Datenblatt Auftraggeber
Themenfeld 1 · Zuerst verstehen · Stand 09/2026, Prüftag der Quellen 31.07.2026, zuletzt gegengeprüft am 08.09.2026
Dieses Blatt beantwortet eine einzige Frage: Wer ist dein Auftraggeber, und was verlangt er von dir. Es sammelt die Fakten des Themenfelds, die sich am schnellsten ändern, an einem gepflegten Ort, jede Zeile mit Fundstelle und Prüfdatum.
Das Blatt ist zum Nachschlagen gedacht: über die Sprungleiste zum eigenen Auftraggeber, oder direkt in der Übersichtstabelle. Wer die Herleitung braucht, findet sie auf der Seite Ist BIM Pflicht? dieses Themenfelds, und wie die Forderung im Vergabe-PDF aussieht, auf Das Vergabe-PDF lesen.
Ein Klick, und du bist bei deinem Fall.
Bund Bundesfernstraßen und Autobahn GmbH
| Was gilt | ARS Nr. 05/2026: BIM-Anwendungsfälle, Datenmanagement und -austausch, modellbasierte Kommunikation, Auftraggeber-Informationsanforderungen, BIM-Objektkataloge |
| Seit wann | Autobahn GmbH des Bundes: mit Bekanntgabe, Rundschreiben vom 20.03.2026. Länder: erst nach eigenem Einführungserlass, keiner öffentlich auffindbar |
| Fundstelle | VkBl. 2026 S. 346, Aktenzeichen StB 27 302020804#00008#0001 |
| Prüfstand | 31.07.2026 und 08.09.2026 |
Das Rundschreiben ist das Dokument, auf das sich seit dem Frühjahr 2026 fast jede Meldung bezieht. Die Formalien legen den Geltungsbereich fest, bevor man deutet:
| Merkmal | Angabe im Original |
|---|---|
| Amtlicher Betreff | „Building Information Modeling (BIM) im Bundesfernstraßenbau“ |
| Datum und Ort | Bonn, 20. März 2026 |
| Aktenzeichen | StB 27 302020804#00008#0001 |
| Fundstelle | VkBl. 2026 S. 346, dort als Nr. 48 geführt |
| Adressaten | Oberste Straßenbaubehörden der Länder, Die Autobahn GmbH des Bundes |
| Nachrichtlich per E-Mail | Fernstraßen-Bundesamt, Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen, DEGES, Bundesrechnungshof |
Quelle: Volltext des Rundschreibens, Bundesministerium für Verkehr, abgerufen am 31.07.2026.
Zwei Details werden regelmäßig falsch wiedergegeben. Erstens ist die DEGES nicht Adressatin, sie steht nur nachrichtlich im Verteiler. Zweitens gehört der oft zitierte Zusatz „Start des Regelprozesses“ nicht zum Betreff. Im Rundschreiben selbst ist „Beginn BIM-Regelprozess“ eine Zwischenüberschrift, der Zusatz stammt aus Verbandsmeldungen.
Auch die Inkraftsetzung wird oft verwechselt. Gegenüber der Autobahn GmbH des Bundes führt das Ministerium das Rundschreiben selbst ein, es wird ihr gegenüber mit Bekanntgabe wirksam. Die Obersten Straßenbaubehörden der Länder werden dagegen gebeten, es einzuführen und eine Kopie ihres Einführungserlasses an das zuständige Referat zu senden. Ein bundesweiter Stichtag für Planungsbüros entsteht daraus nicht.
Für bereits laufende Vorhaben bittet das Ministerium lediglich zu prüfen, ob bei einem Leistungsphasenübergang ein Wechsel zur BIM-Methode umsetzbar ist. Das ist eine Prüfbitte, keine Umstellungspflicht.
