12Netzdokumentation, mit eigenem Abschnitt zur örtlichen Aufnahme
VDE-AR-N 4201:2021-12Netzdokumentation in Versorgungsunternehmen; ersetzt die Ausgabe 2010-11
DIN 1998:2018-07Sparten im Verkehrsraum, Zonenordnung
DIN 4124:2012-01Baugruben und Gräben
DIN 4020:2010-12geotechnische Untersuchungen für bautechnische Zwecke
DIN EN ISO 14688-1/-2:2020-11Benennung, Beschreibung und Klassifizierung von Boden
DIN EN ISO 22475-1:2022-02Probenentnahme und Grundwassermessungen
DIN 4023:2023-02zeichnerische Darstellung der Aufschlussergebnisse
ATV DIN 18300:2019-09Erdarbeiten, Einteilung in Homogenbereiche

Nummer, Titelkurzform und Ausgabestand aus den Katalogeinträgen, kein Normtext.262930

GW 118 und VDE-AR-N 4203 regeln die Auskunft an Dritte, GW 120 und VDE-AR-N 4201 die Dokumentation des Netzes, GW 120 mit einem eigenen Abschnitt zur Georeferenzierung der Netzdokumentation. Die Georeferenzierung von Bauwerksmodellen regelt keines davon.26 Ob GW 120 eine Höhenerfassung zur Pflicht macht, bleibt hier offen, denn die Leseprobe endet vor dem Anhang.


Vorgaben Wer was fordert

WerWas gefordert wird
DEGES-Muster-AIA für die Objektplanung, Abschnitt 8.3 mit Tabelle 2024ein führendes Koordinatensystem, Lagesystem ETRS89/UTM 32 mit Lagestatus 489, Höhensystem DHHN 2016 mit Höhenstatus 170, dazu eine projektspezifische Referenzdatei in der Gemeinsamen Datenumgebung. Modell-Nullpunkt und lokales System gehören in den Abwicklungsplan, die Transformationsparameter zu allen Beteiligten
Mustervorlage von BIM.Hamburg, Version V002, Abschnitt 6.633ein sichtbares Nullpunktobjekt als doppelte Pyramide in jedem übergebenen Modell, unveränderlich über den Lebenszyklus, dazu vorab ein Master-Modell im IFC-Format. Die Beispieltabelle nennt ETRS89_3GK3 mit EPSG 10285 und Lagestatus 320 sowie DE_DHHN2016_NH mit EPSG 7837 und Höhenstatus 170
Bundesbau: Handreichung Georeferenzierung, Verfahrensbeschreibung, Module 1 und 28die fünf Angaben, die Nachkommastellen, die Bewertung der Stufen, den Projektmaßstab und die Toleranzbetrachtung. Für eine Gemeinde gilt das nicht, es ist der beste verfügbare Maßstab
Autobahndirektion Südbayern, Stand 01.05.202334Bestandsdaten ab 01.01.2019 in DE_ETRS89_UTM32 oder DE_ETRS89_UTM33 mit Höhenbezug DHHN2016, ausdrücklich „unter Rücksprache mit dem AG“, davor ein Übergangszeitraum
Bereichsübergreifende Muster-AIA von BIM Deutschland, Version 4.1, Tabelle 27, und BIM-Leitfaden BIM.Ruhr, Tabelle 75die Muster-AIA führt Koordinatensystem, Höhensystem und Projektnullpunkt als leere Zeilen zum Ausfüllen; der Leitfaden zeigt dieselbe Tabelle für ein kommunales Pilotprojekt ausgefüllt, und dort hat der Ostwert des Projektnullpunkts keine Zonenkennziffer, obwohl die Zone in derselben Zeile steht: Nur die Nachbarzelle macht ihn eindeutig

Auftraggeberdokumente und Muster, geprüft am 05.08.2026.

Aus dem Vergleich der ersten beiden Zeilen folgt das Wichtigste: Das Zielsystem des Auftraggebers ist nicht automatisch UTM 32. Wer aus Gewohnheit in EPSG:25832 abgibt, liefert daran vorbei, und die Umstellung trifft danach jedes Fachmodell, das schon draußen ist.

