BIM | Datenblatt Koordination und Prüfung

Datenblatt Koordination und Prüfung

Themenfeld 6 · Zusammenarbeiten und nachweisen · Stand 09/2026, Prüftag 14.08.2026, Nachprüfung 23.09.2026

Dieses Blatt beantwortet eine Frage: Wer setzt welchen Zustand, gegen welche Zahl wird geprüft, und woran hängt der Nachweis. Es hält die Tabellen, Felder und Klauseln des Themenfelds an einem Ort, jede mit Fundstelle und Prüfdatum, zum Übernehmen in eine Bieterfrage, in den Abwicklungsplan oder in eine Prüfliste.

Die Herleitung liefern die vier Seiten dieses Themenfelds, Begriffe stehen im BIM-Lexikon. Versions-, Produkt- und Preiszeilen stehen im Blatt „Versionen und Stände“ auf der Übersicht BIM; wo eine Aussage ohne den Stand nicht auskommt, steht die Angabe an beiden Orten.


Datenumgebung Stufen, Zustände, Bauarten

Was giltDie Gemeinsame Datenumgebung ist der vereinbarte Ort, an dem die Informationscontainer eines Projekts liegen und ihren Zustand mitführen. Der Zustand hängt am Container, nicht am Ordner, und sagt, wer die Datei verwenden darf. Vier Zustände sind vorgesehen: „in Bearbeitung“, „geteilt“, „veröffentlicht“, „archiviert“1
Seit wannRahmendokument Datenmanagement der Musterrichtlinie BIM, Fassung 1.0, Oktober 2021; die Zustandsnamen gehen auf DIN EN ISO 19650-1:2018 zurück
FundstelleTeil 2, Abschnitt 5 mit Abbildung 6 und Tabelle 13; die Ausbaustufen in Abschnitt 6.1 mit Abbildung 7
PrüfstandVolltext geprüft am 14.08.2026. Es gilt für Bundesfernstraßen, bindet kommunale Auftraggeber nicht und ist keine Norm, der Wortlaut darf zitiert werden

Drei Umsetzungen, drei Ausbaustufen

VDI 2552 Blatt 5 führt in Abschnitt 7 drei technische Umsetzungen nebeneinander: gemeinsame Dateiablage, Dokumentenmanagementsystem, modellbasierte Projektplattform.2 Die Frage lautet, welche Stufe vorliegt und ob sie reicht.

Das Rahmendokument staffelt genauso und nennt die unterste Stufe wörtlich „Rudimentäre CDE als einfache Ablageplattform für 2D- und 3D-Daten“; Stufe 2 kommt mit Prozessen, Stufe 3 mit Datenbanktechnologie.1 Welche Einzelfunktion je Stufe Mindestanforderung ist, steht nicht hier: Die Häkchen der Funktionstabellen kamen beim Auslesen nicht mit.

Woran man eine Plattform misst

Der Hamburger Leitfaden nennt fünf Grundfunktionen, sinngemäß gekürzt: Verarbeitbarkeit der verwendeten Dateiformate, cloudbasierte Lösung, projektspezifisch abbildbare Abläufe, strukturierte Versionierung, spezifische Berechtigungen.3 Er sagt über sich selbst, er habe keinen normativen Charakter.

Das BIM-Portal des Bundes ist keine Datenumgebung. Es führt Merkmale, AIA-Vorlagen und Kataloge zur Informationsbedarfstiefe, aber keine Projektablage für Informationscontainer.4

Vier Zustände, drei Übergänge

ZustandWas er erlaubtWer handelt
„in Bearbeitung“nur im eigenen Gewerk, ungeprüft, kein Austausch zwischen Fachdisziplinender Bearbeiter im jeweiligen Fachbüro
„geteilt“Austausch zwischen den Fachdisziplinen; diese Modelle gehen ins Koordinationsmodell, fremde werden schreibgeschützt referenziertder Auftragnehmer nach eigener Prüfung, Konformitätsprüfung durch die Gesamtkoordination
„veröffentlicht“für alle Beteiligten zugänglich, gültig und für Planung oder Ausführung verwendbarAutorisierung des Auftraggebers, davor Qualitätsprüfung
„archiviert“nicht mehr in Gebrauch, bleibt für später verfügbardie Projektorganisation, ohne eigenen Freigabeschritt

Rahmendokument Datenmanagement, Teil 2, Abschnitt 5 mit Abbildung 6 und Tabelle 13. Geprüft 14.08.2026.1

Ein Zustandswechsel ist ein Vorgang mit Bedingung, und die Bedingung nennt das Rahmendokument selbst.

„Vor dem Übergang von einem Status zum anderen ist zumeist eine Qualitätsprüfung durch den Auftragnehmer (z. B. Kollisionsprüfung, AIA- und BAP-Konformität, Datei- und Namenskonvention etc.) und die Freigabe durch den Auftraggeber durchzuführen.“ Rahmendokument Datenmanagement, Teil 2, Abschnitt 5, Fließtext vor Tabelle 13.1
ÜbergangWas davor passiertWer den Schritt auslöst
„in Bearbeitung“ → „geteilt“Prüfung des eigenen Modells, im Dokument als Qualitätssicherung beschriftet; die Versionierung läuft hier mitder Auftragnehmer
„geteilt“ → „veröffentlicht“Qualitätsprüfung, dort dem BIM-Manager zugeordnet, dann Autorisierung durch den Auftraggeberder Auftraggeber gibt frei
„veröffentlicht“ → „archiviert“die Information wird nicht mehr benötigtdie Projektorganisation, kein eigener Freigabeschritt genannt

Dasselbe Dokument, Abschnitt 5 und Tabelle 13. Geprüft 14.08.2026.1

Der Weg führt auch zurück: Die Muster-AIA Baden-Württembergs beschreibt die Qualitätsprüfung als iterativ zwischen „in Bearbeitung“ und „geteilt“.5 Ein zurückgewiesenes Fachmodell ist kein Sonderfall.

„Freigegeben“ ist kein fünfter Zustand; außerhalb der Doppelbezeichnung meint das Wort den Vorgang davor oder einen vereinbarten Status. BIM Deutschland und Tabelle 13 des Rahmendokuments schreiben den dritten Bereich „veröffentlicht/freigegeben“,6 1 Abbildung 6 und der Text daneben nur „veröffentlicht“.1 Weitere Zustände sind zugelassen;1 BIM4INFRA2020 Teil 3 nennt „in Koordination“ und „im Freigabelauf“ als Beispiele.7

„Es ist projekt- und unternehmensspezifisch abzustimmen, ob weitere Status für den Datenfluss benötigt werden. Eine Anpassung der Konfiguration ist i. d. R. möglich.“ Rahmendokument Datenmanagement, Teil 2, Abschnitt 5.1

Zwei Bauarten, und welche gilt

Manche Auftraggeber trennen die Arbeitsumgebung des Auftragnehmers von der Projektumgebung. Für Baden-Württemberg ist die Trennung belegt: Der BIM-Leitfaden 2.0 bestimmt beide Begriffe in Abschnitt 3.3.1 getrennt,8 die Muster-AIA hält es in Abschnitt 6.2 ebenso.5 Niedersachsen führt in Fassung 1.08 auch „in Bearbeitung“ als Arbeitsordner in der vom Auftraggeber gestellten Datenumgebung.9

„Arbeits-CDE AN: Datenumgebung des AN, auf welcher interne Abläufe stattfinden, die nicht zum festgelegten Workflow des AGs gehören.“ Und: „Projekt-CDE: Datenumgebung, die durch den AG bereitgestellt wird. Hier wird der Workflow des Projekts abgewickelt und Daten zu festgelegten Zeitpunkten übergeben.“ BIM-Leitfaden 2.0, Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Juni 2025, Abschnitt 3.3.1.8

Bayern führt alle vier Zustände beim Auftraggeber,10 und die Arbeitshilfe Muster-BAP des Bundes lässt die Zuordnung als leere Ausfülltabelle offen.11 Die Zuordnung wird also je Projekt festgelegt.

qualitätsgesicherte Fassung Datenübergabepunkt Arbeitsumgebung des Auftragnehmers in Bearbeitung der Auftraggeber sieht hier nicht hinein Projekt-Datenumgebung des Auftraggebers geteilt veröffentlicht archiviert
Eine von zwei belegten Bauarten. Die Trennlinie ist gold, weil an ihr die Verantwortung wechselt; Gold markiert hier den Übergabepunkt.

Dreizehn Kriterien an eine Ablage

Die dritte Spalte ist eine Einschätzung dessen, was ein reines Ablage-Werkzeug ohne Zusatzentwicklung leistet, und bewertet kein Produkt. Zusatzfunktionen mancher Ablagen, etwa eine Inhaltsgenehmigung, erfüllen einzelne Zeilen teilweise; welches Beispiel was mitbringt, steht unter „Ablage oder Plattform“ im Abschnitt Prüfen.

KriteriumWoran man es prüftDateiablage allein
Zustand am ContainerJede Datei hat einen Status aus einem festgelegten Satz, und er steuert, wer sie verwenden darfnein, ein Ordnername ist kein Zustand
Wechsel als Vorgang mit Prüfungein auslösbarer Schritt mit vorheriger Prüfungnein
Freigabeschritt mit benannter Personeindeutig, wer freigibt, und die Freigabe als Ereignis festgehaltennein
Eindeutige Container-Kennungbeim Einstellen erzwungen, nicht nur empfohlenteilweise, als Hausregel ohne Zwang
Metadaten getrennt vom DateinamenStatus, Index, Verfasser und Leistungsphase sind filterbare Feldernein
Versionierung mit HistorieVersionskennung beim Einstellen, ältere Stände bleiben abrufbaroft ja, aber ohne Bezug zum Zustand
Rollen und Rechte auf mehreren EbenenRechte nach Teilnehmer, Rolle und Metadatum, nicht nur nach Ordnerteilweise, meist nur ordnerbezogen
Sperren von Datenfreigegebene Container lassen sich unveränderbar setzennein
Protokoll und NachvollziehbarkeitZugriffe und Lieferungen protokolliert und später auswertbarteilweise, als Verwaltungsprotokoll mancher Tarife, ohne Bezug zur Lieferung
Zugangsfiktion belastbar machenEinstellen und Benachrichtigung nachweisbar, weil daran eine Frist hängtnein, eine Mail belegt die Ablage nicht
Vorgänge und Sichtpunkte am ModellBefunde mit Zuständigem, Frist und Kamerastandpunkt lassen sich anhängen und austauschennein
Datensicherung ist zugeordnetGeklärt, wer sichert, sobald die Datei dort liegtmeist ja, aber die Zuordnung fehlt schriftlich
Rechte an den Daten und Herausgabegeregelt, wem die Daten gehören und wie man eine Komplettsicherung anfordertoffen

Abgeleitet aus Rahmendokument, DIN SPEC 91391-1, BIM-Standards Niedersachsens und Muster-Vertragsbedingungen BIM.12 Geprüft 14.08.2026.

Drei Zeilen wiegen schwerer: der Zustand am Container, die Freigabe als Ereignis mit Person und Datum, das Protokoll. Wer sie nicht hat, hat eine Ablage. Das entspricht Stufe 1, und Regeln im Abwicklungsplan fangen einen Teil von Hand ab.

Wenn der Auftraggeber keine Datenumgebung stellt

„Sofern der Auftraggeber nicht die gemeinsame Datenumgebung einschließlich Anweisungen und Anleitungen in den AIA vorgibt, schlägt der Auftragnehmer eine gemeinsame Datenumgebung mitsamt Anweisungen und Anleitungen vor.“ BIM4INFRA2020, Teil 3, Leitfaden und Muster für den BIM-Abwicklungsplan, Abschnitt 9.1.7

Die Bereitstellung ist damit eine Leistung, die kalkuliert werden will. Der Gegenfall: Niedersachsen stellt die Datenumgebung selbst und ohne Lizenzkosten für den Auftragnehmer (Fassung 1.08, Mai 2026, Abschnitt 6.1); einen Plattformnamen nennt das Dokument nicht.9 Eine bundesweit verbindliche Plattform war am 14.08.2026 nicht auffindbar.4

Wenn der Auftraggeber US-Anbieter ausschließt

Der CLOUD Act, ein US-Gesetz aus dem Jahr 2018, verpflichtet Anbieter unter US-Gerichtsbarkeit, auf eine rechtmäßige Anordnung in einem US-Strafverfahren die Daten herauszugeben, die sie besitzen oder kontrollieren, auch wenn der Server außerhalb der USA steht.56 Die Region Deutschland bei Autodesk Forma ändert daran nichts, denn Autodesk bleibt ein US-Unternehmen.56 57

Auch bei einem europäischen Anbieter können Daten erfasst sein, etwa über eine US-Tochter oder über die US-Firma, die seine Server betreibt; ob im Streitfall herausgegeben werden muss, klären dann die US-Gerichte.58 Für einen Anbieter mit Sitz und Speicherung in der EU, der zu keinem US-Konzern gehört, halten die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags eine Herausgabepflicht für wahrscheinlich ausgeschlossen.59

Der Data Act verlangt in Art. 32 von jedem Anbieter, der in der EU Cloud-Dienste anbietet, Schutz gegen unrechtmäßige Zugriffe aus Drittstaaten, und Art. 48 DSGVO begrenzt die Weitergabe personenbezogener Daten an Behörden eines Drittstaats; beide Regeln heben US-Recht aber nicht auf.60 61

Wie streng „kein US-Anbieter“ gemeint ist, hängt von der Lesart ab. Drei sind gebräuchlich, von locker bis streng:

LesartWas zähltPlattformen (Stand 09/2026)
AnbieterSitz des Anbieters in den USAAutodesk Forma, Bentley Infrastructure Cloud ProjectWise, Trimble Connect, Oracle Aconex scheiden aus
Konzern und Investorenzusätzlich eine US-Gesellschaft im Konzern oder ein US-InvestorAutodesk Forma, Bentley Infrastructure Cloud ProjectWise, Trimble Connect, Oracle Aconex, BIMPLUS, Dalux Box, Thinkproject CDE Infrastructure scheiden aus; ungeklärt: BIMcollab (Eigentümer ungeklärt), OpenProject BIM (Eigentümer ungeklärt), projectnetworld (Eigentümer ungeklärt)
Server und Datenverkehrzusätzlich ein Server bei einer US-Firma oder Datenverkehr über einen US-NetzdienstAutodesk Forma, Bentley Infrastructure Cloud ProjectWise, Trimble Connect, Oracle Aconex, BIMPLUS, Dalux Box, Thinkproject CDE Infrastructure, Catenda Hub, BIMcollab, OpenProject BIM scheiden aus; ungeklärt: PAVE (Office-Viewer ungeklärt), WP Squirrel (BIM-Viewer ungeklärt), projectnetworld (Rechenzentrum ungeklärt)

Welche Plattform bei welcher Lesart bleibt, zeigt der Cloud-Plattform-Finder dieses Themenfelds mit dem Filter Anbieter; die Angaben zu Konzern, Servern und offenen Punkten stehen dort im Steckbrief jeder Plattform.

Drei Fragen an den Anbieter, bevor ihr euch festlegt:

  • Welche Gesellschaften und Investoren stehen hinter euch, und sind darunter Gesellschaften in den USA?
  • Welche Dienstleister verarbeiten unsere Projektdaten, auch für Viewer, Anmeldung, Netz, Support und Sicherung, und wo?
  • Wer kann unsere Daten im Klartext lesen oder die Schlüssel verwenden, und wie geht ihr mit Anfragen von Behörden um?

Und wer nicht in die Cloud darf oder gar nicht will, hat trotzdem Wege, gemeinsam zu arbeiten:

WegFür wenWas es leistetGrenzen
Erst klären, was das Verbot trifftalle drei ProgrammeFragt zuerst, ob das Verbot nur die gemeinsame Plattform meint oder alle Projektdaten, auch eure Arbeitsstände in Autodesk Forma. Gilt es für alles, legt ihr das Projekt im Büronetz an.Revit-Cloudmodelle und Datenverknüpfungen in Autodesk Forma zieht ihr dann ins Büronetz um; plant dafür Zeit ein.
Revit im Büronetz62Revit an einem StandortDas Zentralmodell liegt auf dem Büroserver, jeder arbeitet in seiner lokalen Kopie und synchronisiert; Autodesk empfiehlt dafür ein Gigabit-Netz.Über VPN aus dem Homeoffice oder zwischen Standorten wird es langsam.
Revit Server63Revit an mehreren StandortenEin eigener Windows-Server hält die Zentralmodelle, ein Accelerator je Standort puffert die Daten; so arbeiten Standorte ohne Autodesk-Cloud im selben Modell.Nur für Revit; den Server betreibt ihr selbst, passend zur Revit-Version.
Datenverknüpfungen und Xrefs auf dem Netzlaufwerk64Civil 3D und AutoCADCivil-3D-Datenverknüpfungen und die Xrefs von Civil 3D und AutoCAD liegen mit relativen Pfaden auf dem Büroserver; an den Auftraggeber gehen IFC, DWG und PDF.Über VPN langsam, und bei Verbindungsabbrüchen können Dateien beschädigt werden.
Vault Professional oder Workgroup65Civil 3DVault verwaltet Zeichnungen und Projektobjekte mit Ein- und Auschecken und Versionen auf eurem Server; nur diese beiden Varianten binden den Projektbrowser ein.Eigener Server und eigene Lizenzen; welche Vault-Variante Autodesk heute verkauft, klärt vorher. Das Revit-Zentralmodell ersetzt Vault nicht.
ProjectWise auf eigenem Server66Civil 3D, AutoCAD und RevitDateien, Referenzen und Freigaben laufen über einen Server, den ihr selbst betreibt; die Projektdateien liegen dann bei euch.Anmeldung, Web-Zugang und Design Review bleiben Clouddienste von Bentley, einem US-Unternehmen; dazu eigener Betrieb mit Windows- und SQL-Server. Klärt das mit dem Auftraggeber.