Das Rundschreiben verweist außerdem auf eine ausschließlich digital bereitgestellte Anlage: „Grundlagen der modellbasierten Genehmigung im Bereich der Bundesfernstraßen“, Fernstraßen-Bundesamt, Version 1.0 vom 23.03.2026, 39 Seiten, abrufbar auf der Fortschritts-Seite der Bundesfernstraßen-Plattform (geprüft am 08.09.2026).
Land Landesstraßen: Baden-Württemberg und Bayern
| Was gilt | Baden-Württemberg: BIM-Leitfaden 2.0 für Landesstraßen. Bayern: BIM-Leitfaden Straßen- und Brückenbau V3.0, Zielbild für Staatsstraßen |
| Seit wann | Baden-Württemberg: angekündigt ab 01.01.2027. Bayern: Zielmarke ab 2025, Erreichungsgrad nicht öffentlich belegbar |
| Fundstelle | BW-Broschüre, Stand Juni 2025; Bayern Version 3.0, Januar 2024 |
| Prüfstand | 31.07.2026 und 08.09.2026 |
Zwei Länder haben eigene Zeitmarken für ihre Landesstraßen veröffentlicht. Baden-Württemberg ist der einzige belegte Stichtag:
Derselbe Leitfaden ist ausdrücklich auch für Büros außerhalb der Verwaltung frei verfügbar, damit sie sich danach ausrichten können. Er bindet die unteren Verwaltungsbehörden ein, also Stadt- und Landkreise, aber in ihrer Rolle für den Betrieb von Bundes- und Landesstraßen. Als kommunale Bauherren eigener Straßen sind sie damit nicht gemeint, und diese Unterscheidung sollte man nicht verwischen.
Bayern hat 2024 ein Zielbild formuliert. Der BIM-Leitfaden für den Straßen- und Brückenbau, Version 3.0 vom Januar 2024, nennt ein Ziel für das Jahr 2025. Ab dann sollen alle neu beginnenden Neu-, Um- und Ausbauprojekte an Bundes- und Staatsstraßen standardmäßig mit der BIM-Methodik geplant werden, unabhängig von Eigenplanung oder Vergabe.
Das ist eine Absichtserklärung mit Datum, zwei Jahre vor dem Rundschreiben. Ob sie erreicht wurde und in welcher Form sie heute gilt, ist aus öffentlichen Quellen nicht belegbar.
Eine Tabelle mit allen sechzehn Ländern steht hier bewusst nicht.1
Bahn DB InfraGO: Personenbahnhöfe und Fahrweg
| Was gilt | Personenbahnhöfe: LP05-06-V01, verbindlich für alle Projekte des Geschäftsbereichs. Fahrweg: vertragliche Einzelfallregelung, kein datiertes Regelwerk |
| Seit wann | Vorfassung 3.1 ab 15.05.2024; aktuelle Fassung 3.3 vom 29.05.2026 |
| Fundstelle | DB InfraGO Infoplattform, Dokumentkennung LP05-06-V01 |
| Prüfstand | 31.07.2026 und 08.09.2026, Vorfassung 3.1 im Volltext gelesen2 |
Bei den Personenbahnhöfen der DB InfraGO gibt es ein benanntes Grundlagendokument, die „Vorgaben zur Anwendung der BIM-Methodik“ mit der Dokumentkennung LP05-06-V01. Danach ist die Methodik bei allen Projekten des Geschäftsbereichs verbindlich anzuwenden, bei Großprojekten als Basis mit Erweiterung nach einem eigenen Einführungsplan. Das BIM-Pflichtenheft samt Anlagen ist dort Bestandteil des Architekten- und Ingenieurvertrags sowie des Bauvertrags. Das Dokument hat einen Urheberrechtsvermerk mit Zustimmungsvorbehalt, deshalb steht hier keine wörtliche Passage.