Wie eine Vorgabe die Gemeindestraße erreicht

Auf Bundesebene ist die Kette kurz: Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 12/2025 vom 25.03.2025 sind die Richtlinien für die Vermessung von Straßen in der Ausgabe 2025 bekanntgegeben worden, Adressaten sind die Obersten Straßenbaubehörden der Länder, und der Bund empfiehlt die Einführung auch für die Straßen nach Landesrecht.35

Der Einführungserlass des Landes Brandenburg vom 21.01.2026 zeigt, wie das ankommt: verbindlich für Bundesfernstraßen und Landesstraßen, für Kreis- und Gemeindestraßen nur empfohlen. Zwischen Rundschreiben und Erlass liegen zehn Monate; der Erlass wurde über eine Zusammenfassung gelesen.

Eine kommunale Vorgabe, die Lage- und Höhenbezug eigenständig regelt, war am 05.08.2026 ebenso wenig auffindbar wie ein kommunaler Leitfaden, der die Georeferenzierung als Anforderung ausformuliert, außerhalb der Stadtstaaten (der Leitfaden BIM.Ruhr zeigt nur ein ausgefülltes Beispiel) oder eine kommunale Muster-AIA mit bezifferten Genauigkeitsanforderungen.36 Die Vorgabe kommt dann aus dem Katasteramt, aus dem Landeserlass oder aus der Leistungsbeschreibung.

Der Begriff, der je nach Bereich anders heißt

Im Straßen- und Tiefbau heißt die Anlage Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA), so führen sie das Rahmendokument, die DEGES-Muster-AIA und die Hamburger Mustervorlage. Im Bundeshochbau schreiben die Baufachlichen Richtlinien Vermessung seit 2023 Austausch-Informationsanforderungen, gestützt auf ein kostenpflichtiges Blatt, das nicht eingesehen wurde. Die Abkürzung bleibt dieselbe.37

Quellen

Die Ziffer springt hierher, der Pfeil zurück in den Text.