Die S-Codes und ihre Ausgabe

Statuscodes wie S0, S2 oder A1 stammen aus dem nationalen Anhang der britischen Ausgabe, nicht aus dem Normtext. Unzulässig sind sie nicht: Sobald AIA oder BAP sie festlegen, gelten sie. Eine Statusliste in einer Plattform kann auch deren Voreinstellung sein.

CodebereichWofür er stehtPflegestand
S0 bis S7die Zustände „in Bearbeitung“ und „geteilt“2018 ist S5 zurückgezogen; seit dem überarbeiteten Anhang vom 28.02.2021 ist S5 wieder belegt, zurückgezogen sind S6 und S7
A und Bder veröffentlichte Bereichunverändert in beiden geprüften Fassungen
CRdie Bestandsdokumentationunverändert in beiden geprüften Fassungen

UK BIM Framework, Guidance Part C, September 2020, Abschnitt 6.2, Tabelle 2 („ISO 19650-2 Table NA.1″). Geprüft 14.08.2026.13

Wer einen Code zitiert, nennt die Ausgabe: Die Liste wird national gepflegt, und der Anhang selbst liegt hinter einer Bezahlschranke. Ein deutscher nationaler Anhang mit Statuscodes war am 14.08.2026 nicht auffindbar; keines der geprüften deutschen Regelwerke arbeitet mit S-Codes.14

DIN EN ISO 19650 Abschnitt 12 in Bearbeitung geteilt veröffentlicht archiviert Nationaler Anhang Großbritannien Tabelle NA.1 S0 · S1 · S2 · S3 · S4 S5 · S6 · S7 A · B · CR Fassung 2018, überarbeitet 28.02.2021, Codes seither anders belegt ergänzt, ersetzt nicht
Links der ISO-Kern mit den vier Zuständen, rechts der nationale Anhang mit seiner Codeliste, gestrichelt, weil er national gepflegt wird. Die Farben bleiben neutral, weil die Codes zulässig sind.

Freigabe Wer freigibt, und welche Frist belegt ist

Was giltDen Wechsel nach „geteilt“ verantwortet der Auftragnehmer, den nach „veröffentlicht“ der Freigabeverantwortliche, im Zweifel der Auftraggeber. Wörtlich: „Freigaben des Auftraggebers sind lediglich Kontrollschritte“, sie entlasten nicht von der werkvertraglichen Verantwortung15
Seit wannMuster Besondere Vertragsbedingungen BIM, BIM4INFRA2020 Teil 5, April 2019. Eine Musterklausel gilt erst, wenn sie vereinbart ist
Fundstelle§ 6 Absätze 1, 3, 4 und 5; § 7 Absatz 1 zur Haftung fürs Verwenden; § 7 Absatz 2 Satz 3 zur Prüfungsfrist
PrüfstandAm Volltext geprüft am 14.08.2026. Das „ausschließlich“ in Absatz 4 steht unter dem Vorbehalt vorrangiger Vertragsgrundlagen

Fünf Regelwerke, ein Weg

Quelle„geteilt“ setzt„veröffentlicht“ setzt
Rahmendokument Datenmanagement V1.01der Auftragnehmer nach eigener Prüfung, Konformität mit AIA und BAP prüft die Gesamtkoordinationder Auftraggeber nach Qualitätsprüfung durch den BIM-Manager; auch als digitale Signatur möglich
BIM-Leitfaden Hamburg V004, 12/20233die Fachkoordination prüft und dokumentiert, die Gesamtkoordination führt zusammendas BIM-Management des Auftraggebers prüft final und erteilt die Freigabe oder eine Empfehlung
Bundesbau, Arbeitshilfe Muster-BAP, 02/202311Fachmodelle durch die Fachkoordination, das Koordinationsmodell durch die Gesamtkoordinationfinale Prüfung des Auftragnehmers vor dem Meilenstein, danach das BIM-Management des Auftraggebers
Bayern, BIM-Leitfaden V3.0, 01/202410der Fachkoordinator, nachdem er und der Fachmanager geprüft habender Projektleiter in Abstimmung mit dem BIM-Manager
Baden-Württemberg, Muster-AIA, Dateistand 07/2025 (Normenstand 01.04.2025)5Qualitätsprüfung des Auftragnehmers, iterativ zwischen den ersten beiden Zuständendas BIM-Management überführt die Daten in den dortigen Status „Freigegeben“

Alle fünf Dokumente im Volltext geprüft am 14.08.2026. Die Fundstellen stehen im Quellenblock.

Die erste Prüfung kann niemand delegieren, und wer sie überspringt, verbraucht die Frist des Auftraggebers mit Formfehlern.

Die Zugangsfiktion hängt an zwei Wörtern

„Mit dem ordnungsgemäßen Einstellen von Daten in die gemeinsame Datenumgebung und die Mitteilung (in Textform) des adressierten Projektbeteiligten über das Einstellen der Daten gelten diese Daten als bei dem adressierten Projektbeteiligten am nächsten Werktag als zugegangen.“ Muster-Vertragsbedingungen BIM, BIM4INFRA2020 Teil 5, § 6 Absatz 3, Stand April 2019.15

Die beiden Wörter sind „ordnungsgemäß“ und „Textform“. Ohne Protokoll steht im Streitfall Aussage gegen Aussage, das ist eine Einschätzung und keine Rechtsauskunft. Absatz 5 verpflichtet zusätzlich zu einem dokumentierten Testlauf des Datenaustauschs bei Projektstart.15

Nach Absatz 4 laufen Freigaben über die Datenumgebung. Nach § 7 Absatz 1 haftet zudem, wer fremde Objekte, Teilmodelle oder Datenbanken verwendet, wie für selbst erstellte Informationen.15

Vierzehn Tage, und wofür sie gelten

„Zu diesem Zweck steht dem Auftraggeber vor der Abnahme eine Prüfungsfrist von mindestens 14 Tagen ab Modellübergabe zu.“ Muster-Vertragsbedingungen BIM, BIM4INFRA2020 Teil 5, § 7 Absatz 2 Satz 3, Stand April 2019.15

Drei Einschränkungen gehören dazu. Es ist eine Mindestfrist, keine Höchstfrist. Sie gilt vor der Abnahme, nicht für jede einzelne Datenlieferung. Und sie steht in Musterklauseln für Vertragsbedingungen, gilt also, sobald sie vereinbart sind.

Ein Muster BIM-BVB F-StB, Fassung 1.0 vom 01.07.2025, nennt an derselben Stelle 14 Kalendertage und setzt in § 1 Absatz 2 eine Rangfolge: Leistungsbeschreibung und AIA stehen gemeinsam an erster Stelle, der BAP an zweiter, die eigenen Klauseln an dritter. Es ist eine Landesfassung, herausgegeben vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg.16

Eine Regel, nach der ein Modell nach Fristablauf als freigegeben gilt, war am 14.08.2026 in zehn im Volltext geprüften Mustern und Leitfäden nicht auffindbar.17 Der einzige Fiktionstatbestand ist die Zugangsfiktion oben. Wer eine Freigabewirkung durch Schweigen will, muss sie vereinbaren.

Die Prüfkaskade vor dem Übergabetermin

VorlaufWer prüftWas geprüft wird
21 Tage vorherder Fachkoordinatordie Fachmodelle
14 Tage vorherFachprüfer und BIM-Fachmanagerfachlich-technische und datentechnische Qualität
7 Tage vorherder Gesamtkoordinatordie Teilmodelle

Bayerischer BIM-Leitfaden Straßen- und Brückenbau V3.0, Januar 2024, Abschnitt 5.6. Geprüft 14.08.2026.10

Die Kaskade ist ein beispielhafter Ablauf; die genauen Abstände legen laut derselben Stelle die AIA fest. Dass die Größenordnung auch kommunal passt, ist eine Einschätzung und steht in keiner Quelle.


Kennung Was die Norm verlangt, worin sich die Vorlagen widersprechen

Was giltJeder Informationscontainer braucht eine eindeutige Kennung nach vereinbarter Konvention, dazu drei Metadaten: Revisionscode, Statuscode, Klassifikationscode. Feldliste, Reihenfolge und Trennzeichen gibt die Norm nicht vor, und die Metadaten sollen nicht Teil der Kennung sein13
Seit wannDIN EN ISO 19650-1 Abschnitt 12.1 empfiehlt Revisions- und Statuscode, DIN EN ISO 19650-2 Abschnitt 5.1.7 verlangt, dass die Datenumgebung deren Zuweisung ermöglicht, zusätzlich die eines Klassifikationscodes
FundstelleBritische Anwendungshilfe, Guidance Part C, Edition 1, September 2020, Abschnitt 2.2. Der Normtext ist kostenpflichtig und wird hier weder zitiert noch übersetzt
PrüfstandGeprüft am 14.08.2026. Die Norm liefert die Anforderung, die Felder kommen vom Auftraggeber

Der Index-Widerspruch der Vorlagen

Das Muster des Bundes und der Leitfaden Bayerns regeln den Änderungsstand gegenläufig. Niedersachsen führte den Index in Fassung 1.04 (2020) im Namen, das Beispielschema der Fassung 1.08 nennt ihn nicht mehr; die Fassungen dazwischen sind nicht geprüft. Beide Positionen sind belegt, und keine hat Vorrang.

PositionWortlaut oder RegelVerbindlichkeit
Bayern, Abschnitt 5.510„Dynamische Metadaten (wie Revisionsnummern oder Statusangaben) sollten bei der Benennung von Dateien vermieden werden. Diese Informationen sind im Rahmen der Metadatenzuweisung innerhalb der CDE mitzuführen.“Konjunktiv, in einem Leitfaden. Eine Empfehlung, kein Verbot
Niedersachsen, Abschnitt 6.1.29sechs verpflichtende Blöcke bilden den Dateinamen, Freitext und Dateistatus stehen daneben, kein Index, kein Trennzeichen genanntBeispielschema dieses Auftraggebers, Fassung 1.08, Einzelheiten nach dem Zuschlag; in Fassung 1.04 (2020) mit Index
BIM4INFRA2020 Teil 3, Muster, Abschnitt 8.5, Tabelle 117der Index als letzter Namensbestandteil; unbesetzte Bestandteile bekommen einen Bindestrich als PlatzhalterMuster einer Handreichung des Bundes

Beide Leitfäden und die Handreichung im Volltext geprüft am 14.08.2026, die Fassung 1.08 am 23.09.2026.

Welcher Weg passt, ist eine Abwägung im Projekt, und das Folgende ist eine Einschätzung. Wer eine Plattform mit echten Metadatenfeldern hat, kann den Index dort führen; steht er zusätzlich im Namen, gibt es zwei Stellen, die auseinanderlaufen können. Wer nur eine Ablage hat, hat für ihn keinen anderen Ort als den Namen.

Zwingend folgt der Weg aus der Ausbaustufe aber nicht: Niedersachsen verlangte in Fassung 1.04 den Index im Namen und setzte zugleich eine gemeinsame Datenumgebung ein.9

Informationscontainer GST26-BSP-KA-BA1-M3D-EN-0001 Projekt · Verfasser · Gewerk · Abschnitt · Art · Fach · Nummer Metadaten in der Datenumgebung Status Index Klassifikation manche Vorlagen führen ihn im Namen Feldliste kommt vom Auftraggeber, nicht aus der Norm
Der Name ist eine Feldkette, die Metadaten sitzen daneben am selben Container. Der goldene Pfeil zeigt den Widerspruch der Vorlagen um den Index. Gold, weil das eine unklare Bestellung ist. Der Beispielname ist konstruiert und ersetzt keine Vorgabe.

Woher die Felder kommen

Ein bundeseinheitliches Feldschema war am 14.08.2026 auf zwei getrennten Suchwegen nicht auffindbar, ein kommunales für den Tiefbau ebenso wenig.18 Die Muster-AIA von BIM Deutschland 4.1 vom 14.02.2022 führt in Abschnitt 8.2.4 die Tabelle 26 zur Nomenklatur leer und verweist auf einen projektspezifischen Anhang.

Kommunale BIM-Leitfäden sprechen den Tiefbau an, führen aber kein Feldschema. Verbindlich wird erst, was in den Vergabeunterlagen steht. Bleibt die Stelle leer, schlägt der Auftragnehmer eine Konvention vor.11 Welche Felder die belegten Vorlagen führen, zeigt die Tabelle darunter.

VorlageFelder in dieser ReihenfolgeTrennzeichenIndex im Namen
Bund, BIM4INFRA2020 Teil 3, Muster, Abschnitt 8.5, Tabelle 11 (2019)7Projektnummer des Auftraggebers, Anwendungsfall, Grundlagenmodell, Fachmodell, Teilmodell, laufende Modellnummer, IndexUnterstrich laut Beispiel; die Schemazeile davor verbindet Fachmodell und Teilmodell mit Bindestrich. Unbesetzte Bestandteile bekommen einen Bindestrich als Platzhalterja, als letzter Bestandteil
Niedersachsen, BIM-Standards Fassung 1.08 (Mai 2026), Abschnitt 6.1.29sechs verpflichtende Blöcke: Straßenzug; Bezeichnung (Bauwerksnummer oder Streckenabschnitt); Phase; Dateiart; Modell oder Planunterlage; laufende Nummer beim Modell, Blattnummer bei der Planunterlage. Freitext und Dateistatus stehen daneben. Die beiden Tabellen der Quelle sind Beispiele, je Ordner können andere Konventionen gelten, und Einzelheiten erhält der Auftragnehmer nach dem Zuschlagin der Quelle nicht genanntnicht genannt
Niedersachsen, Fassung 1.04 (Juni 2020, überholt), Abschnitt 10.8, Tabellen 8 und 99neun Blöcke: Primas-Nummer; Objektnummer oder Straßenzug; Bauwerksnummer, Bau- oder Streckenabschnitt; Leistungsphase; Modelle oder Dokumente; Fachbereich, Planinhalt oder Dokumente; laufende Nummer; Index; FreitextBindestrich laut Beispiel (Tabelle 9)ja, als Block 8

Im Volltext geprüft am 14.08.2026, Fassung 1.08 nachgeprüft am 23.09.2026, Feldnamen aller drei Vorlagen nachgelesen am 24.09.2026.

Zwei Beispiele aus den Vorlagen: beim Bund xxxxxx_AWF-12_A_T_S_001_- (ohne Index, deshalb der Platzhalter am Ende), in der Fassung 1.04 P763435-L853-GRA1-3-3F-IB-01-00. Verbindlich ist eine Vorlage nur in den Projekten des Auftraggebers, der sie vorgibt.

Drei Prüffragen der Eingangskontrolle

  • Welche Felder, in welcher Reihenfolge, mit welchem Trennzeichen? Steht das nirgends, ist es eine Bieterfrage und kein Ermessen des Bearbeiters.
  • Steht der Index im Namen oder als Metadatum daneben? Beides ist zulässig. Wer aus einem Projekt ins nächste wechselt, tauscht aber die Grundregel.
  • Kommt derselbe Container zweimal mit verschiedenen Ständen an? Welcher gilt, zeigen Revision, Status und die dokumentierte Freigabe; der Name allein belegt keine Freigabe. Hier wird eine unklare Regel teuer.

Koordination Das Modell und die Zahl, gegen die geprüft wird

Was giltEin Koordinationsmodell ist eine zweckgebundene Zusammenführung von Fachmodellen, eines je Frage und Zeitpunkt. Zusammengeführt wird, was auf „geteilt“ steht, schreibgeschützt; gelesen wird darin, geändert im Fachmodell19
Seit wannDIN EN ISO 19650-1:2019-08, VDI 2552 Blatt 4:2020-08, Rahmendokument V1.0. Eine einzelne frei zugängliche deutsche Definition war am 14.08.2026 nicht auffindbar
FundstelleISO 19650-1 Abschnitte 3 und 4; VDI 2552 Blatt 4 Abschnitte 6.1 bis 6.6; Rahmendokument Teil 1 Abschnitt 3 (Koordination von Fachmodellen) und Abschnitt 4, Tabelle 4 (Anwendungsfall 050), Teil 2 Abschnitt 5, Tabelle 13
PrüfstandGeprüft am 14.08.2026. Normtexte sind kostenpflichtig; wiedergegeben sind nur Gliederung und Ausgabestand

Drei Regelwerke, drei Ansatzpunkte

RegelwerkWas es beiträgtFundstelle
DIN EN ISO 19650-1denkt in Informationscontainern und in einer Strategie fürs Zusammenführen; das Informationsmodell ist die Gesamtheit der ContainerAusgabe 2019-08, Abschnitte 3 und 4
VDI 2552 Blatt 4führt die Modellarten als eigenen Abschnitt: Grundlagen-, Fach-, Koordinations-, Bestands-, As-built- und BetreibermodellAusgabe 2020-08, Abschnitte 6.1 bis 6.6
Rahmendokument Datenmanagementbeschreibt die Zusammenführung als Vorgang und die Richtung des DatenflussesFassung 1.0, Teil 1 Abschnitt 3 (Koordination von Fachmodellen) und Abschnitt 4, Tabelle 4 (Anwendungsfall 050); Teil 2 Abschnitt 5, Tabelle 13

Nur Gliederung und Ausgabestand, Normtexte sind kostenpflichtig. Geprüft 14.08.2026.19

Zweckgebunden heißt: eines je Frage. Das Bundesdokument nennt als Beispiel für den Zweck die Kollisionsprüfung.1 Der Takt kommt aus dem Informationslieferplan; eine allgemein gültige Koordinationsfrequenz war am 14.08.2026 nicht auffindbar, und „vierzehntägig ist üblich“ ist eine Faustregel ohne Quelle.20

Vier Dinge, die es nicht ist

  • Kein Abgabemodell von selbst. Der Bund führt es als Liefergegenstand (Tabelle 4); abgegeben wird der geprüfte Stand mit dem Prüfbericht, nicht jeder Zwischenstand.
  • Kein Ersatz für das Fachmodell. Beim Zusammenführen fällt Information weg: parametrische Bearbeitbarkeit, oft die Merkmale, teils der Achsbezug.
  • Keine Quelle für Änderungen. Wer im Koordinationswerkzeug etwas verschiebt, ändert eine Kopie. Beim nächsten Zusammenführen ist es weg.
  • Kein Nachweis für sich. Der Nachweis ist der Prüfbericht mit der Vorgangsdokumentation; der Bund führt beides als eigene Liefergegenstände.1
Fachmodell Kanal Fachmodell Straße Fachmodell Leitungen Koordinationsmodell Kopie, wird verworfen zurück nur Vorgang und Sichtpunkt, keine Datei
Die Geometrie fließt in eine Richtung, über die Datenumgebung ins Koordinationswerkzeug. Der Rückweg ist gestrichelt, weil dort keine Modelldaten laufen, sondern Vorgänge und Sichtpunkte.