Im Bereich Fahrweg sieht es anders aus. Dort nennt die öffentliche Seite kein datiertes Regelwerk mit Versionsnummer, nur undatierte Musterdokumente, dazu fünf Kernelemente als Mindestanforderung für ein BIM-Projekt (3D-Planung, AIA, BAP, gemeinsame Datenumgebung, modellgestützte Planungsbesprechungen) und den Satz, dass allein die mit der Vergabe herausgegebenen projektspezifischen Unterlagen verbindlich sind. Wie weit BIM gefordert wird, steht also in den Vergabeunterlagen des Projekts (Seiten geprüft am 08.09.2026).
Berührung mit der Bahn hat ein kommunales Büro dort, wo eine Gemeindestraße einen Bahnübergang oder eine Eisenbahnbrücke kreuzt und eine Kreuzungsvereinbarung nötig wird. Dann gelten für den Bahnanteil die Vorgaben der Bahn und für den kommunalen Anteil die der Kommune.
Für die Anwendungsfälle führt DB InfraGO einen eigenen Katalog mit anderer Zählung als das Rahmendokument des Bundes. Welche Nummer welchem Katalog gehört, sortiert der Anwendungsfall-Wähler dieses Themenfelds.
Bundesbau Drei Beträge, die verschiedene Dinge meinen
| Was gilt | Masterplan BIM für Bundesbauten: Steuerung über drei Levels nach Projektvolumen. Gebäude, nicht Straßen |
| Seit wann | Masterplan: Level I ab Ende 2022, Level II ab 2023 (ab 50 Mio. Euro) und ab 2025 (ab 0,5 Mio. Euro), Level III ab 2025 (ab 50 Mio. Euro) und ab 2027 (alle). Umsetzungsstrategie 2023: Level I stufenweise ab Juli und November 2023, Level II ab 50 Mio. Euro erst ab Juli 2024; die übrigen Termine bleiben |
| Fundstelle | Masterplan BIM für Bundesbauten, Stand September 2021, veröffentlicht November 2021; Umsetzungsstrategie BIM für Bundesbauten, März 2023 |
| Prüfstand | 31.07.2026 und 08.09.2026 |
Der „Masterplan BIM für Bundesbauten“ (Stand September 2021, veröffentlicht im November 2021) steuert über drei Levels, und dort stehen tatsächlich Beträge. Es sind allerdings drei, und sie meinen verschiedene Dinge. Die Bagatellgrenze von 0,5 Mio. Euro Projektvolumen legt fest, ab wann die Level-Pflicht überhaupt greift. Die 50 Mio. Euro gehören zur frühen Level-II-Pflicht ab 2023. Die 5 Mio. Euro sind ein Beispielwert für komplexe Maßnahmen im Bauunterhalt.
Alle Neu-, Um- und Erweiterungsbauten ab 0,5 Mio. Euro sind ab 2025 in Level II und ab 2027 in Level III zu führen, sehr große Maßnahmen ab 50 Mio. Euro schon ab 2025; der Bauunterhalt folgt eigenen Regeln.
Die Umsetzungsstrategie vom März 2023 hat den Fahrplan angepasst: Level I kam stufenweise ab Juli und November 2023, Level II für Vorhaben ab 50 Mio. Euro erst im Juli 2024. Wer nur die 50 Mio. nennt, gibt ein schiefes Bild.
Auf Straßen lässt sich diese Logik aus drei Gründen nicht übertragen:
- Das Ressort ist ein anderes. Herausgeber waren 2021 das Bundesinnenministerium und das Verteidigungsministerium; heute liegt der zivile Bundesbau beim Bundesbauministerium (BMWSB), der militärische beim Verteidigungsministerium, operativ bei den Bundesbauverwaltungen, während der Bundesfernstraßenbau beim Verkehrsministerium liegt.
- Der Gegenstand ist ein anderer. Der Masterplan regelt den Bundesbau, er spricht von Baumaßnahmen an Gebäuden, von der Bedarfsplanung und vom Gebäudebetrieb, und eine Gemeindestraße ist kein Bundesbau.