  1. ↩ Verfahrensbeschreibung ETRS89/UTM, Baufachliche Richtlinien Vermessung, Version 1.2, Stand 11.08.2021: Zonen und Maßstabsfaktor in den Abschnitten 3.2 bis 3.4.4, Tabelle 3 für die Projektion, Tabelle 2 und Abschnitt 3.4.1.3 für die Höhenreduktion, Abschnitt 3.4.1.2 für die Höhenanomalie, Abschnitte 3.5.1 und 3.5.2 für die Flächen. Die Vorgängerfassung 1.1 vom 05.04.2020 führt in Tabelle 3 überholte Werte. Die Zuordnung der Bundesländer zu den Zonen steht dort in Tabelle 4, ist aber nicht Land für Land nachgeprüft und deshalb hier nicht abgedruckt. Fassung 1.2 geprüft am 06.08.2026.
  2. ↩ Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen vom 23.06.2025 zur Realisierung 2025 des amtlichen Raumbezugs, gelesen über den Spiegel einer Landesvermessung; die Seite der Arbeitsgemeinschaft selbst war nicht erreichbar. Dort stehen der Stichtag 1. Juli, die Größenordnung der Änderungen in Lage und Höhe und der Satz, die amtlichen Höhen des DHHN2016 blieben unberührt. Geprüft am 05.08.2026.
  3. ↩ Merkblatt zur Zonenkennung des Landesamts für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz, Stand 10/2016, für die produktweise Zuordnung und das Wertepaar mit und ohne Kennziffer. Dazu Einzelabfragen im EPSG-Register am 05.08.2026: 4647 heißt dort ETRS89 / UTM zone 32N (zE-N), das Gegenstück für Zone 33 hat den Code 5650, der Höhenbezug 7837. Seit der Registerrevision vom 12.11.2025 stehen zusätzliche Codes für Kataster und Ingenieurvermessung im Register; keiner der gewohnten Codes ist als veraltet gekennzeichnet.
  4. ↩ Handreichung ETRS89/UTM bei Planungsaufgaben, Modul 1, Baufachliche Richtlinien Vermessung, Version 1.2, Stand 07.04.2020. Dort steht die Leseregel für Ostwert und Nordwert ohne Formel. Geprüft am 05.08.2026.
  5. ↩ Bereichsübergreifende Muster-AIA von BIM Deutschland, Version 4.1 vom 14.02.2022, Tabelle 27, gegen den BIM-Leitfaden BIM.Ruhr, Tabelle 7. Der Satz zu Hochwert und Rechtswert stammt aus der deutschen Autodesk-Hilfe zu Civil 3D 2026. Ein weiterer Artikel des Herstellers zur Schreibweise mit Zonenkennziffer war nur als Kurzfassung ohne Datum auslesbar; daraus folgt nicht, dass Civil 3D 2026 den Code 4647 nicht kennt. Geprüft am 05.08.2026.
  6. ↩ Vermessungstechnische Baubeschreibung für Ingenieurbauwerke der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Abschnitt 1.4 mit den Unterabschnitten zu Baulagenetz und Bauhöhennetz, Abschnitt 1.2.2 zur Plausibilitätsprüfung der übergebenen Daten. Geprüft am 05.08.2026.
  7. ↩ Leitfaden Geodäsie und BIM, herausgegeben von DVW und Rundem Tisch GIS, Version 5.1, 2026. Daraus stammen die Baulagenetze im Maßstab 1, das durchgerechnete Beispiel zum Projektmaßstab, die Transformationsgitter, die ergänzten Stufen 0 und 60, die Sätze zu Qualität und Standardausgabe, die Klassen L1 bis L5, die Werte der LOA-Spezifikation, die Trennung von Mess- und Modellierungsgenauigkeit und das Punktwolken-Beispiel. Der Nutzungsvorbehalt des Herausgebers ist beachtet, es wurden keine Tabellen oder Abbildungen nachgebaut. Geprüft am 26.09.2026.
  8. ↩ Handreichung Georeferenzierung von BIM-Modellen, Baufachliche Richtlinien Vermessung, Version 1.0, Stand 16.07.2025. Abschnitt 2 enthält die Definition, Abschnitt 3 die fünf Angaben, die Nachkommastellen, die Passpunkte und den Zeitpunkt, Tabelle 4 die Bewertung der fünf Stufen. Eine Lizenzangabe war im Dokument nicht zu finden, deshalb wird der Inhalt referiert und kein Tabellenlayout nachgebaut. Geprüft am 05.08.2026.