Änderungswünsche gehen ohne Austausch von Modellinhalten an den Autor zurück.21 Die Haftung hängt trotzdem am Verwenden, nicht am Ändern. Das Muster des Bundes von 2019 kennt für Fremddaten keinen Ausschluss, begrenzt ist dort nur die Haftung für vom Auftraggeber vorgegebene Software und Hardware;15 das Landesmuster Baden-Württembergs von 2025 kennt einen engen: nur unverändert übernommene Fremddaten, vom Auftraggeber zwingend vorgeschrieben, mit unauffälliger Plausibilitätsprüfung.16

Was das Regelwerk zur Kollisionsprüfung führt

FundstelleAbschnittstitelWarum das hier zählt
8.5Ebenenweise erfolgende GliederungEine Verkehrsanlage hat keine Ebenen; die Regel passt auf ein Gebäude
8.10ElementkollisionenKollisionsfreiheit steht als Modellierungsregel, nicht als Prüfergebnis
8.12DurchbrücheEin Durchbruch gehört dem Hochbau
Anhang ABeispiel für Modellierungsvorschriften, Architekturmodellebehandelt den Hochbau. Anhang B ordnet Ausarbeitungsgrade den Leistungsphasen zu
Abschnitt 9Modellprüfung mit fünf PrüfartenDie Kollisionsprüfung steht nicht als eigener Prüfschritt darin, sie sitzt bei den Modellierungsregeln

VDI 2552 Blatt 4:2020-08, frei abrufbares Inhaltsverzeichnis. Geprüft 14.08.2026.19

Das ist eine sachliche Beobachtung: Die Richtlinie hat zwei ausgearbeitete Beispielanhänge, und nur der erste ist fachgebunden.

Sieben Unterschiede zum Hochbau

NrUnterschiedWas daraus folgt
1Abstand statt DurchdringungDie Prüfung braucht einen Wert je Medienpaarung, und den liefert kein Modell
2Lineare, achsbezogene Geometrie statt GeschossenDie Achse darf parametrisch oder als Polylinie ankommen. Dieselbe Achse liegt in zwei Lieferungen verschieden, ohne dass eine falsch wäre
3Baugrundschichten und Grundwasser als PrüfpartnerDas Schema kennt eigene Klassen dafür; ob solche Daten kommen, ist eine andere Frage
4Bestandsleitungen mit unsicherer LageEin Millimeterergebnis über Auskunftsdaten ohne Höhe ist Scheingenauigkeit. Eine Angabe zur Lagegenauigkeit war am 14.08.2026 nicht auffindbar
5Oberflächen statt VolumenkörperGeländemodell und Profilkörper sind Flächen. Eine Prüfung auf Dreiecksschnitte meldet darauf entweder nichts oder alles
6Zeitliche Kollision im Bauablauf (Einschätzung)Zwei Gewerke nebeneinander kollidieren trotzdem, wenn sie zur selben Zeit dieselbe Fläche brauchen
7Deckungshöhe statt BauteilabstandEin Objekt liegt nicht falsch zu einem Objekt, sondern falsch unter einer Fläche. Der Prüfpartner ist ein Geländemodell

Zeilen 2, 3 und 5 nach der IFC-4.3.2-Dokumentation, Zeile 6 ist eine Einschätzung ohne Fundstelle.22

Vier Konflikttypen, benannt von einem Werkzeug

KonflikttypWas er meldet
HartGeometrien schneiden sich tiefer, als die Toleranz zulässt
Hart (Konservativ)dieselbe Frage, gründlicher gerechnet: gemeldet wird jedes Paar, das einen Konflikt erzeugen könnte, entsprechend mit Falschmeldungen
FreiraumGeometrie A schneidet B oder auch nicht, liegt aber näher als der Toleranzwert. Die Hilfe beschreibt den Test als Suche nach Geometrie in einem bestimmten Abstand
Duplikateidentische Geometrie innerhalb der Toleranz

Deutsche Herstellerhilfe zum Jahrgang 2026. Die Namen sind werkzeugspezifisch, keine allgemeine Taxonomie.23

Ein anderes Prüfprogramm führt die Abstandsprüfung als Regel 222 mit Mindest- und Höchstabstand.23 Unbequem daran: Der Freiraumtyp braucht eine Zahl je Lauf, und im kommunalen Tiefbau gibt es eine je Medienpaarung, Verlegeart und Versorger.

Drei Ebenen, und die unterste gilt

  • Normen und Regelwerke setzen den Rahmen. Sie sind kostenpflichtig und geben oft Grundsätze statt einer einzigen Zahl.
  • Werknormen und Merkblätter der Versorger konkretisieren sie. Sie sind häufig frei abrufbar und enthalten die Zahl, gegen die real geprüft wird.
  • Die Auflage des Netzbezirks im Einzelfall schlägt beides. Sie steht im Anschreiben zur Leitungsauskunft.

Ebene zwei geht auseinander. Die Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz nennt für Kreuzungen mit sonstigen Rohrleitungen und Kabeln 0,20 m, bei Transportleitungen 0,40 m, Stand 01.04.2019.24 Die Berliner Wasserbetriebe verlangen in WN 122-1:2025-11 für Kreuzungen mit Gleisanlagen 1,50 m Überdeckung und rechtwinklige Kreuzung; die Werknorm hatte 2022 bis 2025 drei Ausgaben.25

Ein Regelsatz mit zwölf Zeilen

Die letzte Spalte sagt, ob eine Prüfsoftware die Regel aus der Geometrie allein entscheiden kann. Ein gepflegter, öffentlich nachweisbarer Regelsatz dafür war am 14.08.2026 nicht auffindbar; ein Regelsatz ist deshalb ein Projektdokument mit Ausgabestand an jeder Zeile.26

Zahlen ohne eigene Quelle in der Zeile sind Beispielwerte des Merkblatts der wvr, Stand 01.04.2019, und gelten für dieses Unternehmen.24

IDWas geprüft wirdKriterium, mit Herausgeber und Standmaschinell entscheidbar
P1Trinkwasser gegen andere Medien, parallellichter Abstand je Paarung: 0,50 m zur tiefer liegenden Abwasserleitung, 0,40 m zu Strom und Schacht, 0,20 m zu Gas aus Kunststoffja, je Paarung ein eigener Lauf mit eigenem Wert
P2Leitung gegen Leitung, Kreuzunglichter Abstand im Kreuzungspunkt, hier 0,20 m; bei Unterschreitung eine Ersatzmaßnahme wie Schutzrohrteilweise. Der Abstand ja, die Ersatzmaßnahme nur als Objekt oder Merkmal
P3Deckungshöhe gegen die fertige Oberfläche1,20 m nach dem Straßenendausbau, mindestens 1,00 m beim Hausanschluss, Übertiefen ab 1,40 m vermeidennur wenn die Endoberfläche als Fläche im Koordinationsmodell liegt. Daran scheitert es meistens
P4Leitung gegen Baum und WurzelraumPlanungsgrundsatz nach DVGW GW 125 (M), 02/2013: mehr als 2,50 m zwischen Stammachse und Leitungsaußenkante, darunter Schutzmaßnahmen nach Vereinbarung27nein, die Regel hängt am Einzelfall. Maschinell geht ein Hinweis, keine Entscheidung
P5Leitung gegen Bord und Rinnenplattenicht darunter führen, seitlich mindestens 0,3 mja, wenn Bord und Rinne eigene Objekte sind; häufig sind sie Teil der Oberfläche
P6Leitung gegen Grundstücksgrenze0,5 m Abstand zur Grenzeja, wenn die Flurstücksgrenze als Objekt vorliegt. Eine Datenfrage, keine Prüffrage
P7Leitung gegen ihre LeitungszoneZonenzugehörigkeit statt Abstand. DIN 1998:2018-07 ordnet Leitungsarten Zonen zu, gilt nur für die Neuanlage; Bestandsleitungen haben Bestandsschutz28nur wenn die Zonen als Geometrie vorliegen, und Lieferobjekt sind sie nirgends
P8Kreuzungswinkelrechtwinklig als Regel, Abweichung begründet. Belegt nur für Bahnkreuzungen, WN 122-1:2025-1125ja, der Winkel zwischen zwei Achsen ist trivial: die maschinenfreundlichste Regel im Satz
P9Graben gegen Nachbarleitunges entscheidet der Arbeitsraum, nicht der Abstand Leitung zu Leitung. Nach DIN 4124:2012-01 mindestens 0,50 m geböscht, 0,60 m verbaut28ja, sobald Verbau oder Böschung als Körper modelliert sind, sonst findet sie nichts
P10Kanal gegen StraßenaufbauÜberdeckung und Bettung nach DIN EN 1610:2015-12 mit DWA-A 139:2019-03; Werte kostenpflichtig, nicht wiedergegeben28teilweise. Der Abstand zur Oberfläche ja, die Bettungsanforderung nein
P11Gefälle und RückstauSohlhöhen, Mindestgefälle, Rückstauebene. Frei zugängliche Fundstelle am 14.08.2026 nicht auffindbar28nein, grundsätzlich: eine hydraulische Prüfung im Fachprogramm, keine Kollisionsprüfung
P12Schacht gegen FahrbahnrandLage des Deckels in Fahrspur, Radweg, Bordkante. Berufserfahrung, verallgemeinerbarer Beleg am 14.08.2026 nicht auffindbar28nein in der belegten Fassung: als Abstandsprüfung machbar, aber ohne Kriterium

Belege und Ausgabestände je Zeile im Quellenblock; Normtexte nicht wiedergegeben.

Elf der zwölf Zeilen sind Abstands-, Zonen- oder Winkelfragen; nur P11 ist keine Geometrieprüfung. Und bei sieben von zwölf steht die Regel fest, es fehlt der Prüfpartner: Endoberfläche, Bordanlage, Flurstücksgrenze, Leitungszone, Verbaukörper, Schutzrohr, Baumstandort.

Der Baumabstand: Planungsgrundsatz, kein Verbotsmaß

DVGW GW 125 (M), Februar 2013, ist inhaltsgleich als DWA-M 162 und FGSV Nr. 939 veröffentlicht; das steht im Impressum der frei abrufbaren Leseprobe. Der Dokumententyp ist ein Merkblatt, also Empfehlungsebene. Der Wert von mehr als 2,50 m zwischen Stammachse und Leitungsaußenkante stammt aus einem Fachvortrag dazu, der ihn als Planungsgrundsatz führt.27

Unterhalb des Regelabstands sieht das Merkblatt passive Maßnahmen im Graben, aktive am Baumstandort und eine Vereinbarung vor. Ein städtisches Merkblatt setzt das gestuft um, Stand 01.10.2022: unter 1,50 m keine Gehölzpflanzung, zwischen 1,50 und 2,50 m Schutzmaßnahmen nach Absprache. Auch oberhalb von 2,50 m ist Wurzeleinwuchs nicht ausgeschlossen.

alle Objektpaare Information ohne Aussage Prüfumfang geprüfte Modellpaare geforderter Abstand je Paarung vereinbarte Ausnahmen verwertbare Treffer jeder mit einem Zuständigen
Der Prüfumfang filtert das Rauschen aus der Trefferliste. Links grau, weil dort Information ohne Aussage liegt, rechts rot für feststellbare Verstöße.

Die Gesamtkoordination entscheidet die Prüfbarkeit schon beim Schreiben der Lieferliste, vor dem ersten Lauf. Was nicht in den Informationsanforderungen steht, kommt nicht, und was nicht kommt, wird nicht geprüft.


Toleranz Ein Wert, zwei Richtungen, und was null Treffer heißt

Was giltDasselbe Eingabefeld heißt „Toleranz“ und dreht die Richtung um: beim harten Konflikt eine Untergrenze, beim Freiraumkonflikt eine Obergrenze23
Seit wannDeutsche Herstellerhilfe zum Jahrgang 2026, Glossareinträge zu den Konflikttypen und zur Toleranz
FundstelleDieselbe Hilfe, Seite zu den Konflikttestoptionen
PrüfstandGeprüft am 14.08.2026, für andere Prüfprogramme nicht geprüft. Mindestens eines legt die Toleranz anders aus, als Mindestmaß der kürzesten Seite oder Mindestvolumen der Konfliktbox; das ist ein Hinweis, kein Beleg
KonflikttypWirkung der ToleranzPraktische Folge
Hartignoriert wird, was zwischen null und dem Toleranzwert eindringt; gemeldet wird, was tiefer eindringtUntergrenze. Kleinere Toleranz, mehr Treffer
Freiraumgemeldet wird, was innerhalb des Toleranzwerts liegt, ob es schneidet oder nichtObergrenze und zugleich der geforderte Abstand. Größere Toleranz, mehr Treffer
Duplikateidentische Geometrie im Abstand null bis ToleranzObergrenze. Bei null nur exakt deckungsgleiche Duplikate

Glossar derselben Herstellerhilfe. Geprüft 14.08.2026.23

Überlappung 0 Abstand Harter Konflikt Toleranz Freiraumkonflikt Toleranz
Rot heißt gemeldet, grau ignoriert. Derselbe Wert liegt einmal links, einmal rechts vom Nullpunkt. Gezeigt ist die Logik eines Werkzeugs, andere legen sie anders aus.

Ein üblicher Toleranzwert war am 14.08.2026 auf zwei getrennten Suchwegen nicht auffindbar, ebenso wenig eine Trefferzahl aus einem deutschen kommunalen Projekt; ein Landesleitfaden verlangt, den Wert mit dem Auftraggeber festzulegen.29 Er gehört in den Abwicklungsplan, mit der Angabe, für welchen Konflikttyp er gilt.

Drei Mechanismen für Rauschen

  • Die Schichtfolge. Im Straßenaufbau liegt jede Schicht auf der nächsten, Berührung ist der Konstruktionsfall. Bei einer Toleranz nahe null wird jede Schichtgrenze zum Kandidaten, über die gesamte Trassenlänge.
  • Die Länge. Ein durchgehender Kanal trifft auf einen Profilkörper in Abschnitten. Aus einem Bauteil werden viele Paarungen, und dieselbe Ursache erscheint als lange Trefferliste.
  • Vernetzte Flächen. Zwei triangulierte Oberflächen derselben Ebene schneiden sich numerisch an sehr vielen Dreieckskanten. Der Hersteller benennt für die gründlichere Methode selbst Falschmeldungen.23

Der Fehler, der einen sauberen Bericht erzeugt

Die Ursache ist ein Georeferenzfehler. Liegt ein Fachmodell im lokalen Nullpunkt und das andere im Landeskoordinatensystem, gibt es kein Objektpaar in Reichweite, und der Lauf meldet null Treffer. Wie eine Lieferung verortet wird, steht im Datenblatt Bezugssysteme in Themenfeld 3.

Fachmodell Kanal Fachmodell Straße Lage nicht abgestimmt kein Objektpaar in Reichweite Prüfbericht 0 Treffer geprüft wurde nichts
Der Berichtskasten ist bewusst nicht grün: Null Treffer ist im ersten Lauf die häufigste Falle. Die goldene Linie steht für eine offene Frage zur Lage.

Der Übergangsbogen, segmentiert

Die Achse darf parametrisch oder als Polylinie ankommen, der Übergangsbogen hat eine eigene parametrische Klasse.22 Zwei Werkzeuge dürfen sie verschieden fein in Sehnen zerlegen, beide Ergebnisse sind formal gültig, und ein Abstandsmaß gegen eine zerlegte Achse ist systematisch verzerrt.

Wie stark, sagt der Stich einer Sehne über dem Bogen, rund s² / (8 · R) mit s als Sehnenlänge und R als Radius; eine geometrische Identität, keine Quellenangabe. Weil R zum engen Ende hin fällt, wächst der Fehler dort. Welche Sehnenlänge ein Prüfwerkzeug verwendet, war am 14.08.2026 nicht auffindbar.30

Zwei Bruchstellen an der Klassifizierung

Ohne Klasse greift keine Regel. Ohne eigene Zuordnung schätzt die Erweiterung die Klassen, und was sie nicht einordnen kann, landet in einer Sammelklasse: IfcBuiltElement in IFC 4.3, IfcBuildingElementProxy auf dem älteren IFC4-Weg. Eine Prüfung, die alle Abwasserkanäle adressiert, findet dann nichts.31

Merkmale können außerdem vorhanden sein und trotzdem fehlen: Zugewiesene Eigenschaftssätze erscheinen im IFC-Viewer nicht, wenn dieser die verwendete Schema-Version nicht unterstützt. Ursache ist das Anzeigeprogramm, nicht der Export. Die Herleitung steht im Datenblatt Kataloge und Merkmale in Themenfeld 4.31

Kein IFC-Viewer als Referenz

„For multiple reasons, geometric visualisation is not within the scope or the mandate of the Validation Service.“ buildingSMART Technical, Dokumentation des Prüfdienstes, Abschnitt „Visualisation“. Geprüft 14.08.2026.32

Eine Stelle, die sagt, wie eine Datei aussehen muss, benennt buildingSMART nicht, weder in dieser Dokumentation noch in der Umsetzungsanleitung zum Format. Belegt ist damit, dass keiner benannt ist; ob es einen gibt, bleibt offen.