- Der Mechanismus ist ein anderer. Der Bundesbau steuert über Levels mit Beträgen und Jahreszahlen, das ARS Nr. 05/2026 dagegen über Anwendungsfälle und Rahmendokumente ohne jeden Betrag.
Für ein Tiefbaubüro wird der Bundesbau nur dann relevant, wenn es Außenanlagen oder die Erschließung einer Bundesliegenschaft plant. Dann gilt die Level-Logik des Maßnahmenträgers.
Wasserstraßen Erprobung ohne Anordnung
| Was gilt | Implementierungsstrategie BIM-WSV 2030, keine anordnende Regelung |
| Seit wann | ordnet selbst keine Anwendungspflicht an, Zielmarke 2030 |
| Fundstelle | Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Stand Februar 2022 |
| Prüfstand | 31.07.2026 und 08.09.2026 |
Grundlage ist die Implementierungsstrategie BIM-WSV 2030, veröffentlicht von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt am 29.04.2022. Zum Verbindlichkeitsgrad lässt sich am geprüften Volltext nur ein Negativbefund festhalten: keine anordnende Regelung, kein Adressat mit einer Pflicht, keine Inkraftsetzung. Die Verwaltung beschreibt sich selbst in der Erprobung, mit drei Stufen und der Marke 2030 im Namen der Strategie. Ein Datum, ab dem die dritte Stufe greift, war nicht auffindbar.
Implementierungsstrategie BIM-WSV 2030, Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Stand Februar 2022, geprüft am 31.07.2026.
Kommune Der Normalfall ohne Pflicht
| Was gilt | kein bundesweiter Rechtsakt, BIM entsteht projektweise über die Vergabeunterlagen |
| Seit wann | entfällt |
| Fundstelle | die Vergabeunterlagen des jeweiligen Projekts |
| Prüfstand | 31.07.2026 und 08.09.2026 |
Ein Rechtsakt, der Kommunen in Deutschland allgemein zur Anwendung von BIM verpflichtet, war am 31.07.2026 nicht auffindbar. Bindend wird BIM für ein kommunales Projekt trotzdem, sobald es in dessen Vergabeunterlagen steht, und zwar über den Vertrag, nicht über ein Gesetz.
In Nordrhein-Westfalen gibt es eine Empfehlung für den kommunalen Hochbau, die „BIM-Handlungsempfehlung für die kommunalen Bauverwaltungen und die kommunale Gebäudewirtschaft in Nordrhein-Westfalen“ (MHKBG NRW 2021, B-293, fortgeführt 2023 durch die II. Handlungsempfehlung, MHKBD NRW, B-512); der Tiefbau kommt darin nicht vor. Wie diese Kette im Einzelnen läuft und warum die Nachrichtenlage zum Bundesfernstraßenbau an einer Stadtverwaltung vorbeigeht, steht auf der Seite Ist BIM Pflicht?
Übersicht Wer verlangt was
Die Tabelle fasst zusammen, was in den Blöcken oben belegt ist.