  9. ↩ Broschüre der Bezirksregierung Köln zum Bezugssystemwechsel. Das Dokument nennt kein Ausgabedatum, der Bildnachweis verweist auf 2008. Daraus stammen die 8 Quadratmeter je Hektar und die Aussage, dass für das Liegenschaftskataster kein landesweites Transformationsmodell angeboten werden kann. Geprüft am 05.08.2026.
  10. ↩ Handreichung ETRS89/UTM bei Planungsaufgaben, Modul 2, Version 1.1, Stand 06.06.2021, Abschnitt 2 für den Projektmaßstab und Abschnitt 3.3 für den Bezugswert, dass nach DIN 18202 für Nennmaße größer als 30 Meter Grenzabweichungen von 3,0 Zentimetern angegeben sind. Der Normtext selbst wurde nicht eingesehen und wird hier nicht wiedergegeben. Geprüft am 05.08.2026.
  11. ↩ Online-Berechnungsformular ETRS89/UTM-Projektmaßstab und Planungskoordinatensystem der Baufachlichen Richtlinien Vermessung, betreut vom Landesamt GeoInformation Bremen, Seitenstand 2025. Die Formularseite wurde gelesen, das Rechenergebnis nicht selbst nachgerechnet. Geprüft am 05.08.2026.
  12. ↩ Kundeninformation der Stadt Aachen zum Höhenbezugssystem, Stand Januar 2017, für die Statustabelle und den Sprung von 1,5 bis 2,0 Zentimetern; Fachinformation des Vermessungs- und Katasteramts Düsseldorf, ohne Standsangabe, für den Landesstichtag 01.12.2016, die städtische Einführung am 01.08.2018, die Beibehaltung des Höhenstatus 100, die Vorhaltung in drei Höhenstatus und das Stempelfeld; Kundeninformation der Bayerischen Vermessungsverwaltung für die großräumig bis zu 6 Zentimeter. Der bundesweite Stichtag 30.06.2017 und die bergbaulich beeinträchtigten Gebiete stammen aus der Handreichung DHHN2016, Baufachliche Richtlinien Vermessung, Version 1.1, Stand 05.04.2020, Abschnitte 1 und 2. Geprüft am 05.08.2026.
  13. ↩ Produktdokumentation Quasigeoid der Bundesrepublik Deutschland, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Produkt GCG2016/2023, Produktstand Februar 2024, Dokumentstand 02.02.2024. Dort steht die Genauigkeit der Höhenanomalie mit rund einem Zentimeter im Flachland, bis zwei Zentimetern im Hochgebirge und ein bis zwei Zentimetern an der Ostsee und zwei bis sechs an der Nordsee. Das Produkt steht unter CC BY 4.0 mit vorgeschriebenem Quellenvermerk. Die Spanne der Höhenanomalie von 34 bis 50 Metern stammt nicht aus dieser Dokumentation, sondern aus der Verfahrensbeschreibung. Geprüft am 05.08.2026.
  14. ↩ BIM-Leitfaden des kommunalen Netzwerks BIM.Ruhr, Veröffentlichung März 2023: Abschnitt 5.2 für den Zeitstempel am Höhenbezug wegen der Bergsenkungen, Abschnitt 5.3 für die Belastung von Autorensystemen durch lange Koordinatenwerte, dazu der Metadatenkatalog für die Vermessung, das Metadatenblatt für Punktwolken und die Unterscheidung gemessener und repräsentierter Genauigkeit. Die dort abgedruckte Tabelle mit Werten des Genauigkeitsgrads ist in sich widersprüchlich und wird nicht wiedergegeben. Geprüft am 05.08.2026.
  15. ↩ IFC-Dokumentation von buildingSMART, Zweig IFC4x3, geprüft am 05.08.2026. Übernommen sind Klassennamen, Feldnamen, Optionalität und Versionsvermerke, also Strukturfakten: die Ablageorte der fünf Stufen, die Pflichtfelder der Kartentransformation, die Neuerungen mit dem Vermerk „New entity in IFC4X3_ADD1″, die Baugrundklassen und die Angabe, dass die geotechnische Klammer optional ist und Methodik und Unsicherheit enthalten kann. Die Dokumentation steht unter CC BY-ND, deshalb ist kein Definitionstext übersetzt und jede Erklärung hier selbst formuliert.