Davon zu trennen ist die Modellsicht, ein Ausschnitt des Schemas und kein Programm. Das öffentliche Prüfregelwerk führt für IFC 4.3 die Regeldateien IFC430 und IFC431; sie greifen nur bei deklarierter Modellsicht und nennen sie als Zeichenkette ReferenceView oder Alignment-basedView. Beide gelten als gängige Praxis und definieren keine Profile.33

Drei Gründe für zwei Bilder

  • Das Schema lässt mehrere Darstellungen desselben Objekts zu. Für die Achse sind Segmentkurven und Polylinien zulässig; zwei IFC-Viewer zeigen beide korrekt und trotzdem Verschiedenes.22
  • Der Hersteller dokumentiert den Fall selbst. Fehlende Eigenschaftssätze sind eine Eigenschaft des IFC-Viewers, nicht der Datei.31
  • Die Zertifizierungslage ist dünn. Ein Abruf am 16.09.2026 zeigte unverändert 107 Einträge mit den Schemawerten IFC 2.3 und IFC 4.0, jüngster Eintrag 31.03.2026. Die separate Liste der IFC-4.3-Implementierungen pflegen die Hersteller selbst, buildingSMART prüft sie nicht.33

Vier Sätze für die Abnahme

  • Der IFC-Viewer gehört in den Abwicklungsplan, mit Name und Version, für beide Seiten. Sonst prüfen Auftraggeber und Auftragnehmer zwei verschiedene Dinge.
  • Zwei IFC-Viewer statt einem. Was in beiden gleich aussieht, steckt wahrscheinlich in der Datei; was nur in einem erscheint, ist eine Eigenschaft des Programms.
  • Die Schema-Version wird ausdrücklich vereinbart. Der belegte Herstellerfall zeigt, dass die Schemawahl über Sichtbarkeit entscheiden kann.
  • Der Nachweis ist der Prüfbericht, nicht der Bildschirm. Der Bund führt beides als eigene Liefergegenstände.1

Vorgänge Felder des Formats, Werte des Projekts

Was giltEin Vorgang besteht aus vier getrennt gespeicherten Teilen: gepackte Datei, Vorgang, Sichtpunkte, Verweise auf die betroffenen Objekte. Sechs Felder sind Pflicht, Zuständiger und Frist gehören nicht dazu34
Seit wannBCF 3.0, veröffentlicht am 18.06.2021 als „Final version of BCF 3.0″; eine Version danach gibt es nicht. Ein offener Arbeitszweig mit der Kennung 4.0 ist eine Beobachtung, keine Ankündigung
FundstelleDie beiden Repositorien von buildingSMART International, dazu Schema und Dokumentation des Freigabestands
PrüfstandAbgerufen am 14.08.2026. Die Werbeseiten antworteten mit HTTP 403; das ist ein Zugangsbefund, und die Repositorien sind für die Versionslage die bessere Quelle

Die gepackte Datei ist ein Archiv, das man öffnen kann

Eine BCF-Datei ist ein ZIP-Archiv, Endung seit Version 2.1 .bcf, davor .bcfzip. Im Wurzelverzeichnis liegt extensions.xml als Pflichtbestandteil. Je Vorgang legt das Archiv einen Ordner mit der Kennung als Namen an, darin Auszeichnungsdatei, Sichtpunktdateien und Bildschirmabzüge, für die die Dokumentation 1500 Pixel in der längsten Kante nennt.35

Sechs Pflichtfelder, der Rest freiwillig

FeldPflichtWas drinsteht
Guidjatechnische Kennung, für Menschen unlesbar
TopicTypejaArt des Vorgangs aus der Projektliste
TopicStatusjaBearbeitungsstand aus der Projektliste
TitlejaTitel
CreationDate, CreationAuthorjaAnlagezeitpunkt und Ersteller
ServerAssignedIdneinlesbare Nummer, vom Server vergeben
DescriptionneinBeschreibung im Klartext
AssignedToneinZuständiger, empfohlen im E-Mail-Format
DueDateneinTermin, bis zu dem der Vorgang erledigt sein soll
PriorityneinDringlichkeit aus der Projektliste
Commentsneindie Kommentarkette
Viewpointsneindie Sichtpunkte
Indexneinabgekündigt, zur Entfernung vorgesehen

Schema markup.xsd der Version 3.0 und die Feldtabelle der Dokumentation. Geprüft 14.08.2026.36

Bei Zuständigem und Termin steht minOccurs auf 0, ein maxOccurs fehlt: Beide sind freiwillig und höchstens einmal vorhanden, und der Zuständige ist eine einzelne Zeichenkette. Ein Werkzeug, das nur das Mindeste verlangt, erzeugt formal einwandfreie Vorgänge, um die sich niemand kümmert.

Eine Sichtpunktdatei muss genau eine Kamera enthalten, orthogonal oder perspektivisch, mit Standpunkt, Blickrichtung und Aufwärtsvektor. Die Sichtbarkeit steht darin in drei Schritten: ein Grundzustand, dann die Sichthinweise für Räume, Raumgrenzen und Öffnungen, dann die Ausnahmen, in dieser Reihenfolge angewendet.37 Deshalb kippt ein fremder Sichtpunkt mit seinem Grundzustand das ganze Bild.

Ein Objektverweis kann drei Angaben haben: die Objektkennung des Austauschformats, das erzeugende System und eine werkzeugeigene Kennung. Die Dokumentation verlangt die Objektkennung, wo sie verfügbar ist, und nennt die werkzeugeigene als Rückfallebene.35 Dass diese nur im selben Ausgangsprogramm greift, ist eine eigene Folgerung.

Sieben Wertelisten des Projekts

Liste in der ErweiterungsdateiWofür sie die Werte vorgibt
TopicTypesArt des Vorgangs, etwa Kollision oder Mangel
TopicStatusesBearbeitungsstand
PrioritiesDringlichkeit
TopicLabelsSchlagworte zur Gruppierung
UsersZuständige
SnippetTypesArt eines angehängten Teilmodells
StagesProjektabschnitte

Erweiterungsschema extensions.xsd der Version 3.0, von zwei Prüfern gegengelesen. Geprüft 14.08.2026.38

Alle sieben sind als unbegrenzte Folge eines nicht leeren Zeichenkettentyps definiert, ohne Aufzählung zulässiger Werte, also nicht standardisiert. Beim Übergeben liegt das Risiko deshalb in der Werteliste: Ein unbekannter Wert fällt still auf den Vorgabewert.

In Version 2.0 hing der Bearbeitungsstand am Vorgang und am Kommentar, seit 2.1 allein am Vorgang; die beiden Kommentarfelder sind entfallen, und die Dokumentation gibt lesenden Programmen eine Umrechnungsregel mit.39

Datei oder Serverdienst

MerkmalDie DateiDer Serverdienst
Was es istZIP-Archiv, das verschickt wirdSchnittstelle über HTTPS, Antwort als JSON
Abgleichvollständiger Stand vom Tag des Exportslaufend, alle sehen denselben Stand
Nummer für Menschenkeine eigene; nur, was ein Dienst vorher vergeben hatvom Server vergeben, projektweit eindeutig
Wertelisteliegt im Archivkommt vom Dienst und kann sich im Projekt ändern
Rechte je Vorgangkeineje Objekt, in den Projektangaben
Voraussetzungein Werkzeug, das lesen und schreiben kannzusätzlich die Grundschnittstelle der OpenCDE-Familie

Dokumentationen zur Datei und zur Schnittstelle, Version 3.0. Geprüft 14.08.2026.40

Datei: jeder hat den Stand vom Tag des Exports Kanalplanung Koordination Straßenplanung Stand 03.06. Stand 10.06. Stand 17.06. Werteliste liegt im Archiv Serverdienst: alle sehen denselben Stand Kanalplanung Koordination Straßenplanung ein gemeinsamer Stand Werteliste kommt vom Server
Oben die Datei, unten der Dienst. Golden sind die auseinanderlaufenden Stände, eine Eigenschaft des Verfahrens.

Vier Grenzen, die man vorher kennen muss

„As IFC-files don’t have an unique id, this matching might not be fully automated. Therefore the software importing the BCF file should give the user a possibility to match these files, with the internal models.“ Dokumentation zu BCF 3.0, Abschnitt zum Kopfbereich der Auszeichnungsdatei. Geprüft 14.08.2026.35
  • Der Modellstand ist nicht sicher gebunden. Der Bund adressiert das Problem an die Plattform und verlangt, die im Fehlerbericht genannten Modelle mit Datei, Version und Revision zu verknüpfen.1 Die Abhilfe kostet einen Satz: den Modellstand in den Beschreibungstext schreiben.
  • Die Objektkennung soll stabil bleiben. Die Umsetzungshilfe beschreibt sie als dauerhaften Bezeichner; instabil ist ausdrücklich nur der interne Zeilenbezeichner der Datei. Vergibt ein Autorenprogramm beim Export neue Kennungen, ist das ein Verhalten dieses Programms, und Herstellerdokumentation belegt beide Betriebsarten.41 Die beiden Belege werden nicht mit einem „deshalb“ verkettet.
  • Ein Vorgang ist kein Vertragsschriftverkehr. Das Format kennt keine Empfangsbestätigung und keine Zustellwirkung, das Terminfeld ist ein freiwilliges Datum. Wer eine Frist mit Folgen setzen will, tut das zusätzlich auf dem vereinbarten Weg.
  • Ein Zuständiger, kein Team. Das Feld nimmt genau eine Zeichenkette, ohne Mehrfachbelegung.36 Wer ein Team einträgt, hat niemanden eingetragen; das ist eine Folgerung, die Feldstruktur ist belegt.

Elf Fragen eines Dritten

Frage des DrittenFeldWas hineingehört
Worum geht es?TitelOrt und Sache in einer Zeile, ohne Hausabkürzungen
Wo genau?Sichtpunkt und Titelein Sichtpunkt reicht nicht, die Station gehört dazu
Welches Bauteil?ObjektverweisKennung plus lesbare Bezeichnung im Text
Aus welchem Modellstand?Kopfbereich und Beschreibungden Stand im Text wiederholen, das Feld hält ihn nicht sicher
Was ist das Problem?Beschreibungdie verletzte Regel mit ihrer Fundstelle
Was soll passieren?Beschreibungein Vorschlag, keine Frage ohne Vorschlag
Wer?Zuständigereine Person, keine Rolle, kein Team
Bis wann?Terminein Datum, kein „zeitnah“
Wie dringend?Dringlichkeitein Wert aus der Projektliste
Wie ist der Stand?Bearbeitungsstandein Wert aus der Projektliste
Worauf berufe ich mich?lesbare Nummerdie Nummer aus dem Protokoll

Die Feldnamen sind belegt, Auswahl und Begründung sind eine eigene Einordnung.36

Hamburg empfiehlt in Abschnitt 4.3, vor Projektbeginn Festlegungen zu treffen, unter anderem zu Titel und Inhalten, Zuständigkeiten, Berechtigungen und Ablauf; die Aufzählung ist offen.3 Die DEGES-Richtlinie 3.0 vom Juni 2026 schreibt in Abschnitt 8.7 mindestens Version 2.1 vor.42

Abgelegt wird der Vorgang in der Datenumgebung, nicht im Postfach: Die niedersächsischen Standards verlangen in den Abschnitten 6.1.3 und 6.1.4, Aufgaben, Ansichten und Kommentare im Aufgabenmanagement der Datenumgebung zu führen; Änderungen laufen nach 7.1.1 über das BCF-Format.9 Welche Version ein Programm liest und schreibt, steht selten auf der Produktseite; eine Tabelle je Programm steht deshalb hier nicht, sie wäre geraten.43


Prüfen Welches Werkzeug welche Stufe abdeckt

Was giltPrüfen hat eine Reihenfolge: Syntax, Schema, normative Regeln, Inhalt. Eine Merkmalsprüfung an einer schemafehlerhaften Datei zählt nicht, sie setzt gültige Daten voraus44
Seit wannPrüfregel (IDS), Version 1.0.0, veröffentlicht am 03.06.2024 als abgeschlossener Standard. Ein Entwicklungszweig 1.1 ist eine Beobachtung, eine Freigabe gibt es nicht
FundstelleBenutzerhandbuch 1.0.0 und Schemadatei ids.xsd; die Prüfstufen des Dienstes im Repositorium validate
PrüfstandGeprüft am 14.08.2026, Portal-Exporte am 11.09.2026 erneut erzeugt. Die Standardseiten antworteten mit HTTP 403, die Angaben stützen sich auf die Repositorien

Arbeitsteilung Absender und Empfänger

PrüffrageAbsender, Themenfeld 5Empfänger, dieses Themenfeld
Format und Version wie vereinbartjanur als Eingangskontrolle
Bezugssystem in der Dateijanur als Eingangskontrolle
Klassen unterscheidbar, Merkmale aus dem Katalogjanein, nur Verweis
Gegenprobe in einem fremden Programmjanein
Lieferung vollständig gegen den Lieferplanneinja
Lage mehrerer Modelle zueinanderneinja
Einheit gegen Einheitneinja
Änderungsstand und Zustand in der Datenumgebungneinja
Kollision und Abstand zwischen Fachmodellenneinja
Aus dem Befund wird ein Vorgang mit Fristneinja

Die beiden oberen Zeilen stehen beidseits; in dieser Aufteilung prüft bei drei und vier nur der Absender, Merkmale und Klassifikation kann auch ein Empfänger prüfen.

So läuft die Prüfung, Stufe für Stufe 1 Syntax 2 Schema 3 Normative Regeln 4 Prüfregel bleibt offen ist es eine gültige STEP-Datei passt der Inhalt zur Schemafassung Vereinbarungen der Hersteller ist drin, was bestellt wurde Geometrie, Abstände, Summen diese drei prüft der Prüfdienst anderes Werkzeug Die Reihenfolge ist nicht beliebig: eine Merkmalsprüfung an einer schemafehlerhaften Datei zählt nicht.
Das goldene Feld rechts zeigt die Grenze des Verfahrens.

Die Stufen des Prüfdienstes

StufeWas geprüft wirdWirkung
1 Syntaxgültige STEP-Datei nach ISO 10303-21Fehler
2a SchemaversionDateikopf mit IFC2X3, IFC4 oder IFC4X3_ADD2Fehler
2b SchematreueBelegung und Anzahl der Attribute, Typen, Kardinalitäten, Regeln der Entität, dazu unbekannte EntitätstypenFehler
3a Herstellervereinbarungennormative Prüfungen, von Softwareherstellern offiziell vereinbartFehler
3b Informelle Festlegungennormative Prüfungen ohne diesen Beschluss, trotzdem verbindlichFehler
4a Gängige Praxisverbreitete Praxis und übliche Voreinstellungennur Warnung
4b Abgleich mit dem DatenwörterbuchAbgleich gegen das Data Dictionaryabgeschaltet seit Version 0.6.6

Dienstdokumentation im Repositorium validate. Geprüft 14.08.2026.45

Das Beispiel, an dem der Tiefbau hängt: IfcAlignment ist nur in IFC4X3_ADD2 gültig. Steht im Dateikopf IFC2X3, ist die Achse ein Schemafehler und fällt auf Stufe 2b durch, während jeder IFC-Viewer sie klaglos anzeigt. Warnung ist nicht Fehler: Keine Prüfung der vierten Stufe macht die Datei ungültig.45

Vier Dinge prüft der Dienst nicht: keine Prüfregel, keine Geometrie und Kollision, nicht ob die Datei enthält was bestellt wurde, und nicht wie sie aussieht. Der erste Punkt ist eine Beobachtung mit Datum: Die Prüfregel kam am 14.08.2026 weder in der Übersicht noch im Repositorium vor. Konto, Dateiart und Dateigrenze stehen im Datenblatt Formate und IFC in Themenfeld 5.

Drei Teile, sechs Facetten, drei Mechanismen

Eine Regeldatei besteht aus Kopf und Spezifikationen; mehrere Regeln zusammen sind ein Prüfsatz.

TeilWofür
Beschreibungdie Begründung im Klartext: warum diese Information verlangt wird
Anwendungsbereichauf welchen Ausschnitt des Modells die Regel zutrifft
Anforderungwas dieser Ausschnitt haben muss oder nicht haben darf
FacetteParameterBeispiel aus dem Tiefbau
KlasseIFC-Klasse und vordefinierter Typtrifft auf alle Rohrabschnitte zu
AttributName und Wertdas Feld Name folgt einem Muster aus Kürzel und Ziffern
KlassifikationSystem und Wertjede Haltung hat einen Schlüssel aus dem Katalog
MerkmalEigenschaftssatz, Name, WertMerkmal Werkstoff mit einem Wert aus einer Liste
MaterialWertdas Bauteil hat ein Material
ZugehörigkeitKlasse und Beziehungdas Bauteil hängt an einem Bauwerksteil; nur verpflichtend und verboten möglich

Benutzerhandbuch, Tabelle der sechs Facetten; die deutschen Bezeichnungen sind eine eigene Übersetzung. Geprüft 14.08.2026.44

  • Eingeschränkte Werte. Ein Wert lässt sich als Aufzählung, Zahlenbereich oder Textmuster vorgeben. Für Muster nennt das Handbuch die regulären Ausdrücke des XML-Schemas als maßgeblich und warnt vor der einfacheren Variante.
  • Häufigkeit. Anwendungsbereich und Anforderung können je für sich verpflichtend, freiwillig oder verboten sein. Der verbotene Fall wird übersehen: Damit prüft man, dass etwas nicht vorkommt, etwa ein Merkmal aus einem fremden Projekt.
  • Schemabindung. Jede Spezifikation nennt die Schemaversionen, für die sie gilt. Zugelassen sind genau drei: IFC2X3, IFC4, IFC4X3_ADD2.
Erst der Ausschnitt, dann die Anforderung in der Lieferung Haltung Haltung Haltung Haltung Schacht Bordstein Anwendungsbereich alle Haltungen Anforderung: Merkmal Werkstoff, Wert aus der Liste HAL-0001 HAL-0002 HAL-0003 HAL-0004 Steinzeug Beton Steinzeug kein Wert hinterlegt, deshalb ein Verstoß Die Regel greift nur den Ausschnitt, den sie selbst beschreibt. Schacht und Bordstein prüft sie nicht.
Was fehlt, ist ein Verstoß, sobald die Anforderung verpflichtend ist; grau bleibt nur, was außerhalb des Anwendungsbereichs liegt.