| Auftraggeber | Grundlage | Seit wann | Für wen verbindlich |
|---|---|---|---|
| Bundesfernstraßen, Autobahn GmbH | ARS Nr. 05/2026, VkBl. 2026 S. 346 | mit Bekanntgabe, Rundschreiben vom 20.03.2026 | Autobahn GmbH des Bundes, vom Ministerium selbst eingeführt. Übergangszeitraum ohne Enddatum, Steuerung im Ermessen der Straßenbauverwaltung |
| Bundesfernstraßen, Länder in Auftragsverwaltung | dasselbe ARS Nr. 05/2026, Abschnitt II | offen, abhängig vom Einführungserlass des Landes | Die Obersten Straßenbaubehörden werden gebeten einzuführen. Kein veröffentlichter Einführungserlass auffindbar |
| Landesstraßen Baden-Württemberg | BIM-Leitfaden 2.0 des Verkehrsministeriums, Broschüre 2025 | angekündigt für 01.01.2027 | Projekte an Landesstraßen, flächendeckend |
| Staatsstraßen Bayern | BIM-Leitfaden Straßen- und Brückenbau, Version 3.0, Januar 2024 | Zielmarke „ab 2025″ für neu beginnende Projekte | Zielbild von 2024. Erreichungsgrad nicht öffentlich belegbar |
| DB InfraGO, Personenbahnhöfe | Vorgaben zur Anwendung der BIM-Methodik, LP05-06-V01, Fassung 3.3 vom 29.05.2026 (Vorfassung 3.1 im Volltext gelesen) | Vorfassung galt ab 15.05.2024 | alle Projekte des Geschäftsbereichs. Das Pflichtenheft ist Bestandteil des Ingenieur- und des Bauvertrags |
| DB InfraGO, Fahrweg | kein datiertes öffentliches Regelwerk, nur undatierte Musterdokumente; fünf Kernelemente als Mindestanforderung, Vorgaben über den Vertrag | kein Anwendungsbeginn belegt | projektweise nach den Vergabeunterlagen; allein die mit der Vergabe herausgegebenen Unterlagen sind verbindlich |
| Bundesbauten, zivil und militärisch | Masterplan BIM für Bundesbauten (Stand September 2021, veröffentlicht November 2021) und Umsetzungsstrategie (März 2023) | Level I stufenweise ab Juli und November 2023, Level II ab Juli 2024 (ab 50 Mio. Euro) und ab 2025 (ab 0,5 Mio. Euro), Level III ab 2025 (ab 50 Mio. Euro) und ab 2027 (alle) | alle neu zu planenden Bundesbauvorhaben ab 0,5 Mio. Euro. Gebäude, nicht Straßen |
| Bundeswasserstraßen | Implementierungsstrategie BIM-WSV 2030, Stand Februar 2022, veröffentlicht 29.04.2022 | ordnet selbst keine Anwendungspflicht an | Pilot- und Erfahrungsprojekte, dreistufige Einführung mit Zielmarke 2030 |
| Kommunen und Landkreise | kein Rechtsakt auffindbar. In Nordrhein-Westfalen die BIM-Handlungsempfehlung für kommunale Bauverwaltungen (MHKBG 2021, B-293; II. Auflage MHKBD 2023, B-512), Hochbau, ohne Tiefbau | entfällt | niemanden. BIM entsteht dort projektweise über die Vergabeunterlagen |
Jede Zeile mit benanntem Regelwerk am 31.07.2026 und 08.09.2026 an der Primärquelle geprüft; bei den Personenbahnhöfen die Fassung 3.1 im Volltext, die Fassung 3.3 im Kopf. Die Fassungsstände selbst stehen gesammelt auf dem Blatt Versionen und Stände.
Methodik Was die Ausschreibungen wirklich zeigen
Was bleibt, ist eine grobe Größenordnung: Im Oberschwellenbereich fordert BIM heute überwiegend, wer selbst an ein Regelwerk gebunden ist. Kommunale Auftraggeber kommen darin vor, aber sie sind die Ausnahme. Wie es unterhalb der Schwelle aussieht, weiß niemand, weil diese Verfahren nicht zentral erfasst werden.