  16. ↩ Christian Clemen und Hendrik Görne, Level of Georeferencing (LoGeoRef) using IFC for BIM, Journal of Geodesy, Cartography and Cadastre, Heft 10, März 2019, Seiten 15 bis 20. Die Stufen sind ein Vorschlag aus der Fachliteratur, kein Standard. Dass sie zusätzlich in einem technischen ISO-Bericht ausgewiesen sind, ist nur über die zitierende Quelle belegt; der Volltext ist kostenpflichtig. Geprüft am 05.08.2026.
  17. ↩ XML-Schemadateien des ISYBAU-Austauschformats Abwasser, Formatversion 2024-06, selbst geprüft am 05.08.2026 und 09.09.2026: CRSLage und CRSHoehe als freie Zeichenketten, CRSLage optional, CRSHoehe Pflichtfeld innerhalb des optionalen Geometrieblocks, dazu die Genauigkeits- und Herkunftsfelder mit ihren Referenzlisten V103 bis V109. Wiedergegeben sind nur Feldnamen und Struktur. Die Angabe zu LandXML stammt aus der Formatrecherche des Bereichs und wurde in dieser Runde nicht neu geprüft.
  18. ↩ Werkzeuglage: Das ältere Prüfwerkzeug für die Stufen (Arbeitsgruppe dd-bim, Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden, MIT-Lizenz) liegt in einem seit dem 18.04.2023 archivierten Repositorium; die Startseite verweist auf die weitergeführte Version im Sammelrepositorium City2BIM derselben Gruppe, Veröffentlichung 27.08.2024 mit IFC-4.3-Prüfung, geprüft am 09.09.2026. Zum Validierungsdienst von buildingSMART ist belegt, dass er Syntax, Schema, informelle Regeln und Herstellervereinbarungen prüft; eine Prüfung der Georeferenz-Vollständigkeit ist nicht belegt.
  19. ↩ Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Dokumentation Digitales Geländemodell Gitterweite 1 m, Produktstand 2025, Dokumentstand 28.04.2026, Abschnitte 1 und 2.1. Schärfere Höhenwerte einzelner Landesvermessungen, getrennt nach offenem und bewachsenem Gelände, sind nicht am jeweiligen Primärdokument geprüft und stehen deshalb nicht hier. Geprüft am 05.08.2026.
  20. ↩ Baufachliche Richtlinien Vermessung, Grundlagen für Vermessungsleistungen auf Liegenschaften des Bundes, 4. Auflage, Fußzeilenstand September 2018: Klassen und Faustformel in Abschnitt 2.2, Erfassungsmethoden in Anlage A-1.3, Nachweise zur Bestandsvermessung in Abschnitt 5.5.4, Messprogramm für Punktwolken in Anlage A-3. Die Zahlenwerte sind übernommen, die Tabellenform ist eigen. Geprüft am 05.08.2026.
  21. ↩ Katalogseiten von DIN Media: DIN 18710-1, Ausgabe 2010-09, dort als zurückgezogen geführt und durch die Ausgabe 2025-08 ersetzt; DIN 18710-2, Ausgabe 2025-08, mit dem Reihentitel Ingenieurgeodäsie. Der Katalogeintrag der Nachfolgeausgabe von Teil 1 wurde nicht selbst geöffnet. Normtexte sind nicht eingesehen und werden nicht wiedergegeben. Geprüft am 05.08.2026.
  22. ↩ ALKIS-Objektartenkatalog eines Landes auf Basis des AAA-Anwendungsschemas, Stand Juni 2025, Teil A Nummer 1.4.1 und Teil B: Attributart für Qualitätsangaben mit der Kennung Q2D, Datentyp mit Herkunft als Prozessschritt, Zeitstempel und Genauigkeitsstufe, Multiplizität 0..1. Die Werteliste der Genauigkeitsstufe steht in der Landesvorschrift für Liegenschaftsvermessungen, wurde nicht geprüft und wird nicht genannt. Geprüft am 05.08.2026.
  23. ↩ Rahmendokument Anwendungsfälle für den Regelprozess, Version 3.0, Impressum Februar 2026, darin der Anwendungsfall 010 Bestandserfassung und -modellierung: die acht Umsetzungsschritte mit Sichtung und Prüfung von Eingangsdaten in Schritt 2, die Erhebung weiterer Daten in Schritt 3, die Lessons Learned zur Genauigkeit als Modellmerkmal und das Praxisbeispiel aus dem Stadtstraßenbau. Das Dokument bezeichnet seine Inhalte selbst als Empfehlungen. Geprüft am 05.08.2026.