Wo die Prüfregel aufhört

„The first version of IDS targets basic information and relationships in IFC that are common to all disciplines. More advanced information requirements are currently out of scope for IDS. For example, geometry checks, checks that rely on calculated or dynamic values, checks that reference data outside the IFC model, or use domain specific IFC relationships are not possible.“ Benutzerhandbuch zur Version 1.0.0, Abschnitt „Limitations“. Geprüft 14.08.2026.46
Eine Prüfregel prüftEine Prüfregel prüft nicht
ob ein Merkmal da istob zwei Bauteile sich durchdringen
ob der Wert im erlaubten Bereich liegtob ein Abstand eingehalten ist
ob Klasse und vordefinierter Typ stimmenob eine Summe über viele Objekte passt
ob eine Klassifikation zugeordnet istob ein Name im ganzen Projekt eindeutig ist
ob ein Material zugeordnet istob der Stand in der Ablage der neueste ist
ob ein Bauteil zu einem anderen gehörtob das Modell dem Bauzustand entspricht
dass etwas nicht vorkommtGeometrie, in jeder Form

Rechte Spalte aus dem Abschnitt „Limitations“, linke Spalte aus den sechs Facetten.46

Zwei der dort genannten Beispiele sind der Tiefbau-Fall: keine Durchdringung zwischen Trägern und Leitungen, alle Wände mindestens drei Meter von der Grundstücksgrenze; das zweite ist fast wörtlich Regel P6 oben. Die Quelle sagt „currently out of scope“ und schließt spätere Versionen nicht aus.

Mengenangaben behandelt die Prüfregel wie Merkmale: geprüft wird die Zahl in der Datei, nicht der Körper dahinter. Eine Maßeinheit lässt sich nicht vorschreiben. Und der Name eines Containers steht nicht im Modell, er ist Metadatum der Ablage; seine Prüfung bleibt Handarbeit oder Sache der Datenumgebung (Einschätzung).

Fordert das jemand

Prüfregeln exportiert das BIM-Portal des Bundes, und der Export prüft seit einer Ausgabe von 2025 auch, ob Klassifikationswerte korrekt sind, nicht nur, ob sie vorhanden sind.47 Aufbau und Inhalt stehen im Datenblatt Kataloge und Merkmale in Themenfeld 4; in Prüfsoftware getestet sind sie nicht.

Im Rahmendokument Datenmanagement kommt der Begriff dagegen nicht vor. Eine eigene Volltextzählung vom 23.09.2026 ergab null Treffer für Abkürzung und ausgeschriebene Form, dem stehen 36 Treffer für BCF gegenüber.1 Das ist ein Befund über dieses Dokument, keine Aussage über Deutschland. Dasselbe Dokument verlangt, fehlende oder verbotene Merkmale mit externen Prüfwerkzeugen zu finden.

Ein öffentlich zugänglicher Nachweis, dass ein kommunaler Auftraggeber im Tiefbau eine solche Prüfung fordert, war am 14.08.2026 nicht auffindbar.48 Wer heute eine Prüfregel aufsetzt, tut das zur eigenen Kontrolle.

Darf die Datei das Haus verlassen

„… you hereby grant to bSI and all other users of the relevant Service an unlimited, non-exclusive, perpetual, irrevocable, royalty-free, worldwide licence to access and use such data, content and material as part of the Service“ Nutzungsbedingungen von buildingSMART International, Ziffer 9.1 (a), Fassung „updated February 2026″. Von zwei Prüfern unabhängig am Volltext bestätigt, 14.08.2026.49

Zwei Einschränkungen gehören dazu: Die Erlaubnis gilt „as part of the Service“, und nach einer weiteren Ziffer bleiben die Rechte am Material beim Nutzer. Nach Ziffer 10.3 derselben Fassung übernimmt buildingSMART außerhalb personenbezogener Daten keine Vertraulichkeitspflicht und behält sich vor, eingestellte Inhalte zu nutzen, zu kopieren, zu verbreiten und offenzulegen. Eine Löschfrist war am 14.08.2026 nicht auffindbar. Ob ein Hochladen eine Vertraulichkeitsklausel berührt, entscheidet der Vertrag.

Zwei Wege, dieselben Regeln dein Netz Modell selbst betrieben, quelloffen Datei hochladen Nutzungsbedingungen lesen Prüfdienst im Netz Konto nötig, nur .ifc, nicht gepackt, Dateigrenze im Blatt Beide Wege prüfen gegen dieselben Regeln. Nur einer verlässt das Haus.
Der äußere Weg ist gold, weil er eine offene Frage aufwirft. Der innere ist blaugrau, die neutrale Farbe, weil er eine von zwei Möglichkeiten ist.

Derselbe Dienst ist quelloffen: Das Repositorium steht unter MIT-Lizenz und beschreibt den Eigenbetrieb mit Docker Compose. Jemand muss ihn aufsetzen und pflegen. Kleiner geht der Regelteil allein, ein eigenes Repositorium unter MIT-Lizenz, letzter Schreibzugriff 13.08.2026.50

WerkzeugWas es prüftWo es läuft
Prüfdienst von buildingSMARTSyntax, Schema, normative Regelnim Netz, Datei wird hochgeladen
derselbe Dienst, selbst betriebendieselben drei Stufenim eigenen Netz, MIT-Lizenz
Regelteil alleinnur die normativen Regeln, einzelnlokal, ohne Server
IfcTesterein Modell gegen eine .idslokal, als Bibliothek, Kommandozeile oder Weboberfläche
IDS-Audit-toolob die .ids gültig ist, nicht das Modelllokal
xbim-Prüfung im Browserdasselbe, im Browserim Browser, lädt nach Herstellerangabe nichts hoch

Betriebsart je Werkzeug aus Repositorien und Herstellerangaben. Die letzten beiden prüfen die Regeldatei selbst, nicht das Modell.50

Zwei Ketten für vier Aufgaben

AufgabeWerkzeugLizenz und StandOrt
Zusammenführen und betrachtenBIMcollab Zoom, kostenlose Versionkostenlos, Konto nötig, Windows und macOSlokal
dasselbe, AlternativeBonsai, früher BlenderBIMfrei, GPL-3.0-or-laterlokal
Schema und normative Regeln prüfenPrüfdienst von buildingSMARTkostenlos, Konto nötigim Netz, Datei wird hochgeladen
dasselbe ohne Hochladenderselbe Dienst, selbst betriebenMIT, Docker Composelokal
gegen eine Prüfregel prüfenIfcTesterLGPL-3.0-or-later, 0.8.5 vom 13.04.2026lokal
Abstände und DurchdringungenIfcClashLGPL-3.0lokal
Vorgänge führenBIMcollab Zoom oder das BCF-Modul von IfcOpenShellkostenlos oder LGPL-3.0lokal

Kette ohne Budget. Lizenzen und Versionen aus Repositorien und Herstellerseiten, geprüft 14.08.2026.50

AufgabeWerkzeugOrtPreislage
alle vier AufgabenSolibri, Stufen Starter bis Premiumlokal, höhere Stufen mit WolkenanteilenEinstiegspreise öffentlich gelistet
Zusammenführen, Betrachten, KollisionNavisworks Managelokalnicht öffentlich gelistet
Datenumgebung und VorgängeTrimble ConnectWolkeHändlerpreis öffentlich, kein Listenpreis
Datenumgebung und VorgängeForma Design CollaborationWolkenicht öffentlich gelistet
Vorgänge über FirmengrenzenBIMcollab-PlattformWolkenicht öffentlich gelistet
Regelbasierte Prüfung im InfrastrukturmarktVDC Manager, früher DESITE BIMlokalauf Anfrage

Kette mit Budget, Preislage je Anbieter geprüft am 14.08.2026. Die Beträge stehen im Blatt „Versionen und Stände“.51

Beim Anbieter mit öffentlich gelisteten Beträgen liegt zwischen der Stufe, die nur zusammenführt, und der ersten, die gegen eine Prüfregel prüft, ein Faktor von deutlich über zehn. Wichtiger ist die Trennlinie in den Leistungsmerkmalen: Anwenden kann bereits die zweite Stufe, eigene Regeln schreiben erst die dritte.52 Der Hersteller nennt seine Beträge Einstiegspreise, nicht Festpreise.

Autodesk nennt den 24.03.2026 als den Tag, ab dem die neuen Namen auf Webseiten, in Verträgen und in der Lizenzierung erscheinen: aus Autodesk Docs wurde Forma Data Management, aus Autodesk Build Forma Build, aus BIM Collaborate Pro Forma Design Collaboration. Eine Lizenzänderung kündigt der Hersteller nicht an, und seine deutsche Fragenseite benutzt unter dem Banner weiter die alten Namen.53

Daraus folgt eine Regel für den Vertrag (Einschätzung): Wer eine Plattform in Ausschreibung, Informationsanforderungen oder Abwicklungsplan festschreibt, benutzt den Namen vom Tag der Unterschrift und nimmt eine Zeile auf, dass Umbenennungen die Vereinbarung nicht berühren.

Ablage oder Plattform: was ab Werk mitkommt

Die Seite „Die Gemeinsame Datenumgebung“ dieses Themenfelds nennt Beispiele, damit die drei Fragen an eine Ablage einen Gegenstand haben. Die Tabelle zeigt, worauf sich die Beispiele stützen; Trimble Connect steht dabei, weil es bei der Kette mit Budget vorkommt.

Für keines der geprüften Produkte ist belegt, dass es die vier Zustände als fertiges Merkmal an der Datei mitbringt; überall entscheidet die Einrichtung, bei manchen auch die Edition. Wie eine bestimmte Software auf eine bestimmte Plattform kommt, über ein Laufwerk, ein Plugin oder als Upload, zeigt der Cloud-Plattform-Finder dieses Themenfelds.

WerkzeugZustand am ContainerFreigabeProtokoll
Dropbox, Team-Tarifenein, Zustände gehen nur über Ordner und Rechtenein; die Freigabe in Replay gilt Medien, nicht PlänenAktivitätsliste in der Verwaltungskonsole, nur für Administratoren, Dateiereignisse erst ab Business Plus oder Advanced, als Bericht exportierbar
OneDrive, eigene AblageneinneinÜberwachungsprotokoll von Microsoft 365, in den Business-Tarifen erst einzuschalten
SharePoint-Bibliothek, auch hinter Teams-KanälenGenehmigungsstatus nach Einschalten der Inhaltsgenehmigung: Ausstehend, Genehmigt, Abgelehnt, bei Nebenversionen Entwurf; Dateien, die beim Einschalten schon da sind, gelten als genehmigt; nicht die vier Zuständegenehmigen darf, wer mindestens Listen verwalten darfwie OneDrive
Nextcloud, eigener Serverim Grundausbau nein; mit der App „Approval“ drei Markierungen an der Datei: ausstehend, genehmigt, abgelehnt; nicht die vier ZuständeGenehmigungsabläufe, die der Administrator in den Verwaltungseinstellungen anlegt; angestoßen in der Seitenleiste der DateienAktivitätsliste voreingestellt; ein Prüfprotokoll erst mit der App admin_audit, die der Administrator einschaltet
Forma Data Management (Autodesk)Ordner mit Rechten, die der Projektadministrator anlegt; an der Datei ein Prüfstatus auf den Grundwerten „Approved“ und „Rejected“, deren Bezeichnung der Administrator anpassen kannPrüfabläufe mit einem bis sechs Genehmigungsschritten, vom Projektadministrator angelegt; freigegebene Dateien lassen sich in einen Zielordner kopierenAktivitätsprotokoll für Administratoren, voreingestellt 31 Tage, bis zwölf Monate einstellbar, als Bericht exportierbar
Bimplus (Allplan)laut Datenblatt des Herstellers ein Modellmanagement-Ablauf nach ISO 19650, je nach Edition; wie der Zustand technisch hängt, beschreibt die öffentliche Hilfe nichtFreigabeprozess laut Hersteller, seit 2021 auch mit Versionierung von Dokumentenöffentlich nicht beschrieben
Trimble Connecteigene Dateiattribute, auch als Auswahlfeld, über Vorlagen der Kontoverwaltungein Genehmigungsablauf belegt über die Erweiterung „Document Workflow“ eines Partners, eigene Lizenz; die eingebauten Releases verschicken eingefrorene Dateipakete, eine Genehmigung beschreibt die Hilfe dort nichtAktivitätsliste mit Downloads und Nutzeraktionen, filterbar, Export nach Excel

Herstellerhilfen und Datenblätter, abgerufen am 23.09.2026, Nextcloud am 26.09.2026. Allplan schreibt den Produktnamen inzwischen „BIMPLUS“.54

Wer in einer SharePoint-Bibliothek die Inhaltsgenehmigung einschaltet, prüft vorher die Synchronisierung auf die Rechner: Dürfen Entwürfe nur Bearbeiter oder Genehmigende sehen (Einstellung „Sicherheit für Entwurfselemente“), gleicht OneDrive die Bibliothek laut Microsoft nur noch schreibgeschützt ab. Wer aus dem synchronisierten Ordner heraus zeichnet, merkt das zuerst.54

Für Autodesk Construction Cloud, heute Teil von Autodesk Forma, führt die britische Normungsorganisation BSI ein Kitemark-Zertifikat mit dem Titel „Supporting compliance with the ISO 19650 Framework“, ausgestellt am 28.08.2025 und gültig bis 27.08.2028; die Datenumgebung läuft dort über das Modul, das heute Forma Data Management heißt. Das Zertifikat bestätigt, dass das Produkt die Normenreihe unterstützen kann, nicht, dass ein Projekt darin normgerecht eingerichtet ist.55

Vier Fragen statt einer Kaufentscheidung

  • Stellt der Auftraggeber die Datenumgebung? Bund und Länder sehen die Plattform in ihren Regelwerken vor; bei einer Gemeinde ist die Vorschlagspflicht des Auftragnehmers der Normalfall. Steht die Plattform fest, zeigt der Cloud-Plattform-Finder dieses Themenfelds, wie Civil 3D, Revit und AutoCAD hineinkommen, über ein Laufwerk, ein Plugin oder als Upload, und was die Plattform gegenüber Autodesk Forma kann.
  • Prüfst du für dich oder lieferst du einen Nachweis ab? Für dich reicht die freie Kette. Für einen Nachweis zählt, dass die Prüfregeln benennbar und wiederholbar sind, auch für jemanden ohne dein Werkzeug.
  • Darf die Datei das Haus verlassen? Wenn nein, fällt der Wolkenteil beider Ketten aus, und es bleiben die lokalen Werkzeuge.
  • Wer bezahlt die Koordinationszeit? Das Werkzeug ist der kleinere Posten, die Stunden sind der größere. Ob Koordination und Prüfung Grundleistung sind oder daneben treten, entscheidet ihr Inhalt im Einzelfall; das steht auf „Was die BIM-Leistung kostet“ in Themenfeld 2.

Wer im Angebot eine Prüfleistung zusagt, sagt eine Werkzeugklasse zu. Ob ein Bericht des Prüfdienstes als vertraglicher Nachweis gilt, wird vereinbart; eine Quelle dazu gibt es nicht.

Quellen

Die Ziffer springt hierher, der Pfeil zurück in den Text. Prüftag aller Quellen ist der 14.08.2026; wo ein anderes Datum gilt, steht es in der Zeile. Am 23.09.2026 wurden einzelne Zeilen nachgeprüft. Die Quellenart steht dabei, weil sie entscheidet, wie weit eine Angabe reicht: Aus Normen sind nur Gliederung, Abschnittsnummern und Ausgabestand wiedergegeben, Leitfäden haben keinen normativen Charakter, und eine Musterklausel gilt erst, wenn sie vereinbart ist.