Die Zahl dahinter stammt aus einer Abfrage des europäischen Bekanntmachungsdienstes TED über seine öffentliche Programmierschnittstelle. Die Methodik gehört zu jeder Zahl dazu, sonst kann sie niemand nachrechnen:
| Parameter der Abfrage | Wert |
|---|---|
| Filterfeld | buyer-country=DEU, also nach Sitz des Auftraggebers |
| Veröffentlichungszeitraum | 01.01.2026 bis 31.07.2026 |
| CPV-Codes, fünf tiefbaunahe | 71322200, 71311220, 71322500, 71311300, 45232400 |
| Bekanntmachungsarten | alle, ohne Einschränkung auf Auftragsbekanntmachungen |
| Abrufdatum | 31.07.2026 |
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Bekanntmachungen gesamt in diesen fünf CPV-Codes | 1816 |
| davon mit „BIM“ irgendwo im Volltext der Bekanntmachung | 137, rund 7,5 Prozent |
| davon mit „Auftraggeber-Informationsanforderungen“ im Volltext | 1 |
| von den 137: Bahn | 71 |
| von den 137: Länder und Landesbetriebe | 38 |
| von den 137: Autobahn GmbH des Bundes und DEGES | 14 |
| von den 137: kommunale Auftraggeber | zwei Städte unmittelbar, dazu je nach Zählweise drei bis vier Gesellschaften in kommunaler Eigentümerschaft |
Diese Zahlen sind nur mit ihren Grenzen ehrlich, und es sind sechs:
- TED zeigt im Wesentlichen den Oberschwellenbereich, freiwillige Bekanntmachungen darunter sind selten. Seit dem 01.01.2026 gelten drei Schwellenwerte: 140.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Bundeskanzleramts und der Bundesministerien (§ 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB seit 01.07.2026), 216.000 Euro für die übrigen öffentlichen Auftraggeber und damit auch für Kommunen, und 5.404.000 Euro für Bauaufträge; Sektorenauftraggeber wie die DB InfraGO haben für Liefer- und Dienstleistungen eine eigene Schwelle von 432.000 Euro. Ein kommunaler Planungsauftrag im Straßen- und Kanalbau liegt häufig darunter und taucht in TED gar nicht auf.
- Die Volltextsuche erfasst die Bekanntmachung, nicht die Vergabeunterlagen. Eine Bekanntmachung kann schweigen, während die AIA als Anlage im Vergabeportal liegt. Das erklärt den einen AIA-Treffer, und aus dieser Eins darf niemand schließen, es gebe nur eine kommunale AIA.
- Die Auswahl der CPV-Codes ist eine eigene Setzung. Ein anderer Zuschnitt ergibt andere Zahlen. Der wichtigste Grenzfall ist der Code 71322000, der Hoch- und Tiefbau mischt und deshalb bewusst draußen bleibt.
- Der Suchbegriff „BIM“ trifft auch Firmennamen. In einer Kontrollabfrage ohne CPV-Einschränkung tauchte unter anderem ein Immobilienmanagement mit diesem Kürzel im Namen auf.
- Die Zahl hängt vollständig am Zuschnitt. Eine Gegenprüfung am selben Tag mit einem anderen, ebenso naheliegenden Satz tiefbaunaher CPV-Codes ergab 3.497 Bekanntmachungen und 192 BIM-Treffer. Reproduziert wurde dabei nur der Kern des Befunds: das Übergewicht von Bahn, Autobahn GmbH und Landesbetrieben.
- Gezählt sind Bekanntmachungen, nicht Verfahren. Ein Verfahren mit Vorinformation, Auftrags- und Vergabebekanntmachung zählt mehrfach, deshalb sagen die 137 nichts über die Zahl der Projekte.
TED-Abfrage vom 31.07.2026.3
Regal Regelwerke im Regal
Die maßgebliche Definition von BIM steht in der Normenreihe DIN EN ISO 19650. Sie hat sechs Teile, und man braucht sie nicht alle:
| Teil | Worum es geht | Alltagsrelevanz im kleinen Büro (Einschätzung) |
|---|---|---|
| 1 | Begriffe und Grundsätze | Vokabular für Angebot und Bieterfrage. Einmal lesen reicht lange. |
| 2 | Planungs-, Bau- und Inbetriebnahmephase | Der einzige Teil, den man wirklich braucht, weil dort der Ablauf beschrieben ist, nach dem der Auftraggeber liefern lässt. |
| 3 | Betriebsphase | Für ein Planungsbüro faktisch ohne Belang. |
| 4 | Informationsaustausch | Wird relevant, sobald der Auftraggeber Prüf- und Freigabekriterien vertraglich festschreibt. |
| 5 | Sicherheitsbelange | Faktisch ohne Belang. |
| 6 | Gesundheit und Sicherheit | Faktisch ohne Belang. |
Katalogeintrag DIN Media zur Normenreihe, geprüft am 31.07.2026.4
Zu Teil 1 liegt seit April 2026 ein Norm-Entwurf vor, zu Teil 2 und 3 seit April und Juni 2026. Was sie inhaltlich ändern, wurde nicht geprüft. Stützen sollte man sich erst auf die fertigen Ausgaben. Wer die Entwürfe im Blick behält, spart sich später eine Überraschung im Angebot.