  24. ↩ Muster-AIA der DEGES für die Objektplanung, Deckblatt Version 2.00, Fußzeile Version 2.01, PDF erzeugt am 14.03.2023: Abschnitt 3 zu den bereitgestellten Grundlagen, Prüfpflicht im Hinweistext dazu, Abschnitt 8.2.6 zur Genauigkeit mit dem wörtlich zitierten Halbsatz, Abschnitt 8.3 mit Tabelle 20 zum führenden Koordinatensystem, zur Referenzdatei und zu den Transformationsparametern. Geprüft am 05.08.2026.
  25. ↩ Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.05.2013, Aktenzeichen VII ZR 257/11, amtlicher Leitsatz b, Volltext beim Gericht gelesen am 09.09.2026. Genannt, weil Gerichtsentscheidungen amtliche Werke sind; keine Auslegung, keine Übertragung auf andere Vertragskonstellationen.
  26. ↩ Infoblatt des Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE, Mindestanforderungen an Netzauskünfte, Stand August 2016, für die Erkundungspflicht und die digitale Erfassung seit 2008. Dazu die Katalogeinträge zu DVGW GW 118:2017-04, VDE-AR-N 4203:2017-04, DVGW GW 120:2021-12 und VDE-AR-N 4201:2021-12 nach der Produktseite des VDE-Verlags und, für Abschnitt 3.2 Georeferenzierung, nach der Vorschau des DVGW-Regelwerks, beides abgerufen am 09.09.2026. Die Abschnittsüberschriften zur örtlichen Aufnahme stammen aus der frei zugänglichen Leseprobe zu GW 120, die vor dem Anhang mit den darzustellenden Inhalten endet. Aus keinem der vier Regelwerke wird Normtext wiedergegeben. Abgerufen am 05.08.2026.
  27. ↩ Vier frei zugängliche Betreiber-Merkblätter, abgerufen am 05.08.2026: eine Wasser- und Abwassergesellschaft in Mecklenburg-Vorpommern ohne Standsangabe, ein Netzbetreiber in Baden-Württemberg mit PDF-Erstellung 28.02.2023, Stadtwerke in Mecklenburg-Vorpommern ohne Datum und ein Netzbetreiber in Niedersachsen ohne Standsangabe. Daraus stammen die Zitate, die Überdeckungsbänder, die Gültigkeitsfristen, die drei Bezugspunkte einer Höhenangabe und der Satz zur teilweisen Einmessung auf das Festpunktnetz. Es sind Unternehmensdokumente, kein Regelwerk; die Werte gelten für diese Unternehmen.
  28. ↩ Rahmendokument „Definition der Fachmodelle“, Musterrichtlinie BIM, Masterplan BIM Bundesfernstraßen, Version 1.0, Stand Oktober 2021, Volltext geprüft am 05.08.2026: Abschnitt 3.9 zum Fachmodell Leitungsbau mit den Sätzen zu 2D und zum Leitungskorridor, Abschnitt 3.4 zum Fachmodell Geotechnik mit dem Satz zur Unsicherheit des Baugrundmodells und der Zuordnung der Homogenbereiche. Auf den geprüften Seiten war keine Lizenzangabe zu finden; die Inhalte sind referiert, Tabellenlayouts und Abbildungen wurden nicht nachgebaut. Die Musterrichtlinie bindet kommunale Auftraggeber nicht.
  29. ↩ Katalogeinträge zu DIN EN ISO 14688-1 und -2:2020-11, DIN EN ISO 22475-1:2022-02, DIN 4023:2023-02, DIN 4020:2010-12, DIN 1998:2018-07 und DIN 4124:2012-01, jeweils Titel und Ausgabedatum, abgerufen am 05.08.2026. Dass die Schichtenverzeichnisse aus DIN 4022 in die europäische Normenreihe übergegangen sind, ist über einen Lexikoneintrag und einen Kolloquiumsbeitrag belegt, nicht am Normtext; ein Rückzugsdatum wurde nicht gefunden. Aus DIN 1998 wird kein Zahlenwert wiedergegeben.