  1. ↩ Masterplan BIM Bundesfernstraßen, Musterrichtlinie BIM, Rahmendokument Datenmanagement, Fassung 1.0, Stand Oktober 2021. Quellenart: frei abrufbares Bundesdokument, keine Norm, für Bundesfernstraßen; kommunale Auftraggeber bindet es nicht. Verwendet sind Teil 1 Abschnitt 3 (Koordination von Fachmodellen) und Abschnitt 4 mit Tabelle 4 (Anwendungsfall 050), Teil 2 Abschnitt 5 „Datenfluss innerhalb einer CDE“ mit Abbildung 6 und Tabelle 13 (vier Zustände, Übergänge, Auslöser, schreibgeschützte Referenzierung fremder Modelle, Öffnungsklausel für weitere Status), Teil 2 Abschnitt 6.1 mit Abbildung 7 zu den drei Ausbaustufen samt dem wörtlichen Satz zur Stufe 1, der Anforderungskatalog an eine Gemeinsame Datenumgebung (Verknüpfung der im Fehlerbericht genannten Modelle mit Datei, Version und Revision; Auffinden fehlender oder verbotener Merkmale) und die eigene Volltextzählung, am 23.09.2026 wiederholt, mit null Treffern für IDS und 36 Treffern für BCF. Die Häkchen der Funktionstabellen kamen beim maschinellen Auslesen nicht mit, deshalb steht hier keine Aussage zur Mindestfunktion je Stufe.
  2. ↩ VDI 2552 Blatt 5 „Building Information Modeling, Datenmanagement“, Ausgabe 2018-12. Quellenart: Richtlinie, kostenpflichtig; wiedergegeben ist ausschließlich die Gliederung von Abschnitt 7 „Technische Umsetzung“ mit 7.1 Gemeinsame Dateiablage, 7.2 Dokumentenmanagementsystem und 7.3 Modellbasierte Projektplattform, geprüft am frei zugänglichen Inhaltsverzeichnis. Kein Fließtext daraus. Die Überarbeitung wird als Vorhaben im VDI-Richtlinienkatalog geführt, als mögliches Erscheinen ist Oktober 2027 genannt, ein Gründruck liegt nicht vor (Stand 23.09.2026).
  3. ↩ BIM-Leitfaden für die Freie und Hansestadt Hamburg, Fassung V004, Dezember 2023, ISBN 978-3-912015-00-3. Quellenart: Leitfaden eines Landes, ohne normativen Charakter nach eigener Aussage. Verwendet sind Abschnitt 7.2 mit den fünf Grundfunktionen einer Datenumgebung (dort wörtlich aufgeführt, hier sinngemäß gekürzt), der Freigabeweg in der Regelwerkstabelle, Abschnitt 4.3 mit der Empfehlung, den Umgang mit dem Vorgangsformat vor Projektbeginn festzulegen, und die Festlegung, den Toleranzbereich mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. Hamburg ist ein Stadtstaat; eine Übertragung auf Flächengemeinden wird nicht behauptet.
  4. ↩ Nichtauffindbarkeit mit Suchweg, Stand 14.08.2026: eine bundesweit verbindliche Plattform für die Gemeinsame Datenumgebung. Gesucht in den Bundes- und Landesdokumenten dieser Liste; gefunden wurden ausschließlich Vorgaben je Auftraggeber. Dazu die geprüfte Abgrenzung, dass das BIM-Portal des Bundes Merkmale, Merkmalsgruppen, AIA-Vorlagen und Kataloge zur Informationsbedarfstiefe führt, aber keine Projektablage für Informationscontainer ist. Gemeint ist eine Nichtauffindbarkeit, keine Negativbehauptung.
  5. ↩ Muster-AIA der Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg, Rahmendokument Projektvorbereitung, Dateistand Juli 2025, Normenstand 01.04.2025, Abschnitte 6.2 und 6.3. Quellenart: Mustervorlage eines Landes. Verwendet sind die Beschreibung der Qualitätsprüfung durch den Auftragnehmer als iterativ zwischen „In Bearbeitung“ und „Geteilt“ sowie der Satz, dass das BIM-Management die Projektdaten anschließend in den Status „Freigegeben“ überführt. „Freigegeben“ ist dabei die Statusbezeichnung dieses Auftraggebers, nicht der Normzustand.
  6. ↩ BIM Deutschland, Wissensseite „Common Data Environment“, Abschnitt „Phasen und Bereiche von CDEs (nach DIN EN ISO 19650)“. Quellenart: Informationsseite der nationalen Koordinierungsstelle. Dort stehen die vier Bereiche als „In Bearbeitung“, „Geteilt“, „Veröffentlicht/freigegeben“ und „Archiv“. Die Seite nennt kein Änderungsdatum, maßgeblich ist deshalb der Prüftag 14.08.2026.
  7. ↩ BIM4INFRA2020, Handreichung Teil 3, „Leitfaden und Muster für den BIM-Abwicklungsplan“. Quellenart: Handreichung des Bundes, Mustervorlage. Verwendet sind aus dem Leitfaden Abschnitt 9.1 mit dem wörtlich zitierten Satz, nach dem der Auftragnehmer eine gemeinsame Datenumgebung vorschlägt, wenn der Auftraggeber keine vorgibt, mit dem Grundsatz, dass der Auftraggeber sie vorgeben sollte, der Auftragnehmer sie aber stellen kann, weil nicht jeder Auftraggeber eine bereitstellen kann, und mit den Statusbeispielen „in Koordination“ und „im Freigabelauf“, dazu Abschnitt 8.5 mit demselben Vorschlag für die Dateinamenskonvention; aus dem Muster Abschnitt 8.5 mit Tabelle 11, den sieben Namensfeldern, dem Index als letztem Namensbestandteil, dem Bindestrich als Platzhalter für unbesetzte Bestandteile und dem Beispielnamen mit Unterstrichen (die Schemazeile davor verbindet Fachmodell und Teilmodell mit Bindestrich); geprüft am 24.09.2026.
  8. ↩ BIM-Leitfaden 2.0 der Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg, Herausgeber Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Stand Juni 2025, Abschnitt 3.3.1. Quellenart: Leitfaden eines Landes. Verwendet sind die beiden wörtlich zitierten Begriffsbestimmungen zu Arbeits- und Projektumgebung, der Satz zur Projektarbeit in der eigenen Umgebung und der Hinweis, dass der Auftraggeber im Allgemeinen keinen Zugriff auf die Arbeitsumgebung hat.
  9. ↩ Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, BIM-Standards, Fassung 1.08, Stand Mai 2026 (der Dateiname auf dem Server nennt Mai 2022). Quellenart: Standard einer Landesbehörde, nachgeprüft am 23.09.2026. Verwendet sind Abschnitt 6.1 mit der vom Auftraggeber gestellten Datenumgebung ohne Lizenzkosten für den Auftragnehmer und ohne Nennung eines Plattformnamens, Abschnitt 6.1.1 mit „in Bearbeitung“ als Arbeitsordner darin, Abschnitt 6.1.2 mit den sechs verpflichtenden Blöcken des Dateinamens sowie Freitext und Dateistatus daneben (kein Index, kein Trennzeichen genannt), die Abschnitte 6.1.3 und 6.1.4 zum Führen von Aufgaben, Ansichten und Kommentaren im Aufgabenmanagement der Datenumgebung und Abschnitt 7.1.1 zur Kollisionsprüfung mit Änderungen über das BCF-Format. In Fassung 1.04 (Stand Juni 2020, Abschnitt 10.8, Tabellen 8 und 9 mit dem Beispiel) hatte der Dateiname neun Blöcke mit dem Index als Block 8, und Abschnitt 11.1 nannte die im Projekt verwendete gemeinsame Datenumgebung; geprüft am 14.08.2026, Feldnamen nachgelesen am 24.09.2026.
  10. ↩ Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, BIM-Leitfaden Straßen- und Brückenbau, Fassung 3.0, Stand Januar 2024. Quellenart: Leitfaden eines Landes, Empfehlungsebene. Verwendet sind Abschnitt 5.4 mit der Abbildung zum Freigabeprozess (alle vier Zustände in der Datenumgebung des Auftraggebers), Abschnitt 5.5 zur Benennung mit dem wörtlich zitierten Satz im Konjunktiv und Abschnitt 5.6 mit der Prüfkaskade 21/14/7 Tage. Ergänzend BIM4INFRA2020 Teil 3, Abschnitt 9.1, der „freigegeben“, „in Koordination“ und „im Freigabelauf“ als Beispiele projektspezifischer Status führt.
  11. ↩ Bundesbau, BIM-Handbuch, Arbeitshilfe Muster-BAP, Stand Februar 2023, Herausgeber BMWSB und BImA. Quellenart: Arbeitshilfe des Bundes, Mustervorlage. Verwendet sind Kapitel 6.1.1 mit der bei Bereitstellung durch den Auftragnehmer auszufüllenden Tabelle, Kapitel 6.1.2 mit Tabelle 18 „Projektspezifische Zuordnung der Datenumgebung zum Status der Liefergegenstände“ als leere Ausfülltabelle, der Freigabeweg in der Regelwerkstabelle und Abschnitt 8.2.4 mit dem Auftrag an den Auftragnehmer, eine Benennungskonvention vorzuschlagen.
  12. ↩ Herleitung des Kriterienkatalogs mit dreizehn Zeilen, geprüft am 14.08.2026: abgeleitet aus dem Rahmendokument Datenmanagement, aus DIN SPEC 91391-1 über deren Funktionstabellen, aus den BIM-Standards Niedersachsens (Fassung 1.08, Abschnitte 6.1, 6.1.1 und 6.1.4, geprüft am 23.09.2026) und aus den Muster-Vertragsbedingungen BIM. Quellenart: eigene Zusammenstellung aus vier Regelwerken. Die dritte Spalte ist ausdrücklich eine Einschätzung dessen, was ein reines Ablage-Werkzeug ohne Zusatzentwicklung leistet, und bewertet kein Produkt.
  13. ↩ UK BIM Framework, „Information management according to BS EN ISO 19650, Guidance Part C: Facilitating the common data environment“, Edition 1, September 2020. Quellenart: nationale Anwendungshilfe, kein Normtext. Verwendet sind Abschnitt 2.2 mit den benannten Normstellen (DIN EN ISO 19650-1 Abschnitt 12.1 empfiehlt Revisions- und Statuscode, DIN EN ISO 19650-2 Abschnitt 5.1.7 verlangt deren Zuweisung samt Klassifikationscode; die Metadaten sollen nicht Teil der Kennung sein) und Abschnitt 6.2 mit Tabelle 2 unter der Bildunterschrift „ISO 19650-2 Table NA.1″. Zur Ausgabenlage: Das Dokument bildet die Anhangfassung von 2018 ab, in der S5 zurückgezogen ist; der Herausgeber weist die Fassung „BS EN ISO 19650-2:2018 & Revised NA“ mit dem Datum 28.02.2021 aus, nach der S5 wieder belegt und stattdessen S6 und S7 zurückgezogen sind. Der Anhang selbst liegt hinter einer Bezahlschranke; das Urteil ruht auf der frei zugänglichen Anwendungshilfe mit abgedruckter Tabelle, der Verlagsangabe und zwei Sekundärauswertungen mit Fundstelle. Der Normtext wird weder zitiert noch übersetzt.
  14. ↩ Nichtauffindbarkeit mit Suchweg, Stand 14.08.2026: ein deutscher nationaler Anhang mit Statuscodes zu DIN EN ISO 19650. Gesucht in der Gliederung von Teil 1 und Teil 2 über einen frei einsehbaren Normen-Nachweis, im Rahmendokument Datenmanagement und auf der Wissensseite von BIM Deutschland. Die Gliederung von Teil 1 führt nur einen informativen Anhang A zu Federationsstrategien; das Inhaltsverzeichnis von Teil 2 war über die Produktseite nicht erreichbar, der Teilbefund dazu gilt als unbestätigt. Belastbar ist die positive Fassung: Keines der geprüften deutschen Regelwerke arbeitet mit S-Codes. Nicht gemeint ist die Aussage, die Norm kenne keine Statuscodes.
  15. ↩ Muster Besondere Vertragsbedingungen BIM, BIM4INFRA2020 Teil 5, Stand April 2019. Quellenart: Musterklausel; sie gilt erst, wenn sie vereinbart ist. Verwendet sind § 6 Absatz 3 (Zugangsfiktion, wörtlich zitiert), § 6 Absatz 4 mit den beiden Sätzen zur Freigabe über die Datenumgebung und zum Kontrollschritt, § 6 Absatz 5 zum dokumentierten Testlauf des Datenaustauschs bei Projektstart, § 7 Absatz 1 zur Haftung fürs Verwenden fremder Objekte, Teilmodelle und Datenbanken (ein Ausschluss für Fremddaten steht dort nicht; begrenzt ist nur die Haftung für vom Auftraggeber vorgegebene Software und Hardware) und § 7 Absatz 2 Satz 3 zur Prüfungsfrist (wörtlich zitiert), bestätigt im Erläuterungsteil. Zwei Einengungen gehören dazu: Das „ausschließlich“ in Absatz 4 steht unter dem Vorbehalt vorrangiger Vertragsgrundlagen, und freigebend ist der für die Freigabe der Planungsleistung Verantwortliche, der Auftraggeber nur im Zweifel.
  16. ↩ Muster BIM-BVB F-StB, Fassung 1.0 vom 01.07.2025. Quellenart: Musterklausel einer Landesfassung, herausgegeben vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg. Verwendet sind die Formulierung „mindestens 14 Kalendertagen“ an der Stelle der Prüfungsfrist, die Rangfolge aus § 1 Absatz 2 (Leistungsbeschreibung und AIA gemeinsam an erster Stelle, BAP an zweiter, die eigenen Klauseln an dritter) und der Haftungsausschluss in § 7 Absatz 1, begrenzt auf unverändert verwendete, vom Auftraggeber zwingend vorgeschriebene Fremddaten ohne Anlass zu Bedenken bei der Plausibilitätsprüfung. Herausgeber und Zuordnung am 23.09.2026 nachgeprüft.
  17. ↩ Nichtauffindbarkeit mit Suchweg, Stand 14.08.2026: eine Freigabefiktion nach Fristablauf. Im Volltext geprüft wurden die Muster-Vertragsbedingungen BIM, BIM4INFRA2020 Teil 3, das Rahmendokument Datenmanagement V1.0, die Arbeitshilfe Muster-BAP des Bundes (02/2023), Muster-AIA und BIM-Leitfaden 2.0 Baden-Württembergs, der BIM-Leitfaden Hamburg V004, die BIM-Standards Niedersachsens (Fassung 1.08), der bayerische BIM-Leitfaden V3.0 und der DEGES-Leitfaden. Suchbegriffe: „Fiktion“, „gilt als“, „gelten als“, „fingiert“, „stillschweigend“, „Schweigen“, „ohne Rückmeldung“. Kein Treffer; auch das Muster von 2025 enthält keine.
  18. ↩ Nichtauffindbarkeit mit Suchweg, Stand 14.08.2026, auf zwei getrennten Suchwegen geprüft: eine frei verwendbare, bundesweit gültige deutsche Codeliste für die Felder einer Containerkennung. Fundorte: Gliederung von DIN EN ISO 19650-2, Inhaltsverzeichnis VDI 2552 Blatt 5, Rahmendokument Datenmanagement, Wissensseite von BIM Deutschland, BIM-Portal des Bundes, Arbeitshilfe Muster-BAP (Nomenklaturtabelle leer), Muster-AIA Baden-Württembergs, BIM-Standards Niedersachsens, bayerischer Leitfaden, DB InfraGO. Ergänzend die bereichsübergreifende Muster-AIA von BIM Deutschland, Fassung 4.1 vom 14.02.2022, Abschnitt 8.2.4, deren Tabelle 26 leer ist und auf einen projektspezifischen Anhang verweist. Ein öffentlich abrufbares kommunales Feldschema für den Tiefbau war ebenfalls nicht auffindbar; kommunale BIM-Leitfäden gibt es und sie sprechen den Tiefbau an, ein Feldschema führen sie nicht. Nicht gemeint ist die Aussage, es gebe in Deutschland keine Benennungsregeln.
  19. ↩ DIN EN ISO 19650-1:2019-08, Abschnitte 3 und 4 (Informationscontainer, Informationsmodell, Strategie zum Zusammenführen), und VDI 2552 Blatt 4:2020-08 „Anforderungen an den Datenaustausch“. Quellenart: Norm und Richtlinie, beide kostenpflichtig; wiedergegeben sind ausschließlich Abschnittsnummern, Abschnittstitel und Ausgabestand nach den frei abrufbaren Inhaltsverzeichnissen. Aus Blatt 4 verwendet sind die Abschnitte 6.1 bis 6.6 zu den Modellarten, 8.5 ebenenweise Gliederung, 8.10 Elementkollisionen, 8.12 Durchbrüche, Abschnitt 9 mit den fünf Prüfarten 9.1 bis 9.5 und die beiden ausgearbeiteten Beispielanhänge A (Architekturmodelle) und B (Ausarbeitungsgrade je Leistungsphase). Eine einzelne frei zugängliche deutsche Definition des Koordinationsmodells war am 14.08.2026 nicht auffindbar.
  20. ↩ Nichtauffindbarkeit mit Suchweg, Stand 14.08.2026: eine feste Koordinationsfrequenz. Gesucht in DIN EN ISO 19650, im Inhaltsverzeichnis von VDI 2552 Blatt 4 (dort Abschnitt 9.1 „Qualitätsprüfung von Teilmodellen zu Datenübergabepunkten“), im Rahmendokument Datenmanagement und im BIM-Leitfaden Hamburgs. Gefunden wurde durchgehend der Verweis auf eine projektspezifische Festlegung über Informationsanforderungen und Abwicklungsplan.
  21. ↩ BIM4INFRA2020 Teil 7, Kapitel 2.3. Quellenart: Handreichung des Bundes. Verwendet ist die Regel, dass Änderungsanforderungen nicht im Koordinationsmodell erfolgen, sondern an die Planer übermittelt werden, die sie im eigenen Fachmodell bearbeiten; als Weg dafür ist das offene Vorgangsformat vorgesehen. Geprüft am 14.08.2026.
  22. ↩ IFC-4.3.2-Dokumentation von buildingSMART International, abgerufen am 14.08.2026. Quellenart: Herausgeberdokumentation unter CC BY-ND; übernommen sind ausschließlich Klassennamen und Strukturfakten, die Erklärungen sind selbst formuliert. Verwendet sind die Zulässigkeit parametrischer Segmentkurven und polylinienbasierter Darstellungen für die Achsklasse samt eigener Klasse für den Übergangsbogen, die eigenen Klassen für Baugrund und Grundwasser mit gemeinsamem Eigenschaftssatz und die eigene Klasse für Schichten des Oberbaus. Dazu zwei Befunde: Eine belastbare Angabe zur Lagegenauigkeit von Spartenauskünften war am 14.08.2026 in DVGW-Regelwerksübersichten und Merkblättern von Versorgern nicht auffindbar, und eine Fundstelle, die die zeitliche Kollision im Bauablauf als Prüfgegenstand benennt, war in den Rahmendokumenten des Bundes und in der deutschen Anwendungsfallsystematik nicht auffindbar; diese Zeile ist ausdrücklich eine Einschätzung.