Ergänzend dazu gibt es eine deutsche Begriffsrichtlinie, VDI 2552 Blatt 2.5 Wer beim Lesen über ein Wort stolpert, schlägt es im BIM-Lexikon nach.
Die Ziffer im Text springt hierher, der Pfeil springt zurück an die Stelle, von der du gekommen bist.
- ↩ Die Übersicht „Initiativen der Bundesländer“ von BIM Deutschland (abgerufen am 08.09.2026) beschreibt bei vierzehn von sechzehn Einträgen Strukturen, Pilotprojekte oder Leitfäden statt Verbindlichkeiten, hat kein Aktualisierungsdatum und nennt keinen Einführungserlass zum ARS Nr. 05/2026.
- ↩ Haltbarkeits-Hinweis: Die Personenbahnhöfe pflegen ihr Grundlagendokument regelmäßig, die Angaben hier stammen aus der Vorfassung 3.1 vom 15.05.2024. Wer für diesen Geschäftsbereich plant, zieht die aktuelle Fassung 3.3 vom 29.05.2026 über die DB-InfraGO-Infoplattform; von ihr wurden am 08.09.2026 Änderungsindex, Geltungsbereich und Vertragsbestandteile gelesen, nicht der ganze Volltext.
- ↩ Die TED-Zahlen lassen sich reproduzieren, aber nur mit genau der oben dokumentierten Abfrage. Ohne die fünf CPV-Codes, das Filterfeld, den Zeitraum und die Angabe, dass alle Bekanntmachungsarten gezählt wurden, kommt bei jedem Nachrechnen ein anderes Ergebnis heraus, um bis zu Faktor zwei. Rechtsgrundlage der Schwellenwerte: Delegierte Verordnung (EU) 2025/2152 vom 22.10.2025, veröffentlicht im Amtsblatt der EU am 23.10.2025, anwendbar ab 01.01.2026; Sektorenschwelle nach Delegierter Verordnung (EU) 2025/2150; die Bekanntmachung BAnz AT 18.12.2025 B4 beruhte auf § 106 Abs. 3 GWB, der seit 01.07.2026 weggefallen ist.
- ↩ Katalogeintrag DIN Media zu DIN EN ISO 19650-1 und den Folgeteilen, geprüft am 31.07.2026; Ausgaben und Entwürfe am 08.09.2026 am DIN-Gremiumsverzeichnis geprüft. Ergänzend DIN CEN/TS 18113:2025-06 mit einer Anleitung zur Umsetzung der Reihe in Europa. Was die Teile kosten und welche Fassung gerade gilt, steht gesammelt auf dem Blatt Versionen und Stände, damit es im Bereich nur eine pflegebedürftige Stelle gibt.
- ↩ VDI 2552 Blatt 2 „Building Information Modeling; Begriffe“, erschienen August 2022, zweisprachig, 16 Seiten. Sie definiert bewusst keine Begriffe doppelt, die anderswo schon definiert sind, versteht sich also als Ergänzung zur ISO-Reihe, und hält fest, dass eine vollständige Eindeutschung nicht sinnvoll möglich war. VDI-Katalogseite und freie Leseprobe, geprüft am 31.07.2026. Der Volltext liegt hinter einer Bezahlschranke und wurde nicht eingesehen.