  30. ↩ VOB-Ergänzungsband 2015 mit ATV DIN 18300:2015-08 für die Ablösung der Boden- und Felsklassen. Ausgabestand 2019-09 mit der Einteilung in Abschnitt 2.3, am 09.09.2026 am Katalog bestätigt, VOB/C 2023 ohne Änderung der Erdarbeiten; die VOB/C wird turnusmäßig neu herausgegeben. Aus keiner dieser Ausgaben wird Normtext wiedergegeben.
  31. ↩ Merkblatt Einteilung des Baugrunds in Homogenbereiche nach VOB/C (MEH), Ausgabe 2022, herausgegeben von der Bundesanstalt für Wasserbau, unter CC BY-ND 4.0 frei abrufbar, Volltext geprüft am 06.08.2026. Wörtlich zitiert ist Abschnitt 3.1; die Angabe der Bandbreiten und die fehlende Bezeichnungssystematik sind referiert. Das Merkblatt bindet kommunale Auftraggeber nicht. Die gewerkeweise Bündelung ist zusätzlich nach einer Zusammenstellung aus der geotechnischen Praxis belegt.
  32. ↩ Gesucht wurde am 05.08.2026 nach einem bundesweit einheitlichen Klassenschema für die Lagegenauigkeit von Spartendaten: in den Katalogeinträgen und frei zugänglichen Leseproben der genannten DVGW- und VDE-Regelwerke sowie in den vier Betreiber-Merkblättern. Gefunden wurde keines. Das ist eine Nichtauffindbarkeit in den geprüften Quellen, keine Aussage darüber, dass es keines gäbe.
  33. ↩ Mustervorlage der Auftraggeber-Informationsanforderungen von BIM.Hamburg, Version V002, Fußzeile 2024, Abschnitt 6.6 Georeferenzierung. Der Herausgeber gibt eine Zitierweise vor; eine Lizenzangabe wurde nicht gefunden, deshalb wird referiert und nichts nachgebaut. Geprüft am 05.08.2026.
  34. ↩ Autobahndirektion Südbayern, Einführung des neuen Bezugs- und Abbildungssystems ETRS89/UTM und des Höhenbezugsrahmens DHHN2016, Stand 01.05.2023. Das Blatt steht hier als Gegenprobe, nicht als Vorgabe für kommunale Vorhaben. Geprüft am 05.08.2026.
  35. ↩ Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 12/2025 vom 25.03.2025, Volltext gelesen: Bekanntgabe der Richtlinien für die Vermessung von Straßen, Ausgabe 2025, Erweiterung der Regelungen zur digitalen Bestandsmodellierung, Empfehlung für die Straßenkategorien nach Landesrecht. Der Einführungserlass des Landes Brandenburg datiert vom 21.01.2026 und wurde über eine Zusammenfassung gelesen, nicht Zeile für Zeile. Von den Regelwerken selbst sind nur Nummer, Titel und Ausgabestand wiedergegeben. Geprüft am 05.08.2026.
  36. ↩ Drei Nichtauffindbarkeiten mit Suchweg, alle am 05.08.2026: eine kommunale Auftraggeber-Vorgabe für den Tiefbau mit eigenen Regelungen zu Lage- und Höhenbezug, über vier Suchläufe mit verschiedenen Formulierungen; ein kommunaler Leitfaden, der die Georeferenzierung ausformuliert fordert, außerhalb der Stadtstaaten, wobei ein kommunaler Qualifizierungsleitfaden vollständig geladen und im Volltext durchsucht wurde; und eine kommunale Muster-AIA für den Tiefbau, die Genauigkeitsanforderungen an Bestandsdaten beziffert, über die Downloadseite des Bundes, drei Landesleitfäden und eine Handlungsempfehlung. Gemeint ist jeweils eine Nichtauffindbarkeit, nicht die Behauptung, es gebe keine.
  37. ↩ Begriffsstand: Die Handreichung Georeferenzierung schreibt in Abschnitt 3 unter Berufung auf ein kostenpflichtiges Richtlinienblatt vom Oktober 2022, die Anforderung heiße künftig Austausch-Informationsanforderung; das Blatt selbst wurde nicht eingesehen, und die Aussage betrifft den Bundeshochbau, wo sie seit 2023 umgesetzt ist. Im Straßen- und Tiefbau führen das Rahmendokument, die DEGES-Muster-AIA, die Hamburger Mustervorlage und der Titel der einschlägigen Richtlinienreihe weiterhin Auftraggeber-Informationsanforderungen. Geprüft am 05.08.2026.