  23. ↩ Deutsche Herstellerhilfe zu einem Koordinationsprogramm, Jahrgang 2026, abgerufen am 14.08.2026. Quellenart: Herstellerhilfe, werkzeugspezifisch, keine allgemeine Taxonomie. Verwendet sind die Seite zu den Konflikttestoptionen mit den vier Typen Hart, Hart (Konservativ), Freiraum und Duplikate, der Hinweis des Herstellers auf Falschmeldungen der gründlicheren Verschneidungsmethode und die Glossareinträge zur Toleranz: Beim harten Konflikt wird ignoriert, was zwischen null und dem Toleranzwert eindringt, beim Freiraumkonflikt wird ignoriert, was weiter entfernt liegt als der geforderte Abstand. Der Begriff „Verdopplungskonflikt“ ist kein Wort der Oberfläche und wird nicht verwendet. Zur Verallgemeinerung: Ein zweites Prüfprogramm führt die Abstandsprüfung als Regel 222 „Component Distance“ mit Mindest- und Höchstabstand (Herstellerdokumentation). Für andere Programme ist die Toleranzsemantik nicht geprüft; mindestens eines legt sie nach einer Suchergebnis-Zusammenfassung als Mindestmaß der kürzesten Seite beziehungsweise als Mindestvolumen der Konfliktbox aus, dieser Punkt ist ein Hinweis und kein Beleg.
  24. ↩ wvr Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH, „Merkblatt zur Definition einheitlicher Standards zur Herstellung von Trinkwasserversorgungsanlagen innerhalb von Baugebieten“, Bereich Technische Dienste und Netze, Stand 01.04.2019, Fassung 1.0, frei ohne Anmeldung abrufbar. Quellenart: Merkblatt eines einzelnen Versorgungsunternehmens; die Werte gelten für dieses Unternehmen, andere Versorger nennen andere. Verwendet sind Abschnitt 3.1 zu den Mindestabständen im Parallelverlauf, Abschnitt 3.2 zu Kreuzungen mit 0,20 m beziehungsweise 0,40 m bei Transportleitungen und Abschnitt 4 zur Trassenplanung mit Überdeckung, Bordabstand und Grenzabstand. Als Grundlage nennt das Merkblatt DVGW W 400-1 (A), Februar 2015.
  25. ↩ Berliner Wasserbetriebe, Werknorm WN 122-1:2025-11, Abschnitt 5.1. Quellenart: Werknorm eines Versorgungsunternehmens. Verwendet sind die Mindest-Überdeckungshöhe von 1,50 m und die rechtwinklige Kreuzung in gerader Linienführung bei Gleisanlagen; für Straßenbahngleise gilt WN 122-2. Vorgängerausgaben sind 2024-07 und 2022-12, die Werknorm hatte zwischen 2022 und 2025 also drei Ausgaben. Ein entsprechendes Kreuzungswinkel-Gebot für kommunale Straßenquerungen war am 14.08.2026 in Werknormen und Merkblättern von Versorgern nicht auffindbar; die Regel P8 ist deshalb nur für Bahnkreuzungen belegt.
  26. ↩ Nichtauffindbarkeit mit Suchweg, Stand 14.08.2026: ein gepflegter, öffentlich nachweisbarer Prüfregelsatz für kommunale Abstands- und Überdeckungsregeln. Gesucht bei buildingSMART, beim DVGW, bei der DWA, bei der FGSV und in der eigenen Werkzeugübersicht. Regelbasierte Modellprüfung gibt es am Markt; ein fertiger und gepflegter Regelsatz für diese Regeln war nicht auffindbar. Nicht gemeint ist die Behauptung, es gebe kein Werkzeug, das so etwas könnte.
  27. ↩ DVGW GW 125 (M), Ausgabe Februar 2013, inhaltsgleich veröffentlicht als DWA-M 162 und als FGSV Nr. 939; die Inhaltsgleichheit steht im Impressum der frei abrufbaren Leseprobe. Quellenart: Merkblatt, Empfehlungsebene, Volltext kostenpflichtig und nicht eingesehen. Belegt sind über die Leseprobe Titel, Dokumententyp und Gliederung der Abschnitte 6 bis 8 samt Muster einer Rahmenvereinbarung im Anhang. Der Wert von mehr als 2,50 m zwischen Stammachse und Leitungsaußenkante stammt aus einem Fachvortrag des IKT zum Merkblatt, der ihn ausdrücklich als Planungsgrundsatz führt und hinzufügt, dass Wurzelwachstum nicht bei 2,50 m aufhört. Die gestufte Umsetzung mit den Schwellen 1,50 m und 2,50 m ist über das frei abrufbare Merkblatt einer Stadt zum Schutz öffentlicher Abwasseranlagen belegt, Stand 01.10.2022.
  28. ↩ Belege je Zeile des Regelsatzes, geprüft am 14.08.2026. Zu P7: DIN 1998:2018-07 „Unterbringung von Leitungen und Anlagen in öffentlichen Verkehrsflächen, Richtlinie für die Planung“, Struktur und Anwendungsbereich über den frei einsehbaren Normeneintrag; sie gilt für die Neuanlage öffentlicher Verkehrsflächen, für bestehende Leitungen gilt Bestandsschutz, und die zurückgezogene Ausgabe 1978-05 kursiert weiter in Lehrmaterial. Zu P9: DIN 4124:2012-01, Größenordnung des Arbeitsraums über frei zugängliche Fachbeiträge. Zu P10: DIN EN 1610:2015-12 mit DWA-A 139:2019-03, Titel und Ausgabestand belegt, Werte kostenpflichtig und nicht wiedergegeben. Zu P11: Eine frei zugängliche Fundstelle für Mindestgefälle und Rückstauebene war nicht auffindbar. Zu P12: Ein frei zugänglicher, verallgemeinerbarer Beleg für eine Lageregel des Schachtdeckels war nicht auffindbar. Quellenart durchweg Norm oder Regelwerk, wiedergegeben sind nur Titel, Ausgabestand und Anwendungsbereich.
  29. ↩ Zwei Nichtauffindbarkeiten mit Suchweg, Stand 14.08.2026, unabhängig voneinander auf zwei getrennten Wegen geprüft. Gesucht wurde ein empfohlener Toleranzwert für die Kollisionsprüfung, in DIN EN ISO 19650, VDI 2552 Blatt 4, im Rahmendokument Datenmanagement, im BIM-Leitfaden Hamburgs und in der Herstellerhilfe; nicht auffindbar, Hamburg hält ausdrücklich fest, dass der Wert mit dem Auftraggeber festzulegen ist. Gesucht wurde außerdem eine Trefferzahl aus einem deutschen kommunalen Tiefbauprojekt, in Bundes- und Landesdokumenten und in der Fachpresse; nicht auffindbar. Deshalb steht hier weder ein empfohlener Toleranzwert noch eine Größenordnung für die Länge einer Trefferliste.
  30. ↩ Nichtauffindbarkeit mit Suchweg, Stand 14.08.2026: die von einem Prüfwerkzeug verwendete Sehnenlänge oder Vernetzungsgenauigkeit. Gesucht in den Implementer Agreements von buildingSMART zu IFC 4.3, in der Herstellerhilfe zum Koordinationsprogramm und in der Formatdokumentation. Nicht auffindbar, deshalb steht hier keine Zahl in Zentimetern und keine Angabe zur Segmentierung eines bestimmten Programms. Die Stichformel ist eine geometrische Identität und keine Quellenangabe.
  31. ↩ Wissensdatenbank und Produkthilfe eines Herstellers, zwei getrennte Fälle, geprüft am 14.08.2026 und am 16.09.2026. Quellenart: Herstellerangabe. Der eine Fall: Zugewiesene Eigenschaftssätze erscheinen im IFC-Viewer nicht, wenn dieser die vorgegebene Schema-Version der Erweiterung nicht unterstützt; als Ursache benennt der Hersteller ausdrücklich das Anzeigeprogramm, nicht den Export. Der andere Fall: Merkmalswerte gelangen nur in eine Sammelklasse, wenn die Zeichnung aus einem Import des offenen Formats stammt. Zur Sammelklasse gilt der jüngere Stand: Die Produkthilfe zum Jahrgang 2026 führt je Objekttyp einen Vorgabeexport mit sprechenden Klassen und für Basislinienbereiche, Volumenkörper, Blockreferenzen und andere CAD-Objekte IfcBuiltElement; IfcBuildingElementProxy bleibt gültig und ist die Sammelklasse des älteren IFC4-Wegs. Der Satz, ohne Zuordnung lande alles unter der Proxy-Klasse, wird nicht wiedergegeben. Restrisiko: Der erste Artikel nennt im Versionsfeld nur die Jahrgänge 2023 bis 2025.
  32. ↩ buildingSMART Technical, Dokumentation des Prüfdienstes, Abschnitt „Visualisation“, geprüft am 14.08.2026 an der öffentlichen Quelldatei des Auftritts, weil die gerenderte Seite mit HTTP 403 antwortete. Quellenart: Herausgeberdokumentation. Der Dienst prüft Syntax des Austauschformats, Schemakonformität und normative Regeln, dazu nicht-normativ die gängige Praxis und den Abgleich mit dem Datenwörterbuch; ausdrücklich außerhalb liegen die geometrische Darstellung sowie projekt-, national- und organisationsspezifische Regeln. Weder diese Dokumentation noch die IFC Implementation Guidance benennt einen IFC-Viewer als Referenz. Formuliert ist das als Nichtbenennung, nicht als Behauptung, es gebe keinen.
  33. ↩ Öffentliches Prüfregelwerk des buildingSMART Validation Service, Regeldateien IFC430 und IFC431, ausgezählt und gegengeprüft. Quellenart: Regelwerk des Herausgebers. Belegt sind die beiden Zeichenketten ReferenceView und Alignment-basedView als Deklarationswerte im Dateikopf, die Bauart als Ausschlusslisten mit dem Prüfschritt „less than 1 instance“ und die Einstufung beider Regeln als gängige Praxis, nicht als kritische Vorgabe; sie greifen nur, wenn die Datei die Modellsicht deklariert, und definieren keine Profile. Zur Zertifizierungslage: Bei einem Abruf am 16.09.2026 enthielt die Zertifizierungsliste unverändert 107 Einträge mit den Schemawerten IFC 2.3 und IFC 4.0, jüngster Eintrag vom 31.03.2026; die separate Liste der IFC-4.3-Implementierungen wird von den Herstellern selbst gepflegt und ist ausdrücklich nicht geprüft. Bei den Abrufen am 30.07. und 14.08.2026 antwortete die Liste auf automatisierte Zugriffe mit HTTP 403. Die Aussage, es sei keine Software für IFC 4.3 zertifiziert, wird nicht getroffen.
  34. ↩ Versionslage des Vorgangsformats aus den beiden Repositorien, die buildingSMART International selbst als amtliche Ablage ausweist, über die Programmierschnittstelle abgerufen am 14.08.2026. Quellenart: Repositorium des Herausgebers. Die jüngste Freigabe heißt in beiden „Final version of BCF 3.0″ und hat das Datum 18.06.2021; die Marken enden bei 3.0. Zwei Beobachtungen ohne Aussagewert für einen Fahrplan: Der Entwicklungszweig der Schnittstelle führt eingebettete Verweise auf eine Sammlung mit der Kennung 4.0, und die Dateiablage führt Arbeitszweige mit sprechenden Namen. Eine veröffentlichte Version nach 3.0 gibt es nicht. Die Werbeseiten antworteten am selben Tag mit HTTP 403; das ist ein Zugangsbefund.
  35. ↩ Technische Dokumentation zu BCF 3.0, abgerufen am 14.08.2026. Quellenart: Herausgeberdokumentation; übernommen sind Feldnamen, Pflichtangaben und das eine wörtliche englische Zitat, die Definitionstexte sind selbst formuliert. Verwendet sind der Abschnitt zum Dateiaufbau (ZIP-Behälter, Endung .bcfzip für 1.0 und 2.0 sowie .bcf seit 2.1, Erweiterungsdatei als Pflichtbestandteil im Wurzelverzeichnis, Ordner je Vorgang mit der Kennung als Namen, Auszeichnungs- und Sichtpunktdateien samt Bildschirmabzügen mit höchstens 1500 Pixeln in der längsten Kante), der Abschnitt zum Kopfbereich mit dem wörtlich zitierten Satz zur Zuordnung der Dateien und der Abschnitt zum Objektverweis mit Objektkennung, erzeugendem System und werkzeugeigener Kennung als Rückfallebene. Dass diese Rückfallebene nur innerhalb desselben Ausgangsprogramms greift, ist eine eigene Folgerung.
  36. ↩ Schema markup.xsd der Version 3.0 und die zugehörige Feldtabelle der Dokumentation, abgerufen am 14.08.2026. Quellenart: Schema des Herausgebers. Daraus die Pflichtfelder Kennung, Art, Bearbeitungsstand, Titel, Anlagezeitpunkt und Ersteller sowie die Kennzeichnung aller übrigen Felder als freiwillig. Zum Zuständigen und zum Termin: Bei beiden steht minOccurs auf 0 und ein maxOccurs fehlt, sie sind also höchstens einmal vorhanden; der Zuständige ist eine einzelne Zeichenkette, für die die Dokumentation das E-Mail-Format empfiehlt. In Version 2.1 ist es gleich gebaut. Das Feld Index ist als abgekündigt und zur Entfernung vorgesehen gekennzeichnet. Auswahl und Begründung der Fragetabelle sind eine eigene Einordnung.
  37. ↩ Schema visinfo.xsd der Version 3.0 und der Abschnitt der Dokumentation zur Anwendung der Sichtbarkeit, abgerufen am 14.08.2026. Quellenart: Schema des Herausgebers. Belegt sind die Vorgabe genau einer orthogonalen oder perspektivischen Kamera je Sichtpunktdatei, die Bestandteile Standpunkt, Blickrichtung und Aufwärtsvektor samt Maßstab beziehungsweise Öffnungswinkel und Seitenverhältnis sowie die Reihenfolge Grundzustand, Voreinstellungen, Ausnahmen bei der Auswertung der Sichtbarkeit. Schnittebenen, Linien und aufgelegte Bilder sind im selben Schema als weitere Bestandteile geführt.
  38. ↩ Erweiterungsschema extensions.xsd der Version 3.0, abgerufen am 14.08.2026 und von zwei Prüfern am selben Tag gegengelesen. Quellenart: Schema des Herausgebers. Die sieben Listen für Vorgangsarten, Bearbeitungsstände, Dringlichkeiten, Schlagworte, Zuständige, Teilmodellarten und Projektabschnitte sind sämtlich als unbegrenzte Folge eines nicht leeren Zeichenkettentyps definiert, ohne feste Aufzählung zulässiger Werte; die einzige Einschränkung ist, dass der Wert nicht leer sein darf. Die Feldbeschreibungen der Dokumentation vermerken zu allen sieben den Hinweis auf eine vorgegebene Liste in der Erweiterungsdatei.
  39. ↩ Änderungsverzeichnis zur Version 2.1 und der Abschnitt der Dokumentation zum Auslaufen der beiden Kommentarfelder, abgerufen am 14.08.2026. Quellenart: Herausgeberdokumentation. In Version 2.0 hatte der Kommentar zwei eigene Statusfelder; seit 2.1 sind sie entfallen, und der Bearbeitungsstand steht ausschließlich am Vorgang. Für lesende Programme gibt die Dokumentation eine Umrechnungsregel an.
  40. ↩ Dokumentation der Programmierschnittstelle zu BCF, Version 3.0, abgerufen am 14.08.2026. Quellenart: Herausgeberdokumentation. Belegt sind die Pflicht, dass jede Umsetzung die gemeinsame Grundschnittstelle der OpenCDE-Familie mitbringt, der Abruf der Wertelisten über einen eigenen Endpunkt je Projekt mit dem Hinweis, dass sich diese Listen im Laufe eines Projekts ändern können, und die Beschreibung der lesbaren Nummer als servergesteuert und projektweit eindeutig: Ein vom anfragenden Programm gesetzter Wert wird verworfen, für Serverexporte ist die Angabe Pflicht, im Dateischema freiwillig.
  41. ↩ Zwei Quellen, bewusst getrennt geführt, beide abgerufen am 14.08.2026. Die eine ist die Umsetzungshilfe von buildingSMART zur Objektkennung im Austauschformat: Die Kennung wird als eindeutiger, dauerhafter Bezeichner beschrieben; als instabil über wiederholte Austausche und erneutes Schreiben ist dort ausdrücklich nur der interne Zeilenbezeichner der Datei bezeichnet. Die andere ist die Hilfe eines Herstellers einer Autorensoftware, die beide Betriebsarten dokumentiert und für die eine wörtlich festhält, jede neu exportierte Datei erzeuge neue Kennungen für die Elemente. Ein Kennungswechsel beim Export ist damit als Werkzeugverhalten belegt, nicht als Eigenschaft der Spezifikation. Quellenart: Herausgeberdokumentation und Herstellerhilfe.
  42. ↩ DEGES, BIM-Modellierungsrichtlinie, Fassung 3.0, Stand Juni 2026, Abschnitt 8.7, im Volltext geprüft am 14.08.2026. Quellenart: Richtlinie eines Auftraggebers. Verwendet sind die Vorgabe mindestens der Version 2.1 und der Hinweis, dass keine Geometrie übertragen wird, sondern Verweise auf die betroffenen Elemente samt Metadaten.
  43. ↩ Nichtauffindbarkeit mit Suchweg, Stand 14.08.2026: die unterstützte BCF-Version je Programm. Gesucht auf den Produktseiten von vier verbreiteten Prüf- und Koordinationsprogrammen; alle vier nennen den Standard ohne Versionsnummer. Eine Tabelle unterstützter Versionen je Programm wird deshalb bewusst nicht geführt, sie wäre geraten. Belegt ist nur die Werkzeuglage auf der freien Seite: Die Bibliothek IfcOpenShell führt in der Version 0.8.5 Module für BCF 2.x und 3.0 als Datei sowie für die zugehörige Schnittstelle in der Version 3.0. Gemeint ist eine Nichtauffindbarkeit auf den Produktseiten, nicht die Behauptung, die Programme unterstützten keine bestimmte Version.
  44. ↩ buildingSMART International, Information Delivery Specification: Freigabe v1.0.0 mit dem Titel „v1.0 Final buildingSMART Standard“, veröffentlicht am 03.06.2024 und nicht als Vorabfassung markiert; die Schemadatei ids.xsd führt die Versionsangabe 1.0.0. Die Stände 0.1 bis 0.9 sind Vorabversionen, und einzelne Sekundärseiten nennen fälschlich den 01.06.2024. Ebenfalls belegt: ein Entwicklungszweig für eine Version 1.1 ohne Freigabe. Aus dem Benutzerhandbuch derselben Freigabe verwendet sind der Aufbau aus Kopf und Spezifikationen mit den drei Teilen Beschreibung, Anwendungsbereich und Anforderung, die Tabelle der sechs Facetten, die eingeschränkten Werte als Aufzählung, Bereich und Muster samt dem Hinweis auf die einfachere Variante regulärer Ausdrücke, die drei Häufigkeiten verpflichtend, freiwillig und verboten (bei der Zugehörigkeits-Facette nur verpflichtend und verboten), die drei unterstützten Schemaversionen IFC2X3, IFC4 und IFC4X3_ADD2, der Satz, dass das Verfahren gültige Daten voraussetzt, sowie die beiden Feinheiten, dass Mengenangaben und Merkmale austauschbar behandelt werden und sich eine Maßeinheit nicht vorschreiben lässt. Von zwei Prüfern am Schema gegengelesen. Die deutschen Bezeichnungen der Facetten sind eine eigene Übersetzung, die Definitionstexte sind nicht übernommen. Quellenart: Standard und Handbuch des Herausgebers, abgerufen am 14.08.2026.
  45. ↩ Repositorium buildingSMART/validate, Dateien zur Prüfübersicht und zur Bedienung sowie das README des Hauptzweigs, abgerufen am 14.08.2026. Quellenart: Repositorium des Herausgebers. Verwendet sind die vier Prüfstufen mit ihrer Untergliederung, der Satz, dass keine Prüfung der vierten Stufe die Datei ungültig macht und Auffälligkeiten deshalb Warnungen ergeben, die Abschaltung des Abgleichs mit dem Datenwörterbuch seit Version 0.6.6, die Anmeldepflicht, die Beschränkung auf nicht gepackte Dateien mit der Endung .ifc, der Aufbau des Berichts mit standardmäßig ausgeblendeten bestandenen Prüfungen und das Beispiel, dass IfcAlignment nur in IFC4X3_ADD2 gültig ist. Zur Aussage, dass der Dienst keine Prüfregel prüft: Gesucht wurde am 14.08.2026 in Übersicht, Handbuch und Verzeichnisstruktur des Hauptzweigs, gefunden wurde kein solcher Pfad. Die Dienstseite selbst liefert keinen lesbaren Text, weil sie im Browser aufgebaut wird. Die Dateigrenze steht im Blatt „Versionen und Stände“.
  46. ↩ Benutzerhandbuch zur Version 1.0.0, Abschnitt „Limitations“, abgerufen am 14.08.2026 und von zwei Prüfern bestätigt. Quellenart: Handbuch des Herausgebers. Der zitierte Absatz ist wörtlich übernommen; darunter steht eine Liste von Anforderungen, für die andere Werkzeuge nötig sind, darunter die beiden Beispiele zur Durchdringung zwischen Trägern und Leitungen und zum Mindestabstand von Wänden zur Grundstücksgrenze. Zwei Anmerkungen gehören dazu: Die Quelle formuliert die Einschränkung für die erste Version und spricht von „currently out of scope“, schließt spätere Versionen also nicht aus; und das Beispiel steht in dieser Datei, nicht in der übergeordneten Übersicht des Repositoriums.
  47. ↩ BIM Deutschland, Beitrag zu einer Ausgabe des BIM-Portals des Bundes, Newsletter-Ausgabe 06/2025, abgerufen am 14.08.2026. Quellenart: Veröffentlichung der nationalen Koordinierungsstelle. Wörtlich heißt es dort, der Export sei erweitert worden und prüfe jetzt auch, ob Klassifikationswerte korrekt sind, nicht nur, ob sie vorhanden sind; im selben Text entfallen veraltete Formate zugunsten des neueren Standards. Die Portal-Exporte wurden am 11.09.2026 erneut erzeugt: Anwendbarkeit über drei Klassifizierungsmerkmale, die IFC-Klasse als Anforderung je Block, drei Spezifikationsblöcke je Datei, keine Geometrieangaben; in Prüfsoftware sind sie nicht getestet. Die Daten des BIM-Portals stehen unter der Datenlizenz Deutschland Zero 2.0 und dürfen mit Quelle und Stand wiedergegeben werden.
  48. ↩ Nichtauffindbarkeit mit Suchweg, Stand 14.08.2026: eine deutsche Ausschreibung oder Informationsanforderung aus dem kommunalen Tiefbau, die eine Prüfregel als Anlage mitliefert oder eine solche Prüfung fordert. Gesucht in vier Anläufen über die Netzsuche mit Kombinationen aus Prüfregel, Auftraggeber-Informationsanforderungen, Ausschreibung, Tiefbau und Kommune, über die Standards-Seite eines Infrastrukturbetreibers, deren Inhalt über ein Skript nachgeladen wird, sowie über eine Muster-Informationsanforderung, deren gelisteter Direktlink mit HTTP 404 antwortete. Gemeint ist eine Nichtauffindbarkeit, nicht die Behauptung, es gebe keinen solchen Auftraggeber.
  49. ↩ Nutzungsbedingungen von buildingSMART International. Quellenart: Nutzungsbedingungen des Herausgebers. Fassung mit dem Vermerk „Version updated February 2026″, im Volltext ausgewertet am 14.08.2026 und 23.09.2026: Die Leistungsliste des ersten Abschnitts nennt ausdrücklich die Prüfdienste, und Ziffer 9.1 (a) enthält den wörtlich zitierten Satz mit den Merkmalen unbegrenzt, nicht ausschließlich, unbefristet, unwiderruflich, gebührenfrei und weltweit, erstreckt auf alle anderen Nutzer des Dienstes. Zwei Einschränkungen gehören dazu: Die Erlaubnis gilt „as part of the Service“, und eine weitere Ziffer stellt klar, dass die Rechte am Material beim Nutzer bleiben. Ziffer 10.3 steht in derselben Fassung vom Februar 2026, am 23.09.2026 nachgeprüft: Sie nimmt buildingSMART außerhalb personenbezogener Daten jede Vertraulichkeitspflicht ab und räumt das Recht ein, eingestellte Inhalte zu nutzen, zu kopieren, zu verbreiten und offenzulegen. Nach einer Frist für Speicherdauer oder Löschung wurde am 14.08.2026 in den Nutzungsbedingungen und in der Dienstdokumentation gesucht, gefunden wurde keine. Eine Aussage darüber, ob ein Hochladevorgang eine bestimmte Vertraulichkeitsklausel verletzt, wird nicht getroffen.
  50. ↩ Lokale Werkzeuge, alle am 14.08.2026 geprüft. Quellenart: Repositorien, Paketverzeichnis und Herstellerangaben. Das Repositorium des Prüfdienstes steht unter MIT-Lizenz, ist aktiv und nicht archiviert; sein README beschreibt den Eigenbetrieb über Frontend, Backend und Worker mit Docker Compose. Der Regelteil liegt als eigenes Repositorium unter MIT-Lizenz vor, letzter Schreibzugriff am 13.08.2026, und lässt sich einzeln ausführen. IfcTester steht im Paketverzeichnis PyPI in der Version 0.8.5 vom 13.04.2026 unter LGPL-3.0-or-later und läuft als Bibliothek, auf der Kommandozeile oder als lokale Weboberfläche. Das IDS-Audit-tool von buildingSMART steht unter MIT-Lizenz mit einer Freigabe vom 15.10.2024; die Angabe, dass die entsprechende Prüfung im Browser nichts hochlädt, stammt aus dem Entwicklerhandbuch des Standards. Die Modulliste von IfcOpenShell 0.8.5 mit den Teilen für BCF, IfcTester und IfcClash stammt aus der Dokumentation desselben Stands; Bonsai steht unter GPL-3.0-or-later, geprüft am 26.09.2026. Die kostenlose Version des genannten IFC-Viewers ist eine Herstellerangabe; die Downloadseite des Herstellers nennt Windows und Mac, geprüft am 23.09.2026.
  51. ↩ Preislage der Werkzeuge der Kette mit Budget, geprüft am 14.08.2026. Quellenart: Hersteller- und Händlerseiten. Für den genannten IFC-Viewer und seinen Wolkendienst lieferten vier Varianten der Preisadresse HTTP 404, die Produktseite selbst nennt keinen Betrag; eine im Umlauf befindliche Jahreszahl stammt nicht von einer Herstellerpreisseite und wird nicht wiedergegeben. Sämtliche Produktseiten eines weiteren Herstellers antworteten auf automatisierte Abrufe mit HTTP 403; das ist ein Befund über den Zugang, nicht über die Seiten. Für das Prüfprogramm aus dem Infrastrukturmarkt nennt der Hersteller ein Angebot auf Anfrage. Öffentlich, aber beim Händler und nicht beim Hersteller, steht ein Jahrespreis je Lizenz für die höhere Stufe eines Wolkendienstes. Die Beträge stehen mit Fundstelle und Abrufdatum im Blatt „Versionen und Stände“.
  52. ↩ Herstellerseiten eines Prüfprogramms, Preisübersicht und Produktseiten der einzelnen Stufen, abgerufen am 14.08.2026 und von zwei Prüfern gegengelesen, Preise am 14.09.2026 neu abgerufen. Quellenart: Herstellerangabe. Die Beträge sind dort selbst als Einstiegspreis je Lizenz und Jahr ausgewiesen, nicht als Festpreis; der Abstand zwischen erster und zweiter Stufe beträgt mehr als das Zehnfache. Zur Zuordnung der Leistungsmerkmale: Die zweite Stufe führt Kollisionsprüfung und Prüfung gegen Informationsanforderungen und Prüfregeln; erst die dritte bringt Editor, Prüfwerkzeug und die strukturierten Abläufe dafür, die vierte erweitert sie um Verwaltung und Berichte. Diese Zuordnung ist die am schnellsten alternde Angabe dieses Blattes; wer sie zitiert, sieht vorher beim Hersteller nach, Merkmale wie Beträge. Die Zahlen stehen im Blatt „Versionen und Stände“.
  53. ↩ Autodesk, Umbenennung der Produktfamilie, geprüft am 14.08.2026 und in einer Pflichtprüfung am 19.08.2026 bestätigt. Quellenart: Herstellerangabe. Belegt sind die drei Zuordnungen Autodesk Docs zu Forma Data Management, Autodesk Build zu Forma Build und BIM Collaborate Pro zu Forma Design Collaboration; die Produktseiten führen die Titel mit dem Zusatz „Formerly“. Der 24.03.2026 ist der Tag, ab dem die neuen Namen auf den Webseiten, in Verträgen, in der Lizenzierung und im Nutzerkonto erscheinen; als Datum einer Zusammenführung der Plattformen ist er nicht belegt und wird so nicht verwendet. Autodesk kündigt keine Lizenzänderung an, sondern betont, dass sich an Lizenzierung, Integrationen und Projektdaten nichts ändert. Der Widerspruch in der deutschen Fassung der Fragenseite, Banner mit neuen Namen und Fließtext mit alten, ist an derselben Seite geprüft. Ein direkter Abruf der Produktseiten antwortet mit HTTP 403, die Titel sind über die Suchergebnisse derselben Adressen belegt. Produktnamen altern schneller als Normen; dieser Beleg beschreibt den Stand vom 19.08.2026.
  54. ↩ Herstellerhilfen und Produktunterlagen zu den Beispielen der Seite „Die Gemeinsame Datenumgebung“, abgerufen am 23.09.2026 und von einem zweiten Prüfer gegengelesen. Quellenart: Herstellerangabe. Dropbox: Hilfeseiten zu Versionsverlauf, Aktivitätsliste der Verwaltungskonsole (Dateiereignisse erst ab Business Plus oder Advanced) und Automationen; einen Status- oder Genehmigungswert je Datei führen sie nicht. Microsoft: Hilfe zur Genehmigung von Elementen in einer Liste oder Bibliothek, die Seite zu Einschränkungen von OneDrive und SharePoint (schreibgeschützter Abgleich bei eingeschränkter Sicherheit für Entwurfselemente, Auschecken oder Validierungsspalten) und die Hilfe zur Überwachung, nach der sie in Business Basic, Standard und Premium nicht voreingestellt ist. Autodesk: Hilfe zu Prüfabläufen in Forma Data Management mit Vorlagen von einem bis sechs Genehmigungsschritten und der Option, freigegebene Dateien in einen Ordner zu kopieren, sowie die Fragenseite zum Aktivitätsprotokoll des Projekts (31 Tage voreingestellt, bis zwölf Monate); die Ordnervorlage mit den vier Zuständen beschreiben nur Anwenderquellen, nicht die Herstellerhilfe. Allplan: Datenblatt Bimplus (deutsch, Stand 05.2021) mit dem Modellmanagement-Ablauf nach ISO 19650 je Edition, Pressemitteilung vom 26.05.2021 zu Freigaben mit Versionierung, Produktseite 2026 in der Schreibweise BIMPLUS. Nextcloud, abgerufen am 26.09.2026: README der App Approval (drei Markierungen, Abläufe in den Verwaltungseinstellungen, Anstoß in der Seitenleiste) und das Administrationshandbuch zur Protokollierung, nach dem die App admin_audit nur auf Wunsch eingeschaltet wird; die Aktivitäts-App ist voreingestellt. Trimble: Hilfe zur Erweiterung Document Workflow, nach der sie zum Erweiterungspaket eines Partners gehört, Hilfe zu den eingebauten Releases (Entwurf und Gesendet, ohne Genehmigung) und zur Aktivitätsliste. Produktnamen und Funktionsumfang altern; dieser Beleg beschreibt den Stand der genannten Abruftage.
  55. ↩ BSI, Kitemark-Zertifikat KM 823075, Kategorie „BIM Software – Supporting compliance with the ISO 19650 Framework“, ausgestellt auf Autodesk Construction Cloud mit der Datenumgebung über das Docs-Modul, erstmals ausgestellt am 28.08.2025, gültig bis 27.08.2028, abgedeckt BS EN ISO 19650 Teile 1, 2, 5 und 6. Abgerufen am 23.09.2026 als PDF auf der Vertrauensseite von Autodesk. Quellenart: Zertifikat einer Zertifizierungsstelle, vom Hersteller veröffentlicht.
  56. ↩ 18 U.S.C. § 2713, eingefügt durch den CLOUD Act vom 23.03.2018, abgerufen am 24.09.2026. Quellenart: Gesetzestext. Der Wortlaut verpflichtet einen Anbieter zur Herausgabe unabhängig davon, ob die Daten innerhalb oder außerhalb der Vereinigten Staaten liegen („regardless of whether such communication, record, or other information is located within or outside of the United States“).
  57. ↩ Autodesk News vom 30.06.2025, abgerufen am 24.09.2026. Quellenart: Herstellerangabe. Autodesk nennt darin Deutschland als eine primäre Speicherregion, betrieben auf AWS.
  58. ↩ US-Justizministerium, White Paper zum CLOUD Act, April 2019, Fragen 24 und 25, abgerufen am 24.09.2026. Quellenart: Behördendokument. Danach kann auch ein Anbieter außerhalb der USA erfasst sein, wenn eine US-Tochter oder eine US-Firma seine Server betreibt; ob im Streitfall herausgegeben werden muss, klären dann die US-Gerichte.
  59. ↩ Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags, WD 3 – 3000 – 105/23, Abschnitt 3.2.4, abgerufen am 24.09.2026. Quellenart: Gutachten einer Bundestagsbehörde, keine Norm. Für einen Anbieter mit Sitz und Speicherung in der EU ohne Zugehörigkeit zu einem US-Konzern halten die Wissenschaftlichen Dienste eine Herausgabepflicht nach dem CLOUD Act für wahrscheinlich ausgeschlossen.
  60. ↩ Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act), Art. 32, in Kraft seit dem 12.09.2025, abgerufen am 24.09.2026. Quellenart: EU-Verordnung. Sie verlangt von jedem Anbieter, der in der EU Cloud-Dienste anbietet, Schutz gegen unrechtmäßige Zugriffe von Behörden aus Drittstaaten.
  61. ↩ Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 48, abgerufen am 24.09.2026. Quellenart: EU-Verordnung. Sie begrenzt die Weitergabe personenbezogener Daten an Behörden oder Gerichte eines Drittstaats auf die Fälle, die ein internationales Abkommen vorsieht.
  62. ↩ Revit-Hilfe, Abschnitt Netzwerk für Worksharing, abgerufen am 24.09.2026. Quellenart: Herstellerangabe. Autodesk empfiehlt dort ausdrücklich ein Netz mit Gigabit-Geschwindigkeit („Establish a gigabit-speed local area network“).
  63. ↩ Revit-Hilfe 2027, Abschnitt Revit Server, abgerufen am 24.09.2026. Quellenart: Herstellerangabe. Revit Server wird dort als Grundlage für serverbasiertes Worksharing beschrieben, mit einem Host-Server und einem Accelerator-Server je Standort.
  64. ↩ Civil-3D-Handbuch des Verkehrsministeriums von Wisconsin, Abschnitt Arbeiten außerhalb des Büros, abgerufen am 24.09.2026. Quellenart: Behördliches Anwenderhandbuch. Es warnt, dass eine Verbindung über VPN sehr langsam wird („very slow“) und Dateien beschädigt werden können („file corruption“).
  65. ↩ Civil-3D-Hilfe 2027, Abschnitt Autodesk Vault, abgerufen am 24.09.2026. Quellenart: Herstellerangabe. Genannt sind die Varianten Vault Professional und Vault Workgroup mit Projektbrowser; Vault Basic bindet ihn nicht ein.
  66. ↩ Bentley, ProjectWise Hosting Services Operations, abgerufen am 24.09.2026. Quellenart: Herstellerangabe. Bei einer selbst betriebenen Installation („installed on-premise“) trägt der Betreiber allein die Verantwortung für diese Umgebung („entirely responsible for that environment“).